STAATSMINISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Sebastian Wippel (AfD) Drs.-Nr. 6/16254 Thema: Straftaten durch MITAs (Mehrfach lntensivtäter Asylbewerber ) 4. Quartal 2018 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Bei wie vielen polizeilich bekannt gewordenen Straftaten (ohne ausländerrechtliche Verstöße) im 4. Quartal 2018 waren MITAs als Tatverdächtige beteiligt? (Bitte aufschlüsseln nach Deliktsgruppen; Landkreiseanreisfreien Städten und Beteiligung der MITAs (kumulativ)!) Für den Tatzeitraum 1. Oktober bis 31. Dezember 2018 wurden im Polizei— lichen Auskunftssystem Sachsen (PASS) 813 Straftaten erfasst, bei denen mindestens ein Tatverdächtiger als MITA registriert ist. In der Tabelle wurden die Schlüsselzahlen für die Straftatenobergruppen wie folgt verwendet: Straftaten gegen das Leben Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung Rohheitsdelikte, Straftaten gegen die persönliche Freiheit Diebstahl ohne erschwerende Umstände Diebstahl unter erschwerenden Umständen Vermögens- und Fälschungsdelikte sonstige Straftatbestände StGB Straftaten gegen strafrechtliche Nebengesetze Verkehrsstraftaten - < u o v u 1 - p - o o m — x o Freista atSACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 3-1053/72/143 Dresden, 6. Februar 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern WilheIm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7. 8. 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-S’tr. 2 oder 4 melden. Die Darstellung der Straftaten nach Landkreisen/Kreisfreien Städten sowie nach Deliktgruppen ist in der folgenden Tabelle ersichtlich: STAATSMiNiSTERiUM DES iNNERN LandkreisIKreisfreie Stadt 0 1 2 3 4 5 6 7* V Chemnitz, Stadt — 2 25 21 42 3 8 47 1 Erzgebirgskreis — - 5 5 2 - 3 14 1 Mittelsachsen - 4 4 4 4 - 4 4 2 Vogtlandkreis — - 12 8 - 3 5 12 2 Zwickau - - 6 2 1 1 5 4 Dresden, Stadt 1 1 46 91 27 2 14 55 3 Bautzen - - 21 10 4 - 4 7 4 Görlitz — - 7 1 1 1 1 4 - Meißen - - 3 2 3 5 5 Sächsische Schweiz—Osterzgebirge ' ' 8 8 2 1 1 3 ' Leipzig, Stadt 1 2 42 17 16 3 4 81 4 Leipzig - - 6 5 1 2 2 4 - Nordsachsen - - 2 3 2 1 1 2 - Gesamt 2 9 181 179 105 17 51 243 26 * ohne ausländerrechtliche Verstöße Frage 2: Wie viele Asylbewerber sind derzeit in Sachsen als Intensivstraftäter erfasst? (Bitte aufschlüsseln nach LandkreisIKreisfreier Stadt und Herkunftsland) Mit Stand vom 3. Januar 2019 sind im Freistaat Sachsen 1.274 Zuwanderer als MITA erfasst. Für die Einstufung als MITA werden nicht ausschließlich Personen mit dem Aufenthaltsstatus „Asylbewerber“ betrachtet, sondern auch Personen mit dem Aufenthaltsstatus ,,Schutz— und Asylberechtigte, Kontingentflüchtlinge", „Duldung“ oder „Unerlaubter Aufenthalt" berücksichtigt. Diese gliedern sich wie folgt auf die Landkreise/Kreisfreien Städte (Aufenthaltsort) auf: LandkreisIKreisfreie Stadt Anzahl Chemnitz, Stadt 94 Erzgebirgskreis 46 Mittelsachsen 53 Vogtlandkreis 82 Zwickau 63 Dresden, Stadt 262 Bautzen 93 Görlitz 66 Meißen 74 Sächsische Schweiz-Osterzgebirge 50 Seite 2 von 6 FreistaatSACHSEN STAATSMINISTERIUM DES INNERN Landkreilereisfreie Stadt Anzahl Leipzig, Stadt 232 Leipzig 98 Nordsachsen 61 Gesamt 1.274 Die Staatsangehörigkeiten sind in der Tabelle aufgeführt: Staatsangehörigkeit Anzahl Afghanistan 50 Ägypten 2 Albanien 20 Algerien 4: (JD Algerien; Libanon Armenien Armenien; Georgien Aserbaidschan Bangladesch Belarus Bosnien und Herzegowina Eritrea Gambia wO j N _ \ _ \ _ \ _ \ . _ \ _ \ Georgien 166 Guinea Indien _\ \| _\ Irak ()0 A lrak; Libanon Iran; lslamische Republik Israel Jordanien Kap Verde Kasachstan Kenia Kirgisistan _x _ L _ \ _ \ N w _ ß _ \ Kosovo N 01 Kosovo; Serbien _\ Libanon _\ © Libanon; Libyen u—l Libyen 230 Libyen; Marokko Libyen; §\Lrien, Arabische Republik —\ Libyen; Tunesien Marokko 131 Seite 3 von 6 SACHSEN STAATSMINISTERIUM FreistaatDES INNERN SACHSEN Staatsangehörigkeit Anzahl Marokko; Ungeklärt 1 Mazedonien; ehemalige jugoslawische Republik 9 Moldau; Republik 2 Mongolei 1 Montenegro 1 Nigeria 2 Ohne Angabe 1 Pakistan 12 Peru 1 Portugal 1 Russische Föderation 38 Serbien 17 Somalia 13 Staatenlos 4 Südsudan 1 Syrien; Arabische Republik 107 Tschechische Republik 2 Tunesien 248 Türkei 9 Ukraine 11 Ungeklärt 3 Venezuela 1 Vietnam 3 Gesamt 1.274 Frage 3: Wie viele in Sachsen registrierte MITAs sind derzeit inhaftiert? (Bitte aufschlüsseln nach zuständigem Gerichtsbezirk und Herkunftsland!) Am 18. Januar 2019 befanden sich 287 MITA in Haft. Angaben zum zuständigen Gerichtsbezirk liegen in den polizeilichen Auskunftssystemen nicht vor. Die Staatsangehö— rigkeiten sind in der Tabelle dargestellt: Staatsangehörigkeit Anzahl Afghanistan 15 Albanien 3 Algerien 9 Bangladesch 1 Eritrea 3 Georgien 27 Indien 4 Irak 7 Seite 4 von 6 STAATSMINISTERIUNIDES INNERN SACHSEN Staatsangehörigkeit Anzahl Iran; Islamische Republik 4 Israel 1 Kap Verde 1 Kosovo 3 Libanon 4 Libyen 57 Libyen; Tunesien 1 Marokko 26 Mazedonien, ehemalige jugoslawische Republik 1 Moldau; Republik 1 Ohne Angabe 1 Pakistan 3 Peru 1 Russische Föderation 14 Somalia 6 Südsudan 1 Syrien; Arabische Republik 24 Tunesien 61 Türkei 4 Ukraine 2 Vietnam 2 Gesamt 287 Frage 4: Wie viele MITAs sind im laufenden Jahr freiwillig ausgereist oder abgeschoben worden? (Bitte aufschlüsseln nach Herkunftsland und Ausreisezielland!) Ein Abgleich der nach § 58 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) aus Sachsen abgeschobenen Personen mit den in den polizeilichen Auskunftssystemen erfassten MITA hat ergeben, dass im Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2018 81 MITA abgeschoben bzw. zurückgeführt wurden. Die Herkunftsländer und Ausreisezielländer der 81 MITA sind in der Tabelle abgebildet: Abgeschobene MITA Herkunftsland Ausreisezielland 38 Tunesien Tunesien 16 Marokko Marokko 8 Georgien Georgien 1 Pakistan Pakistan 1 Serbien Serbien 4 Algerien Algerien 1 lrak Irak 1 Gambia Gambia 2 Kosovo Kosovo Seite 5 von 6 STAATSMiNiSTERiUM DES iNNERN Abgeschobene MITA Herkunftsland Ausreisezielland 1 Afghanistan Afghanistan 3 Libyen ltalien 1 Georgien Island 1 Algerien ltalien 1 Tunesien Norwegen 1 Libyen Niederlande 1 Mazedonien Mazedonien Zur freiwilligen Ausreise, auch wenn sie nach § 58 Abs. 3 AufenthG überwacht ist, liegen keine Statistiken vor. Im Weiteren wird von einer Beantwortung seitens der Staatsregierung abgesehen. Gemäß Artikel 51 Abs. 1 Satz 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen ist die Staatsregierung verpflichtet, Fragen einzelner Abgeordneter oder pariamentarische Anfragen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten. Nach dem Grundsatz der Verfassungsorgantreue ist jedes Verfassungsorgan verpflichtet, bei der Ausübung seiner Befugnisse den Funktionsbereich zu respektieren, den die hierdurch mitbetroffenen Verfassungsorgane in eigener Verantwortung wahrzunehmen haben. Dieser Grundsatz gilt zwischen der Staatsregierung und dem Parlament sowie seinen ein— zelnen Abgeordneten, so dass das parlamentarische Fragerecht durch die Pflicht des Abgeordneten zur Rücksichtnahme auf die Funktions- und Arbeitsfähigkeit der Staatsregierung begrenzt wird. Die Staatsregierung muss nur das mitteilen, was innerhalb der Antwortfrist mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung gebracht werden kann (vgl. SächsVerfGH, Urteil vom 16. April 1998, Vf. 14-1—97). In den Statistiken der Zentralen Ausländerbehörde (ZAB) und der unteren Ausländerbehörden wird die MITA—Eigenschaft nicht erfasst. Eine gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht nicht. Zur vollständigen Beantwortung der Frage müssten daher die in der ZAB vorliegenden Akten mit den weit über 1.000 MITA-Fälien händisch abgeglichen und ausgewertet werden. Es müsste jeweils die Akte angefordert, darin nach der MITA- Eigenschaft gesucht bzw. hierzu jeweils im Einzelfall Anfragen an die Polizei gerichtet, auf die Beantwortung dieser Anfragen gewartet und die Akte wieder weggelegt werden. Hierfür ist pro Akte ein Gesamtaufwand allein für die ZAB von durchschnittlich vier Stunden zu veranschlagen. Hieraus ergibt sich ein Arbeitsaufwand von über 4.000 Stunden. Ausgehend von einer 40-Stunden-Woche sind daher ca. 25 Mitarbeiter notwendig , um die Frage innerhalb des zur Verfügung stehenden Zeitraums von vier Wochen zu beantworten. Im vorliegenden Fall wäre daher durch eine vollständige Beantwortung dieser Frage die Arbeits- und Funktionsfähigkeit der Staatsregierung gefährdet . Nach Abwägung des parlamentarischen informationsinteresses einerseits und der Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der ZAB andererseits wurde, auch unter Berücksichtigung der Zumutbarkeit, von der Beantwortung abgesehen. itf undl?n Grüßen 0{ . A rof. Dr. Roland Wöller Seite 6 von 6 FreistaatSACHSEN 2019-02-06T10:23:59+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes