STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 10 1 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Kerstin Lauterbach (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/16264 Thema: Kindergeld im Freistaat Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Kindergeldkassen gab es Ende 2018 im Freistaat Sachsen ? Nach Auskunft der Bundesagentur für Arbeit gab es neben der regionalen Familienkasse Sachsen der Bundesagentur für Arbeit (BA) 192 Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes, die die Aufgaben in ihrer Eigenschaft als Familienkasse selbstständig übernommen haben. Frage 2: Wie viele Anträge wurden 2018 in den einzelnen Kindergeldkassen eingereicht? (Bitte die Kindergeldkassen einzeln aufführen) Frage 3: Wie viele Anträge konnten 2018 bearbeitet werden? (Bitte die Kindergeldkassen einzeln aufführen) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 2 und 3: Die regionale Familienkasse Sachsen der BA hat im Jahr 2018 über 139.000 Anträge auf Kindergeld entschieden. Bei der Familienkasse des Freistaates Sachsen beim Landesamt für Steuern und Finanzen wurden 4.235 Anträge auf Kindergeld eingereicht, davon wurden 3.812 Anträge bearbeitet. Die Daten weiterer Familienkassen liegen der Staatsregierung nicht vor, da eine innerbehördliche Anzeigepflicht nur für übertragende Familienkassen nach § 1 Abs.4 Sächsische Landesfamilienkassenverordnung und lediglich gegenüber dem Bundesamt für Finanzen gegeben ist. Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 41-0141.51-19/36 Oßsden, J Februar 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 1 o 01097 Dresden www.sms.sachsen.de STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Frage 4: Wie viele Mitarbeiter/innen sind bei den einzelnen Kassen beschäftigt? Insgesamt sind derzeit rund 340 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der regionalen Familienkasse Sachsen der BA beschäftigt. Bei der Familienkasse des Freistaates Sachsen beim Landesamt für Steuern und Finanzen sind derzeit 18 Bedienstete eingesetzt. Die Daten weiterer Familienkassen liegen der Staatsregierung nicht vor. Im Übrigen wird auf die zusammenfassende Antwort auf die Fragen 2 und 3 verwiesen. Frage 5: Wie lange dauert die Bearbeitung eines Antrages im Durchschnitt nach Vollständigkeit der Unterlagen? Bei der Familienkasse Sachsen der BA wurden 90% der Anträge innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Vorlage aller notwendigen Unterlagen bearbeitet. Bei der Familienkasse des Freistaates Sachsen beim Landesamt für Steuern und Finanzen beträgt die durchschnittliche Bearbeitungszeit 4 Wochen. Die Daten weiterer Familienkassen liegen der Staatsregierung nicht vor. Im Übrigen wird auf die zusammenfassende Antwort auf die Fragen 2 und 3 verwiesen. Mit freundlichen Grüßen Seite 2 von 2 Freistaat SACHSEN 2019-02-06T09:50:54+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes