STAATSM1NISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von—Lindenau—Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Petra Zais (BÜNDNIS 90IDIE GRÜNEN) Drs.-Nr.: 6/16265 Thema: Straftaten an sächsischen Schulen im Schuljahr 2017/2018 (bzw. in den Jahren 2017 und 2018) Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die Beantwortung der Fragen 1 und 2 erfolgt für den Zeitraum vom 7. August 2017 bis 29. Juni 2018 (Schuljahr), da bei einer Beantwortung für die Jahre 2017 und 2018 mehrere Delikte für das Jahr 2017 auf Grund von Aussonderungs- und Löschfristen nicht mehr valide abgebildet werden können . Frage 1: Wie viele zur Anzeige gebrachte Straftaten wurden an sächsischen Schulen (aufgeschlüsselt nach Schulart) im Schuljahr 2017/2018 bzw. je in den Jahren 2017 und 2018 verübt? Recherchiert wurde im Polizeilichen Auskunftssystem (Schuljahr 2017/2018) im Freistaat Sachsen nach den Tatörtlichkeiten Grundschule, Mittelschule, Oberschule, sonstige Schule (z. B. Waldorfschulen, Förderschulen), Gymnasium , Berufsschule und Schulhof. lm genannten Zeitraum wurden insgesamt 3.487 Straftaten mit den entsprechenden Tatörtlichkeiten registriert. In der folgenden Darstellung nach Schularten sind Mehrfachnennungen je Fall möglich, da insbesondere Grund- und Mittel—lOberschulen teilweise in einem Gebäude untergebracht sind. FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 3-1 053/72/185 Dresden, 7. Februar 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern WilheIm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smLsachsende Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3. 6. 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang WilheIm-Buck— Str. 2 oder 4 melden. FreistaatSACHSENSTAATSMiNiSTERiUMDES iNNERN Schulart Anzahl Straftaten Grundschule 471 Mittel-lOberschule 1.199 Gymnasium 327 Berufsschule 390 Sonstige Schule 637 Schulhof 540 Frage 2: Welche Deliktbereiche kommen an welchen Schularten im genannten Zeitraum am häufigsten vor? (Bitte Schulart, Delikt und Anzahl angeben.) In der folgenden Tabelle sind die fünf häufigsten Delikte mit den genannten Tatörtlichkeiten dargestellt. Mehrfachnennungen, wie in der Antwort auf die Frage 1 beschrieben , sind möglich. Diebstahl gem. Besonders Körperver- § 242 schwerer Fall letzung Sachbe- Strafge- des Diebstahls gem. schädigung setzbuch gem. § 243 § 223 gem. Schulart (StGB) StGB StGB § 303 StGB BtMG Grundschule 79 76 79 92 5 MitteI-l Oberschule 225 113 202 120 152 Gymnasium 92 85 8 51 23 Berufsschule 77 73 32 37 37 Sonstige Schule 132 66 116 74 31 Schulhof 44 206 74 78 27 Gesamt 649 619 511 452 275 Frage 3: Wie viele Fälle mit der Opferspezifik „Lehrkräfte“ sind in der PKS in den Jahren 2017 und 2018 für welche Straftaten enthalten und wie stellt sich deren prozentuale Entwicklung gegenüber dem Jahr 2016 dar? Im Berichtsjahr 2017 wurden in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) 91 Straftaten (2016: 85) erfasst, in denen Lehrkräfte als Opfer registriert wurden. Die Tabelle enthält die Anzahl dieser Straftaten im Einzelnen: Straftat Veränderung zum 2016 2017 Vorjahrin% Sexuelle Belästigung gern. § 184i StGB _ 2 _ Exhibitionistische Handlungen gem. § 183 StGB 1 - _ Räuberischer Diebstahl gem. § 252 StGB _ 1 _ Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM DES iNNERN Veränderung zum Straftat 2016 2017 Vorjahr in % Sonstige Tatörtlichkeit bei gefährlicher Körperverletzung gem. §224 StGB 7 10 42,9 Gefährliche Körperverletzung gem. § 224 StGB 3 2 -33,3 Vorsätzliche einfache Körperverletzung gem. § 223 StGB 3O 36 20,0 Fahrlässige Körperverletzung gem. § 229 StGB - 1 - Sonstige Nötigung gem. § 240 Abs. 1 und 4 StGB 7 9 28,6 Bedrohung gem. § 241 StGB 37 28 -24,3 Nachstellung (Stalking) gem. § 238 Abs. 1 StGB - 2 - Die PKS des Jahres 2018 liegt noch nicht vor. Mit einer Vorlage ist Ende März 2019 zu rechnen. Frage 4: In wie vielen Fällen im genannten Zeitraum hat der Freistaat Sachsen betroffene Lehrkräfte durch Rechtsschutz bei Straf— und Ordnungswidrigkeits- bzw. Zivilverfahren gegen Dritte unterstützt? Es erfolgten keine Maßnahmen im Sinne der Fragestellung. ??dchen/Grußen Prof. Dr. Roland Wöller Seite 3 von 3 SACHSEN 2019-02-07T13:33:33+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes