STAATSMINISTERiUM DES iNNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden ' Kleine Anfrage der Abgeordneten Petra Zais (BÜNDNIS 90IDIE GRÜNEN) Drs.-Nr.: 6I16268 Thema: Rechtscharakter des Mitarbeiter-Vorgesetzten-Gespräches (MVG) aus Sicht des Mitarbeiters Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Ziffer 16, Satz 1 der VwV-Dienstordnung regelt: ‘Mindestens einmal im Jahr sollen Mitarbeiter-Vorgesetzten-Gespräche geführt werden.‘ Grundsätzlich haben Sollvorschriften ermessensbeschränkende Wirkung , allerdings kommen bei dieser Norm zwei Parteien als Normadressaten in Betracht. Die Staatsregierung wird deshalb um Auskunft ersucht, welchen Rechtscharakter sie dem Mitarbeiter-Vorgesetzten- Gespräch (MVG) aus Sicht des Mitarbeiters zumisst.“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welcher Rechtscharakter kommt dem MVG nach Auffassung der Staatsregierung aus Sicht des Mitarbeiters zu (freiwillig, verpflichtend, Anspruch des Mitarbeiters...)? Frage 2: Hat der Mitarbeiter einen Anspruch auf ein jährliches MVG? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Es gibt keinen unmittelbaren gesetzlichen Anspruch auf ein jährliches MVG. Aufgrund von Ziffer 16 Satz 1 der Venlvaltungsvorschrift der Sächsischen Staatsregierung zur Regelung des Dienstbetriebes für die Behörden des Freistaates Sachsen (VwV Dienstordnung) sowie der vorhandenen Leitfäden , Rahmenkonzepte, Dienstvereinbarungen und Personalentwicklungskonzepte mit Regelungen zum MVG ergibt sich eine Selbstbindung der Verwaltung zum Führen eines jährlichen MVG. FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 1—1053/68/3 Dresden. 7. Februar 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern WilheIm-Buck—Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564—3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnli— nien 3.6‚7‚8‚ 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilheim-Buck— Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Frage 3: Kann der Mitarbeiter sanktionsfrei auf das MVG verzichten? Mitarbeiter können sanktionsfrei auf das MVG verzichten, da nach den bestehenden Regelungen der Angebotscharakter eindeutig üben/viegt. Frage 4: Wie wird in den Dienststellen auf den Rechtscharakter des MVG hingewiesen (bitte die jeweilige Praxis in der Staatskanzlei, den einzelnen Ministerien, der Landesdirektion Sachsen und der Bildungsagentur Sachsen darstellen)? In der VwV Dienstordnung sowie den vorhandenen Leitfäden, Rahmenkonzepten, Dienstvereinbarungen und Personalentwicklungskonzepten mit Regelungen zum MVG wird auf den Rechtscharakter des MVG hingewiesen. Diese Regelungen sind für alle Mitarbeiter frei zugänglich. Die jeweilige Praxis ist der nachfolgenden Übersicht zu entnehmen : FreistaatSACHSEN Sächsische Der Leitfaden „Das Mitarbeiter-Vorgesetzten—Gespräch in der Staatskanzlei Sächsischen Staatskanzlei" ist im Intranet eingestellt. Über evtl. Änderungen und Aktualisierungen des Leitfadens werden alle Bediensteten informiert. Der Leitfaden enthält unter anderem Aussagen zur Zielsetzung sowie über die Bedeutung des MVG zur Mitarbeiterführung und Personalentwicklung. Staatsministerium Detaillierte Informationen zu Sinn und Zweck sowie Inhalt, Ablauf des Innern und Turnus des MVG werden im intranet bereitgestellt. Staatsministerium Die MVG werden auf der Grundlage der „Rahmenregelung zur derFinanzen Durchführung von Mitarbeiter-Vorgesetzten—Gesprächen (MVG) (SMF) im Geschäftsbereich des SMF“ geführt. Die Rahmenregelung und weitere Hinweise sowie die Formblätter zum Nachweis des geführten MVG sind auf den lntranet—Seiten der einzelnen Berei— che im Geschäftsbereich des SMF eingestellt. Staatsministerium In einer Rahmendienstvereinbarung zwischen SMJus und derJustiz (SMJus) Hauptpersonalrat wird die Ausgestaltung der MVG geregelt. lm Personalentwicklungskonzept wird zusätzlich ausgeführt, dass es dem Mitarbeiter freisteht, das MVG abzulehnen. Rahmendienstvereinbarung und Personalentwicklungskonzept sind im Intranet eingestellt. Staatsministerium Alle Informationen über das MVG sind im Intranet eingestellt. für Wissenschaft Dabei handelt es sich um eine Aufforderung an die Führungsund Kunst kräfte, bis Jahresende die jährlichen MVG zu führen. Ein Kurz- Ieitfaden gibt eine Ubersicht zu den Themenschwerpunkten des MVG mit dazugehörigen Erläuterungen. Zusätzlich stehen Formblätter zur Aufzeichnung des MVG sowie zur Dokumentation des MVG im Rahmen der Personalentwicklung mit Fortbildungswunschl —bedarf und Wunsch nach konkreter Veränderung zur Verfügung. Die Dienststelle berichtet in der jährlich stattfindenden Personalversammlung über die Durchführung der MVG. Seite 2 von 3 STAATSMlNlSTERIUM DES INNERN FreistaatSACHSEN Staatsministerium für Wirtschaft, Ar— beit und Verkehr (SMWA) Das MVG ist im „Rahmenkonzept Personalentwicklung für das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit" geregelt. Das MVG beruht auf dem Grundsatz der Freiwilligkeit und wird im SMWA vom unmittelbaren Vorgesetzten seinen Mitarbeitern angeboten. Es kann auch vom Mitarbeiter eingefordert werden. Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Gemäß dem Personaientwicklungskonzept werden die Referats- Ieiter durch das Personalreferat jährlich darauf hingewiesen, dass das MVG als wichtiger Baustein guter Behördenkultur jedem Bediensteten anzubieten ist. Die Einladung zum MVG erfolgt mit dem Hinweis, dass die Teilnahme freiwillig ist. Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft Die Regelungen zum MVG sind im Intranet eingestellt. In Beratungen und schriftlichen Vermerken wird regelmäßig seitens der Dienststelle auf die Pflicht zur Durchführung von MVG hingewiesen . Staatsministerium für Kultus (SMK) Das PersonaIentwicklungskonzept für den Verwaltungsbereich des SMK enthält für alle Bediensteten und Vorgesetzten Hinweise sowie einen Leitfaden für das MVG. Durch Verweis auf die VwV Dienstordnung und die entsprechende Verlinkung sowie durch Ausführungen zu den Inhalten, den Zielen und dem Verfahren ergibt sich der Rechtscharakter des MVG. Zudem werden den Bediensteten und Vorgesetzten Fragenkataloge zur Vorbereitung auf die Gespräche zur Verfügung gestellt. Landesamt für Das unter „SMK“ aufgeführte Personalentwicklungskonzept gilt Schule und Bil- für den gesamten VenNaltungsbereich im Geschäftsbereich des dung SMK, daher wird auf die Antwort unter „SMK“ verwiesen. Landesdirektion Die Organisationsverfügung „Mitarbeiter-Vorgesetzten-Gespräch Sachsen in der Landesdirektion Sachsen“ enthält detaillierte Informationen zum MVG und ist im Intranet eingestellt. Das MVG soll mindes-tens einmal jährlich als vertrauliches Vier—Augen-Gespräch ge-führt werden. Die Verantwortung für das Zustandekommen liegtbeim jeweiligen Vorgesetzten. ?ndlicthrüßen"/fr Pr . Dr. Roland Wöller Seite 3 von 3 2019-02-07T10:28:51+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes