SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS Postfach 10 09 10 1 01 079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01 067 Dresden STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS Kleine Anfrage der Abgeordneten Petra Zais (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Drs.-Nr.: 6/16269 Thema: Kita-Eiternbeiträge: Regelungen für Absenkungen (bei mehreren Kindern) Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: ln wie vielen Fällen (absolute Fallzahlen und prozentualer Anteil ) wurden 2017 und 2018 die Kita-Elternbeiträge aufgrund der Regelungen im SächsKitaG (Absenkungen für 1. Alleinerziehende und 2. Eltern mit mehreren Kindern, die gleichzeitig eine Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegesteile besuchen) abgesenkt? (Bitte nach Landkreisen und kreisfreien Städten sowie jährlich zum Stichtag aufschlüsseln.) Zu den Fallzahlen bei der Absenkung von Elternbeiträgen wird für das Jahr 2017 auf die Antwort zu Frage 1 der Kleinen Anfrage Drs. 6/14235 verwiesen , wobei die Angaben der Kommunen nicht für einen einheitlichen Stichtag gelten. Bezogen auf die Anzahl am 1. April 2017 in die Kindertagesbetreuung aufgenommener Kinder ergibt sich jeweils folgender prozentuale Anteil von Kindern mit Beitragsabsenkung: Kreisfreie Stadt/Landkreis Anteil Kinder mit Absenkung Elternbeitrag Chemnitz, Stadt keine An_g_aben Dresden 40,2% . Leipzig, Stadt 55,5% LK Bautzen 43,3% Erzgebirgskreis 33,8% LK Görlitz 44,5% LK Leipzig 38,7% LK Meißen 40,2% Mittelsachsen 39,8% Nordsachsen 42,4% Seite 1 von 3 ~SACHsEN Der Staatsminister Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Geschäftszeichen (bitte bei Antwort angeben) Z-1053/16/106 Dresden, ~. Januar2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Kultus Carolaplatz 1 01097 Dresden www.smk.sachsen.de De-Maii-Zugang: poslstelle@smk-sachsen.de-mail .de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3. 7. 8 Sächsische Schweiz-Osterzgebirge Vogtlandkreis LK Zwickau STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS 44,9% 39,6% 40,4% Auf eine aktuelle Umfrage meines Hauses zu den Daten für das Jahr 2018 wurde verzichtet . Erfahrungsgemäß können viele Landkreise und Kreisfreie Städte dazu erst im 2. oder 3. Quartal des Folgejahres Angaben machen. Frage 2: Inwieweit dient die Festlegung zur Absenkung der Elternbeiträge für Eltern mit mehreren Kindern, die gleichzeitig eine Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegesteile besuchen, dem Ziel, Familien mit mehreren Kindern zu entlasten? Frage 3: Falls die Entlastung von Familien mit mehreren Kindern das Ziel ist: Warum wird die Absenkung der Eltern-Beiträge an die Bedingung geknüpft, dass die Kinder gleichzeitig eine Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegesteile besuchen? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 2 und 3: Die landesrechtliche Verpflichtung zur Absenkung der Elternbeiträge nach § 15 Abs. 1 Nr. 2 des Sächsischen Gesetzes über Kindertageseinrichtungen dient nicht allgemein einer Entlastung von Familien mit mehreren Kindern , sondern gezielt der Entlastung von Familien mit mehreren Kindern bei den Beiträgen für die Kindertagesbetreuung. Daher knüpft die Regelung an den gleichzeitigen Besuch einer Kindertagesbetreuung an. Sind zwei oder mehr Kinder einer Familie in eine Kita oder in die Kindertagespflege aufgenommen, müsste die Familie ohne Absenkungsregelung monatlich für zwei oder mehr Kinder den ungekürzten Elternbeitrag aufbringen. Um die Gesamtbelastung der Familie durch Elternbeiträge für die Kindertagesbetreuung zu mindern, sind in diesem Fall die Beiträge für das zweite und jedes weitere Kind zu kürzen . Teilweise ist in den Gemeinden für das dritte Kind gar kein Beitrag mehr zu zahlen. Die Entscheidung über die Höhe der Absenkungen treffen die Gemeinden im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung . Frage 4: Wie viele Familien (absolute Fallzahlen und prozentualer Anteil) hätten 2017 und 2018 von abgesenkten Eltern-Beiträgen profitieren können, wenn alle Kinder der Familie zählen würden, nicht nur die, die gleichzeitig eine Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegesteile besuchen? Hierzu liegen der Staatsregierung keine Erkenntnisse vor. Es ist auch nicht davon auszugehen , dass die Kommunen zu diesen fiktiven Fallkonstellationen Angaben machen können . Frage 5: Wie werden die Vorgaben des SächsKitaG zur Absenkung der Elternbeiträge in den kommunalen Kita-Satzungen konkret umgesetzt? (Definition "Eitern", Höhe der Absenkung, Ausgestaltung der Staffelung bei mehreren Kindern , ... ) Zur Auslegung des Begriffes .. Eitern" durch die Kommunen wird auf die Antwort zur Kleinen Anfrage Drs. 6/14444 verwiesen. Eine Umfrage in allen 421 sächsischen Seite 2 von 3 STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS Gemeinden zur Höhe der Absenkungen und der Ausgestaltung der Staffelungsregelungen ist im gegebenen Zeitrahmen nicht leistbar. Die Umfrage sowie die Aufbereitung und Darstellung der Angaben der Gemeinden würde einen Arbeitsaufwand von ca. 15 Arbeitstagen erfordern. Eine vollständige Beantwortung der Frage wäre somit auch unter Berücksichtigung des hohen Rangs des parlamentarischen Fragerechts unverhältnismäßig aufwändig und überschreitet den Rahmen des Zumutbaren. Mit freundlichen Grüßen Seite 3 von 3 2019-02-01T08:33:31+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes