STAATSMINISTERIUM DES iNNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten André Schollbach (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/16276 Thema: Nachtragssatzungen im Jahr 2018 in den Kommunen des Freistaates Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: In welchen Kommunen des Freistaates Sachsen wurde im Jahr 2018 jeweils wann eine Nachtragssatzung gemäß § 77 SächsGemO erlassen ? Frage 2: Auf der Grundlage welcher Sachverhalte wurden die unter Ziffer 1 genannten Nachtragssatzungen jeweils erlassen? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Der Staatsregierung ist nicht bekannt, wann im Haushaltsjahr 2018 Kom— munen Nachtragssatzungen erlassen haben. Die Staatsregierung ist im Rahmen ihrer Zuständigkeit nur in solchen Angelegenheiten zur Auskunft verpflichtet, die in ihre Zuständigkeit fallen und muss nicht auf Fragen eingehen, die außerhalb ihres Verantwortungsbereichs liegen. Letzteres ist hier der Fall, denn die Fragen betreffen ausschließlich die Finanzhoheit, die zu den SelbstvenNaltungsaufgaben der Gemeinden gehört. SelbstvenNaltungsaufgaben unterliegen der Rechtsaufsicht , nicht aber der Fachaufsicht. lm Zuständigkeitsbereich der Rechtsauf— sicht können die Staatsregierung bzw. die hierfür zuständigen Rechtsaufsichtsbehörden vom Informationsrecht nach § 113 Sächsische Gemeindeordnung (SächsGemO) nur Gebrauch machen, wenn es im Einzelfall Anhaltspunkte für eine bevorstehende oder bereits eingetretene Rechtsverletzung gibt. Die Staatsregierung hat keine Erkenntnisse darüber, dass die Kommunen im Zusammenhang mit dem Erlass von Nachtragssatzungen gegen gesetzliche Vorgaben verstoßen haben. Daher wurde von einer Abfrage bei den Kommunen abgesehen. FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 2-1053/71/26 Dresden, 7. Februar 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern WiiheIm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Der Staatsregierung ist jedoch bekannt, ob und wenn im Jahr 2018 eine Nachtragssatzung genehmigt oder bestätigt wurde bzw. wenn die Monatsfrist gemäß § 119 Abs. 1 SächsGemO abgelaufen ist. Dabei handelte es sich um folgende Kommunen: Kreisfreie Städte Nachtragssatzung genehmigtlbestätigt bzw. Ablauf der Monatsfrist nach § 119 SächsGemO Chemnitz 10. Januar 2018 Leipzig 19. März 2018 Kreisangehörige Gemeinde Nachtragssatzung genehmigt! bestätigt bzw.Ablauf der Monatsfrist nach § 119 SächsGemO Erzgebirgskreis Eibenstock 7. August 2018 Marienberg 8. Juni 2018 Schneeberg 18. April 2018 Schwarzenberg 31. Januar 2018 Landkreis Mittelsachsen Altmittweida 4. Mai 2018 Frankenberg 9. Mai 2018 Mtlandkreis Falkenstein 3. Juli 2018 Rodewisch 7. August 2018 Landkreis Bautzen Steine 19. September 2018 Landkreis Görlitz Hohendubrau 13. November 2018 Schleife 1. Oktober 2018 Zittau 28. Juni 2018 Landkreis Meißen Meißen 19. November 2018 Stauchitz 8. Oktober 2018 Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge Königstein | 12. Dezember 2018 Landkreis Leipzig Frohburg 12. September 2018Lossatal 6. November 2018Zwenkau 24. Oktober 2018 Seite 2 von 3 SACHSEN FreistaatSACHSEN _ STAATSMiNiSTERiUM DES iNNERN Landkreis Nordsachsen Schkeuditz | 2. Mai 2018 Angaben zu den Gründen, die zu dem Erlass der Nachtragssatzungen führten, liegen der Staatsregierung im Hinblick auf die kreisangehörigen Gemeinden nicht vor. Der Staatsregierung ist jedoch bekannt, dass die Nachtragssatzung der Kreisfreien Stadt Chemnitz aufgrund des beabsichtigten Breitbandausbaus in verschiedenen Ortsteilen und der im Rahmen der Förderung zu erbringenden Eigenanteile beschlossen wurde. Die Stadt Leipzig hatte eine Nachtragssatzung zu erlassen, da im Ergebnishaushalt beim ordentlichen Ergebnis infolge eines Beschlusses zur Errichtung von zwölf bisher nicht geplanten Kita-Einrichtungen in 2018 ein erheblicher Fehlbetrag entstand, der sich nicht durch andere Maßnahmen vermeiden ließ. Mitizndlichen früßen Pro. Dr. Roland Wöller Seite 3 von 3 2019-02-07T10:30:15+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes