STAATSMINISTERIUM DES lNNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Rico Gebhardt (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/16300 Thema: Ausgaben und lnvestitionsvolumen für den Erweiterungs-‚ Um-‚ Aus- und Neubau von Gebäuden zur Unterbringung von Landratsämtern in Sachsen? Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die Frage nach „Gebäuden zur Unterbringung der jeweiligen Landratsämter “ ist hier dahingehend verstanden worden, dass sie auf die Kreisverwaltung im engeren Sinne abzielt. Ausgelagerte Verwaltungsbereiche oder Gebäude mit Nebenfunktionen (z. B. Schulgebäude, Feuen/vehrgebäude, Bauhöfe o. Ä.) sind nicht berücksichtigt worden. Für die Beantwortung der Fragen sind die Datenbank „FÖMISAX“ sowie sonstige, im Zugangsbereich der Staatsregierung verfügbare Datenbestände herangezogen worden. Von einer Abfrage bei den Landkreisen wurde abgesehen. Die Staatsregierung ist dem Landtag nur für ihre Amtsführung verantwortlich. Sie ist daher nur in solchen Angelegenheiten zur Auskunft verpflichtet, die in ihre Zuständigkeit fallen. Sie muss demnach nicht auf Fragen eingehen, die außerhalb ihres Verantwortungsbereichs liegen. Letzteres ist hier der Fall, denn die Fragen tangieren die Finanz- und Organisationshoheit , die zu den SelbstvenNaltungsaufgaben der Kommunen gehören . SelbstvenNaltungsaufgaben unterliegen der Rechtsaufsicht, nicht aber der Fachaufsicht. Im Zuständigkeitsbereich der Rechtsaufsicht können die Staatsregierung bzw. die hierfür zuständigen Rechtsaufsichtsbehörden vom Informationsrecht nach § 113 Sächsische Gemeindeordnung nur Ge— brauch machen, wenn im Einzelfall Anhaltspunkte für eine bevorstehende oder bereits erfolgte Rechtsverletzung vorliegen. Die Staatsregierung hat keine Erkenntnisse darüber, dass die Landkreise in Bezug auf die mit den Fragestellungen tangierten Bereiche gegen gesetzliche Vorgaben verstoßen haben. Die Staatsregierung ist lediglich verpflichtet, über den bei ihr präsenten Wissensstand Auskunft zu geben, soweit sie im Rahmen ihrer Aufsicht Freistaat4 SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 2-1053/71/30 Dresden, 7. Februar 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern VVIlhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3. 6, 7. 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm— Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN über die Kommunen die entsprechenden Kenntnisse bereits erlangt hat. Sie ist jedoch nicht gehalten, die entsprechenden Daten zur Beantwortung der Fragen extra zu erheben . Frage 1: ln welchen Landkreisen wurden seit dem Jahre 2005 Gebäude zur Unterbringung derjeweiligen Landratsämter erweitert, um-‚ aus- oder neugebaut und in welchen Landkreisen werden derzeitig Erweiterungs-, Um-‚ Aus- oder Neubauvorhaben von Gebäuden zur Unterbringung derjeweiligen Landratsämter (nachfolgend als: Erweiterungs-, Um-, Aus- und Neubauvorhaben von Landratsämtern bezeichnet) derzeitige realisiert oder geplant? (Bitte aufgeschlüsselt nach den jeweiligen Landkreisen und in Jahresscheiben darstellen.) Landratsamt Jahre Görlitz 2009, 2010, 2013, 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020 ff. Sächsische Schweiz-Osterzgebirge 2009, 2010, 2011, 2012, 2017 Nordsachsen 2016, 2017, 2018 Leipzig 2017, 2018, 2019 Bautzen 2009, 2010, 2014, 2015,2016, 2017, 2018, 2019 Meißen 2009, 2011, 2012, 2013, 2014, 2015, 2016, 2017, 2018,2019 ff. Erzgebirgskreis 2009, 2011, 2012, 2013, 2014, 2017, 2018, 2019 ff. Mittelsachsen 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019 ff. Zwickau 2014, 2015, 2017, 2018, 2019 ff. Vogtlandkreis 2011, 2012, 2013, 2014, 2015, 2016 Frage 2: Welche konkreten Ausgaben bzw. welche konkreten Investitionsvolumen sind seit dem Jahre 2005 für die Erweiterungs-‚ Um-‚ Aus- und Neubauvorhaben von Landratsämtern nach Frage 1 den jeweiligen Landkreisen entstanden und welche konkreten Ausgaben bzw. welche konkreten lnvestitionsvolumen sind für derzeitig in der Umsetzung befindliche oder geplante Erweiterungs-, Um-, Aus- und Neubauvorhaben von Landratsämtern von den jeweiligen Landratsämtern geplant ? (Bitte aufgeschlüsselt nach den jeweiligen Landkreisen und gesondert für bereits realisierte Erweiterungs-, Um-‚ Aus- und Neubauvorhaben von Landratsämtern sowie für in der Planung oder in der Umsetzung befindliche Erweiterungs -, Um-, Aus- und Neubauvorhaben von Landratsämtern darstellen.) FreistaatSACHSEN Landratsamt Ausgaben für reali- Ausgaben für in der sierte Projekte Planung oder in der Umsetzung befindliche Projekte Görlitz ca. 5,69 Mio. EUR ca. 31,8 Mio. EURSächsische Schweiz-Osterzgebirge ca. 39,586 Mio. EURNordsachsen 3,416 Mio. EURLeipzig 3.698.300 EUR 1.502.780 EURBautzen 7.075.300 EUR 190.000 EUR Seite 2 Von 7 STAATSMINISTERIUM DES 1NNERN Landratsamt Ausgaben für reali- Ausgaben für in der sierte Projekte Planung oder in der Umsetzung befindliche Projekte Meißen 7,611 Mio. EUR ca. 28 Mio. EUR Erzgebirgskreis ca. 25,4 Mio. EUR 1,104 Mio. EUR Mittelsachsen 4.598.100 EUR 1,34 Mio. EUR Zwickau 1,407 Mio. EUR Vogtlandkreis ca. 50,09 Mio. EUR Frage 3: In welcher Höhe erfolgte bzw. erfolgt die Finanzierung der Ausgaben bzw. der lnvestitionsvolumen der jeweiligen abgeschlossen oder in der unmittelbaren Umsetzung oder Planung befindlichen Erweiterungs-, Um-‚ Aus- und Neubauvorhaben von Landratsämtern aus Fördermitteln des Freistaates Sachsens im Rahmen welcher konkreten FörderprogrammeI-richtlinien? Landratsamt Förderrichtlinie und Programmteil Höhe der gewährten Fördermittel des Freistaates Sachsen Görlitz Ven/valtungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Förderung der Städtebaulichen Erneuerung im Freistaat Sach— sen (Verwaltungsvorschrift Städtebauliche Erneuerung — VwV StBauE) (2009); Städtebaulicher Denkmalschutz (SDP) 5.148.600 EUR Gemeinsame Ven/valtungsvorschrift der Sächsischen Staatskanzlei, des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, des Sächsischen Staatsministeriums des Innern, des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen, des Sächsi— schen Staatsministeriums der Justiz, des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus, des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst, des Sächsischen Staatsminis— teriums für Soziales und Verbraucherschutz und des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur Gewährung von Zuwendungen nach § 3 Sächsisches |nvestitionskraftstärkungsgesetz (VwV lnvestkraft) (2016); Budget ,,Sachsen“ 1.653.347,98 EUR Sächsische Schweiz- Osterzgebirge va StBauE (2009), SDP 11.713.200 EUR Seite 3 von 7 SACHSEN STAATSMINISTERIUM DES INNERN FreistaatSACHSEN Schweiz (jetzt: Landkreis Sächsische Schweiz- Osterzgebirge) schen Staatsministeriums des Innern zur Anschubfinanzierung im Rahmen der Kreisgebietsneugliederung 2008 (VWV Anschubfinanzierung) (2007) Landratsamt Förderrichtlinie und Programmteil Höhe der gewährten Fördermittel des Freistaates Sachsen Sächsische VenNaltungsvorschrift des Sächsi- 1.225.000 EUR Nordsachsen va StBauE (2009), SDP 353.000 EUR Gemeinsame VenNaItungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern, des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen, des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit, des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales, des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus und des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur Gewährung von Zuwendungen für lnfrastrukturmaßnahmen der Kommunen im Freistaat Sachsen (VwV Kommlnfra2009) 2,835 Mio. EUR VWV lnvestkraft (2016); Budget ,,Sachsen“ 670.160,69 EUR Gemeinsame Richtlinie der Sächsischen Staatskanzlei, des Sächsischen Staatsministeriums für Wirt— schaft, Arbeit und Verkehr, des Sächsischen Staatsministeriums des Innern , des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen, des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Europa, des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus, des Sächsischen Staatsministeriums für Wissen— schaft und Kunst, des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz und des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur Gewährung von Zuwendungen zur Beseitigung der Hochwasserschäden 2013 (RL Hochwasserschäden 2013); Teil D. Aufbauhilfen für Träger öffentlicher Infrastruktur 198.523,82 EUR Leipzig VwV Investkraft (2016); Budget ,,Sachsen“ 3.330.034.60 EUR Bautzen VWV Investkraft (2016); Budget„Sachsen“ 712.500 EUR Seite 4 von 7 STAATSMINISTERIUM DES INNERN FreistaatSACHSEN Landratsamt Förderrichtlinie und Programmteil Höhe der gewährten Fördermittel des Freistaates Sachsen Meißen VwV StBauE (2009); Stadtumbau- 322.749.35 EUR Aufwertung (SU-A) RL Hochwasserschäden 2013; Teil D. 14.941 ‚85 EUR Aufbauhilfen für Träger öffentlicher Infrastruktur Erzgebirgskreis VWV Investkraft (2016); Budget 478.455,25 EUR „Sachsen“ Mittlerer Erzge- VWV Anschubfinanzierung (2007) 10.000 EUR birgskreis (jetzt: Erzgebirgskreis) 1.282.500 EURMittelsachsen VWV Investkraft (2016); Budget „Sachsen“ VWV Anschubfinanzierung (2007) 211.464 EUR Freiberg (jetzt: VWV Anschubfinanzierung (2007) 33.870,52 EUR Landkreis Mit— telsachsen) Zwickau VwV Investkraft (2016); Budget 1.950.000 EUR,,Sachsen“Vogtlandkreis VwV StBauE (2009); Städtebauliche 8.992.181 EURSanierung und Erneuerung (SEP)VWV Investkraft (2016); Budget 1.571.630,60 EUR„Sachsen“ Frage 4: Auf welchen konkreten Grundlagen und durch wen oder welche Gremien sind die jeweiligen Ausbaustandards der Erweiterungs-, Um-, Aus- und Neubauvorhaben der jeweiligen Landratsämter sowie die in Frage 2 genannten Ausgaben bzw. Investitionsvolumen ermittelt und deren Finanzierung festgelegt und beschlossen worden? Über Erweiterungs-‚ Um—‚ Aus- und Neubauvorhaben für die Verwaltungsgebäude der Landratsämter sowie die jeweiligen Ausbaustandards und Ausgaben beziehungsweise lnvestitionsvolumen und deren Finanzierung entscheidet und beschließt der Kreistag des jeweiligen Landkreises in eigener Verantwortung im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung sowie aufgrund seiner Allzuständigkeit gemäß § 24 Abs. 1 der Land— kreisordnung für den Freistaat Sachsen (SächsLKrO). Die Rechtsaufsichtsbehörden werden insoweit nur dann einbezogen, wenn für die Finanzierung des Bauvorhabens ein nach der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) genehmigungspflichtiges Rechtsgeschäft (Kreditaufnahme, kreditähnliches oder gewährvertragliches Rechtsgeschäft) erforderlich ist. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens für das Vorhaben „Um— und Ausbau eines zentralen Verwaltungsgebäudes (Hauptsitz des Landratsamtes) am Standort Pirna- Sonnenstein“ waren der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde folgende wesentliche Unterlagen vorgelegt worden, die jeweils auch die Grundlage für die erforderlichen Kreistagsbeschlüsse waren: Seite 5 von 7 STAATSMINISTERIUNI DES INNERN Datum Unterlagen 09.07.2007 Kreistagsbeschluss des Landkreises Sächsische Schweiz zur Standortentscheidung für das Schloss Sonnenstein in Pirna 25.09.2007 Kreistagsbeschluss des Weißeritzkreises zur Standortentscheidung für das Schloss Sonnenstein in Pirna 14.11.2007 Machbarkeits- und Wirtschaftlichkeitsuntersuchung (WestKC), Endfassung 16.07.2009 Wirtschaftlichkeitsvergleich (Zwischenstand) 25.09.2009 Vereinbarung zur Gewährung von Städtebaufördermitteln (Weitergabe der Fördermittel von der Stadt Pirna an den Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge im Hinblick auf die nachfolgend abzuschließende städtebauliche Vereinbarung) 28.09.2009 Städtebauliche Vereinbarung zwischen dem Sächsischen Staatsministerium des Innern, dem Landkreis Sächsische Schweiz- Osterzgebirge und der Stadt Pirna zur Sanierung des Schlosses Sonnenstein 12.10.2009 Wirtschaftlichkeitsvergleich (Endfassung; DKC in Zusammenarbeit mit Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH) 16.11.2009 Kreistagsbeschluss des Landkreises Sächsische Schweiz- Osterzgebirge Nr. 2009/5/0210—1: Zustimmung zum Ergebnis der europaweiten Ausschreibung, zur Vergabe des kombinierten Auftra— ges für Planung, Um— und Ausbau und Betrieb als PPP-Projekt sowie zu den entsprechenden Verträgen 10.12.2009 Projektvertrag „Planung, Um- und Ausbau, Finanzierung und Betrieb des Schlosses Sonnenstein in Pirna als Landratsamt im Rahmen eines PPP-Modells“ zwischen dem Landkreis Sächsische Schweiz— Osterzgebirge und der PPP Schloss Sonnenstein GmbH; Einwendungs — und Einredeverzichtserklärung des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge sowie weitere Bestandteile des Vertragswerks (Reinigungs— und Pflegevertrag, Service Level Agreements, Schiedsgutachterabrede) Frage 5: Welche der in Frage 1 genannten Erweiterungs-‚ Um-‚ Aus- und Neubauvorhaben von Landratsämtern wurden oder werden durch eine vertraglich geregelte Zusammenarbeit zwischen dem jeweiligen Landkreis (öffentliche Hand) und Unternehmen der Privatwirtschaft (ÖPP) in welcher konkreten vertraglichen Form realisiert ? Der Um- und Ausbau des Landratsamtes Sächsische Schweiz-Osterzgebirge zu einem zentralen Verwaltungsgebäude (Hauptsitz des Landratsamtes) am Standort Pirna- Sonnenstein (Anschrift: Schloßhof 2/4, 01796 Pirna) wurde aufgrund eines Projektvertrages für „Planung, Um- und Ausbau, Finanzierung und Betrieb des Schlosses Sonnenstein in Pirna als Landratsamt im Rahmen eines PPP-Modells“ und einer gemeindewirtschaftsrechtlichen Einwendungs— und Einredeverzichtserklärung des Landkreises Sächsische Schweiz—Osterzgebirge vom 10. Dezember 2009 realisiert. Dem Abschluss der Verträge lag der Beschluss des Kreistages Nr. 2009/5/0210-1 vom 16. November 2009 zugrunde. Seite 6 von 7 FreistaatSACHSEN STAATSMINISTERIUM DES INNERN Die gewählte Vertragsgestaltung entspricht dem ÖPP-lnhabermodell und orientiert sich an der Struktur des vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung im Jahr 2007 veröffentlichten PPP-Mustervertrages. Dabei bleibt der Landkreis Eigentümer der Grundstücke und wird hinsichtlich der vom Auftragnehmer neu eingebauten wesentlichen Bestandteile im Zeitpunkt des Einbaus ebenfalls Eigentümer. dlichen GrüßenwJCk Prof. r. Roland Wöller Seite 7 von 7 FreistaatSACHSEN 2019-02-07T10:29:39+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes