STAATSMINlSTERlUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Juliane Nagel (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/16304 Thema: Nachfrage zu Drs. 6/12291 - Flüchtlingssozialarbeit in sächsischen und kommunalen Unterbringungseinrichtungen für Geflüchtete Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage1: Wie viele Flüchtlingssozialarbeiter*innen welcher Träger arbeiten zum Jahresbeginn 2019 in landeseigenen Erstaufnahme- beziehungsweise kommunalen Gemeinschaftsunterkünften? (bitte aufschlüsseln nach LandkreisenIKreisfreien Städten und Land, bei landeseigenen Unterkünften bitte nach den einzelnen Aufnahmeeinrichtungen aufschlüsseln) Bei der Beantwortung der Frage wurde auf die Anzahl ger Flüchtlingssogialarbeiter abgestellt. Soweit Meldungen nach Vollzeit—Aquivalenten (VZA) vorliegen, ist dies entsprechend gekennzeichnet. Landesdirektion Sachsen Aufnahmeeinrichtung Anzahl Träger Flüchtlingssozialarbeiter Hamburger Str. 19, 34 European Homecare GmbH Dresden Bremer Str. 25, Dresden 14 European Homecare GmbH Grillenburg 8 European Homecare GmbH Schneeberg 23 Malteser Werke gGmbH Adalbert-Stifter- 46 Malteser Werke gGmbH Weg/Thüringer Weg, Chemnitz SFZ CoWerk, Chemnitz 6 SFZ Förderzentrum gGmbH Freistaat;_‚SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 2-1053/71/31 Dresden, 8. Februar 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern WilheIm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564—3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6. 7, 8. 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm— Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSNHNISTERIUM FreistaatDES INNERN | SACHSEN Aufnahmeeinrichtung Anzahl Träger Flüchtlingssozialarbeiter Dölzig (Schkeuditz) 35 Malteser Hilfsdienst gGmbH Max-Liebermann—Str.‚ 36 Johanniter-UnfaII-Hilfe e. V. Leipzig Untere Unterbringungsbehörden Landkreis Bautzen: Träger Anzahl Sozialarbeiter HERO Norge 3 AWO Kreisverband Lausitz e. V. 6 Campanet GmbH 3 Campanet GmbH 1,75 Stadt Dresden: __ In den Gemeinschaftsunterkünften sind 49,125 VZA Sozialarbeiter beschäftigt. Erzgebirgskreis: Träger Anzahl Sozialarbeiter ASB Pflege im Erzgebirge gGmbH Aue 2 European Homecare GmbH 1 Kirchliche Erwerbsloseninitiative Zschopau 2 AWO Breitenbrunn 2 Diakonie Marienberg 1 Landkreis Görlitz: Träger Anzahl Sozialarbeiter BMN Service GmbH 1 ABUB GmbH 4 DRK Kreisverband Löbau e. V. 4 DRK Kreisverband Zittau e. V. 3 Landkreis Leipzig: In den Gemeinschaftsunterkünften arbeiten durchschnittlich sieben Sozialarbeiter. Stadt Leipzig: Träger VzÄ Sozialarbeiter Pandechaion Herberge e. V. 22 Deutsches Rotes Kreuz, Kreisverband Leipzig-Stadt e. V. 11 European Homecare GmbH 11 Johanniter Unfall Hilfe e. V., Regionalverband Leipzig/ 8 Nordsachsen Malteser Hilfsdienst gGmbH 4 Diakonisches Werk Innere Mission Leipzig e. V. 2 Seite 2 von 5 STAATSNHNISTERIUM FreistaatDES INNERN SACHSEN Träger VzÄ Sozialarbeiter Suchtzentrum Leipzig 2 Orisson AG 2 Landkreis Mittelsachsen: Träger Anzahl Sozialarbeiter Campanet GmbH Diakonie Rochlitz Human-Care GmbH, Sottrum GSQ Freiberg mbH —\ N— -\ UT Landkreis Nordsachsen: In den Gemeinschaftsunterkünften arbeiten zehn F|üchtlingssozialarbeiter, die Träger wurden nicht benannt. Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge: Träger VzÄ Sozialarbeiter AWO Weißeritzkreis e. V. 0,7 Diakonisches Werk Dippoldiswalde e. V. 1,2 Vogtlandkreis: Aktuell sind im Vogtlandkreis insgesamt 8,875 VZÄ mit der sozialen Betreuung der Leistungsberechtigten nach § 1 Asylbewerberleistungsgesetz betraut. Landkreis Zwickau: Träger Anzahl Sozialarbeiter K 61 Grundstücksvervvaltung GmbH European Homecare GmbH PANDECHAION e. V. Diakoniewerk Westsachsen gGmbH Arbeiter-Samariter-Bund gGmbH Diakonie Stadtmission Zwickau e. V. Johanniter-Unfall-Hilfe e. V. N N - D — C D - I Ä C D N Von der Stadt Chemnitz und dem Landkreis Meißen liegen keine Informationen vor. Frage 2: Wie gestaltet sich jeweils der Betreuungsschlüssel (Sozialarbeiter*in pro Geflüchteten )? (bitte aufschlüsseln nach Landkreisen/Kreisfreien Städten und Land, bei landeseigenen Unterkünften bitte nach den einzelnen Aufnahmeeinrichtungen aufschlüsseln) Landesdirektion Sachsen Aufnahmeeinrichtung Betreuungsschlüssel* Hamburger Str. 19, Dresden 1:70 Bremer Str. 25, Dresden 1:70 Grillenburg 1:11 Schneeberg 1:70 Adalbert—Stifter-Weg/Thüringer Weg, Chemnitz 1:70 Seite 3 von 5 FreistaatSACHSENSTAATSMINISTERiUMDES iNNERN Aufnahmeeinrichtung Betreuungsschlüssel SFZ CoWerk, Chemnitz 1:15 Dölzig (Schkeuditz) 1:70 Max-Liebermann-Str.‚ Leipzig 1:70 * Es handelt sich um den vertraglich festgelegten Betreuungsschlüssel LandkreiselKreisfreie Städte Landkreis/Kreisfreie Stadt Betreuungsschlüssel Erzgebirgskreis 655”"? . . 1-150SachSIsche Schwelz-Osterzgeblrge ' Vogtlandkreis Leipzig 1:120 Mittelsachsen 1:118 Bautzen 1:75 Nordsachsen 1:72 Dresden, Stadt 1:80 Landkreis Zwickau: Der Betreuungsschlüssel beträgt bei Gemeinschaftsunterkünften 2,0 VzÄ pro 200 Plätze, bei dezentral betriebenen Gemeinschaftsunterkünften (Wohnprojekte) gilt dieser Schlüssel pro 150 Plätze. Stadt Leipzig: Der Betreuungsschlüssel in den Gemeinschaftsunterkünften ist im Unterbringungskonzept der Stadt Leipzig für Leistungsberechtigte nach Asylbewerberleistungsgesetz auf 1:40 bzw. 1:50 und gemäß separatem Ratsbeschluss für Leistungsberechtigte nach SGB || auf 1:100 festgelegt. Dezentral wohnende Leistungsberechtigte werden über Beratungsstellen betreut. Der vorgesehene Betreuungsschlüssel liegt hier ebenfalls bei 1:100. Von der Stadt Chemnitz und dem Landkreis Meißen liegen keine Informationen vor. Frage 3: In welchem Volumen haben die Zuwendungsempf'a'nger für die Jahre 2019/20 Fördermittel gemäß der Förderrichtlinie Soziale Betreuung gestellt und in welcher Höhe wurden die Anträge bewilligt? (bitte nach LandkreisenIKreisfreien Städten sowie Antragshöhen und bewilligten Zuwendungen aufschlüsseln) Im Zuge der Umsetzung des Gesetzes zur Stärkung der kommunalen Eigenverantwortung bei der Durchführung von Förderverfahren im Freistaat Sachsen (Sächsisches Kommunaleigenverantwortungsstärkungsgesetz — SäcthomEigVStärkG) wurde für den Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz, das den Geschäftsbereich Gleichstellung und Integration einschließt, ab dem 1. Januar 2019 im Rahmen eines Modell— projekts die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz über die Gewährung einer Pauschale für soziale Zwecke (Sächsische Kommunalpauschalenverordnung — SäcthomPauschVO) in Kraft gesetzt. Die Regelung schafft die Möglichkeit, in ausgewählten Zuständigkeitsbereichen des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz die Ablösung des bisherigen Zuwendungsverfahrens nach den §§ 23 und 44 der Sächsischen Haushaltsordnung (SäHO) Seite 4 von 5 FreistaatSACHSENSTAATSMiNiSTERiUMDES iNNERN durch Ausreichung als pauschalierte, zweckgebundene Zuwendungen an die Landkreise und Kreisfreien Städte umzusetzen und eine Vereinfachung des Förderverfahrens durch Reduzierung von Förderrichtlinien zu erproben. Damit soll dem Interesse der Landkreise und Kreisfreien Städte an einer Stärkung ihrer Leistungsfähigkeit und der Erweiterung ihrer Ge— staltungsspielräume Rechnung sowie die Eigenverantwortung der Landkreise und Kreisfreien Städte in den Förderbereichen erhöht werden. Der administrative Aufwand der Land— kreise und Kreisfreien Städte wird wegen des vereinfachten Verfahrens erheblich reduziert. Die im Haushaltsplan des Freistaates Sachsen für die Förderung der dort genannten Berei— che vorgesehenen Mittel werden den Landkreisen und Kreisfreien Städte als pauschalierte zweckgebundene Zuwendungen gewährt. Anträge müssen von den Zuwendungsempfängern nicht mehr gestellt werden. Es werden keine Zuwendungsbescheide erteilt. Für die Förderung der Flüchtlingssozialarbeit werden im Haushaltsjahr 2019 an die Landkreise und Kreisfreie Städte ausgereicht: LandkreisIKreisfreie Stadt 2019 in Euro Chemnitz, Stadt 799.110,00 Dresden, Stadt 1.784.380,00 Leipzig, Stadt 1.885.870‚00 Bautzen 978.340‚00 Erzgebirgskreis 1.099.080‚00 Görlitz 828.240,00 Leipzig 834.590‚00 Meißen 785.360‚00 Mitteisachsen 995.460‚00 Nordsachsen 640.610,00 Sächsische Schweiz-Osterzgebirge 794.350,00 Vogtlandkreis 713.200‚00 Zwickau 1.033.200,00 Gesamtsumme 13.171.790‚00 Enthalten sind die Mittel für die Förderung der Beratung zur freiwilligen Rückkehr. Für das Haushaltsjahr 2020 stehen Fördermittel in der gleichen Höhe zur Verfügung. Da die Pauschale nach der aktuellen Anzahl der Flüchtlinge in den Landkreisen und Kreisfreien Städten berechnet wird, die für 2020 relevanten Zahlen aber noch nicht vorliegen, kann die Mittelaufteilung noch nicht beziffert werden. ndlichen Grüßen (2/ L/A rof. Dr. Roland Wöller Seite 5 von 5 2019-02-08T08:41:59+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes