STAATSMìNISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwah! Telefon +49 351 564 1500 Telefax +49 351 564 1509 Staatsminister@ smj.justiz.sachsen.de* Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 10408/41l5 - KLR Dresden, ?,Februar2019 r@t@ñE ulwwJoB-rrr-r.DE Hausanschrlft: Sächsisches Staatsm¡nisterlum der Justiz Hosp¡talstraße 7 01 097 Dresden Briefpost Uber Deutsche Post 01 095 Dresden www.justiz. sachsen. de/smj Verkehrsverblndung: Zu erreichen mit Straßenbahnlinien 3,6,7, 8, 11 Parken und behindertengerechter Zugang über Einfahd Hospitalstraße 7 Hinweise zum DatenschuE erhalten S¡e auf unserer lnternetseite . Auf Wunsch senden wir lhnen diese Hinweise auch zu. Zugang für êlêktronisch signierte sow¡ê für vsrschlüssêltð elektronisch6 DokumBnte nur per EGVP, beBPo oder De-Ma¡l; nåhera lnformationên zur elektron¡schen Kommun¡kât¡on mit såchsischen Justizb€hördsn untêr ww. iust¡z.sâchsen.de/E- Kommunikat¡on. lw SACHSISCHES Hospitalstraße 7 STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ I 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bern h a rd-vo n-Li nden a u-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Garsten Hütter (AfD) Drs.-Nr.: 6/16310 Thema: Juristische Folgen von Straftaten ¡m Phänomenbereich ,,Politisch motivierte Kriminalität - links " im a¡veiten Halbjahr 2018 und ¡nsgesamt im Jahr 2018 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Zu wie vielen Verurteilungen (Art der Strafen und Strafmaß) aufgrund von Straftaten im Phänomenbere¡ch ,,Politisch motivierte Kriminalität - links" kam es in Sachsen ¡m zweiten Halbjahr 2018 und ¡nsgesamt im Jahr 2018? (Bitte aufschlüsseln nach Tattag, Tatort, Tathergang, Straftatbestand , Anzahl der Tatverdächtigen sow¡e deren Geschlecht und einer Gesamtzahl ) Zur Beantwortung nehme ich - soweit Verurteilungen im zweiten Halbjahr 2018 betroffen sind - auf die anliegende tabellarische Übersicht (Anlage 1) Bezug. Ergänzend weise ich auf Folgendes hin: Seite 1 von 4 TOB MIT e o STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSENw Verurteilungen auf Grund von Strafbefehlen sowie die gerichtlich festgestellten Tathergänge können regelmäßig erst nach Rücklauf der Strafakten vom Gericht erfasst werden . ln der Übersicht sind daher auch diejenigen Verurteilungen dargestellt, deren Rechtskraft erst nach Beantwortung der Kleinen Anfrage Drs-Nr.: 6/13938 bekannt geworden ist. lm zweiten Halbjahr 2018 wurden - einschließlich der Nachmeldungen für das erste Halbjahr 2018 - insgesamt 21 Personen aufgrund von Straftaten im Phänomenbereich ,, Politisch motivierte Kri m inalität - links" (rechtskräftig) verurteilt, Wegen der Verurteilungen im ersten Halbjahr 2018 nehme ich auf die Antwort der Staatsregierung zur Kleinen Anfrage Drs,-Nr.: 6/13938 Bezug. lm ersten Halbjahr 2018 wurden danach - einschließlich der Nachmeldungen für das zweite Halbjahr 2017 - insgesamt zehn Personen aufgrund von Straftaten im Phänomenbereich ,,Politisch motivierte Kriminalität - links" (rechtskräftig) verurteilt. lnsgesamt kam es mithin im Jahr 2018 einschließlich der o.g. Nachmeldungen zu 31 Verurteilungen im Sinne der Fragestellung. Frage 2: ln wie vielen Fällen wurden aus welchen Gründen im zweiten Halbjahr 2018 und insgesamt im Jahr 2018 Ermittlungen zu Straftaten im o. g. Phänomenbereich in Sachsen eingestellt? (Bitte aufschlüsseln nach Tattag, Tatort, Tathergang, Straftatbestand und Anzahl der Tatverdächtigen sowie deren Geschlecht und einer Gesamtzahl) Zur Beantwortung der Frage nehme ich auf die anliegende tabellarische Übersicht (Anlage 2) Bezug. lm zweiten Halbjahr 2018 wurden insgesamt 209 Ermittlungsverfahren zu Straftaten im Phänomenbereich,,Politisch motivierte Kriminalität - links" eingestellt. Seite 2 von 4 STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSENw Die Teilfragen nach Tattag, Tatort, Straftatbestand, Anzahl der Tatverdächtigen sowie deren Geschlecht und den Einstellungsgründen konnten über eine Recherche in den Datenbanken der sächsischen Staatsanwaltschaften beantwortet werden. Hinsichtlich der erfragten Angaben zum jeweiligen Tathergang wird von einer Beantwortung der Frage wegen des hierfür erforderlichen unverhältnismäßigen Aufwandes abgesehen. Zur vollständigen Beantwortung der Frage wäre eine händische Auswertung sämtlicher Papierakten zu den in der Anlage 2 aufgeführten 209 Vorgängen erforderlich . Dies wäre nur mit einem unverhältnismäßigen Aufiruand möglich, der ohne den Verlust der Funktionsfähigkeit der Staatsanwaltschaften in der für die Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Frist nicht zu leisten wäre. Es wären umfangreiche und zeitaufwendige Recherchen in den Aktenbeständen der sächsischen Staatsanwaltschaften erforderlich. Dabei ist der Zeitaufwand für das Ziehen der Akten aus den Geschäftsstellen und staatsanwaltschaftlichen Archiven, der Aufwand zur Beiziehung versendeter Akten, z.B. von Verteidigern, Gerichten, Sachverständigen und Polizei, das Auswerten der Akten und die schriftliche Dokumentation des gefundenen Ergebnisses zu berücksichtigen. Fiir die entsprechende Auswertung der Akten ist daher von einem Arbeitsaufwand von durchschnittlich mindestens 30 Minuten je Akte auszugehen. Dies zugrunde gelegt, wird der bei den Staatsanwaltschaften für die händische Auswertung der Akten zu den in der Anlage 2 aufgeführten 209 Vorgängen anfallende zeitliche Aufwand auf mindestens 13 Arbeitstage für einen in Vollzeit tätigen Mitarbeiter geschätzt . Zu berücksichtigen ist darüber hinaus, dass bereits die Beantwortung der Kleinen Anfrage in der vorliegenden Form mindestens drei Arbeitstage für einen Mitarbeiter in Anspruch genommen hat. Für die vollständige Beantwortung der Kleinen Anfrage wäre daher insgesamt ein Arbeitsaufiruand von mindestens 16 Arbeitstagen für einen in Vollzeit tätigen Mitarbeiter erforderlich. Auch unter Berücksichtigung des hohen Rangs des parlamentarischen Fragerechts erscheint der zur vollständigen Beantwortung der Frage erforderliche Aufwand nicht mehr verhältnismäßig und zumutbar. Eine Beantwortung der Frage würde in erheblichem Umfang eine größere Anzahl von Bediensteten in sächsischen Staatsanwaltschaften, die für laufende Arbeiten nicht mehr zur Verfügung stünden, binden. Seite 3 von 4 STAATSMIN'ISTERIUM DER JUSTIZ Wegen der Einstellungen im ersten Halbjahr 2018 nehme ich auf die Antwort der Staatsregierung zur Kleinen Anfrage Drs.-Nr.: 6/13938 Bezug, lm ersten Halbjahr 2018 wurden insgesamt 143 Ermittlungsverfahren zu Straftaten im Phänomenbereich ,,Politisch motivierte Kriminalität - links " eingestellt. lnsgesamt wurden im Jahr 2018 mithin 352 Ermittlungsverfahren im Sinne der Fragestellung eingestellt. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Gemkow Anlagen 2 Tabellarische Übersichten úiÄËiisurrr Seite 4 von 4 Anlage zu Frage 1, Drs-Nr. 6/16310 Tattag Tatort Tathergang (Kurzsachverhalt) Tatvorwurf Strafvorschrift Anzahl der Tatverdächtigen und Geschlecht Art der Strafe und Strafmaß Verurteilungen 1. Halbjahr 2018 (Nachmeldungen ) 27.08.2016 Roßwein Die Verurteilten besprühten ein auf dem Parkplatz in der Döbelner Straße in Roßwein abgestellten PKW mit Farbe. Kurze Zeit später besprühten diese am Nettomarkt in Roßwein eine Wand mit den Buchstaben "FcK NZS". Sachbeschädigung § 303 StGB 2 (m) 2 x Jugendarrest, 1 Woche 12.12.2015 Leipzig Der Verurteilte versuchte mittels eines gezielten Steinwurfs einen anlässlich von Protestkundgebungen gegen einen Aufzug der Offensive für Deutschland (OfD) eingesetzten Wasserwerfer der Polizei mit einem Steinwurf zu beschädigen. Dies gelang nicht, eine Beschädigung des Wasserwerfers konnte nicht festgestellt werden. (Versuchte) Sachbeschädigung § 303 Abs. 1, Abs. 3 StGB 1 (m) Geldstrafe in Höhe von 70 Tagessätzen 12.12.2015 Leipzig Der Verurteilte hatte sich anlässlich von Protestkundgebungen gegen einen OfD- Aufzug mittels einer nur mit Augenschlitzen versehenen Mütze und einem Schlauchschal vermummt sowie mit einem Holzknüppel und einem Tierabwehrspray versehen mit anderen Gewalttätigen und zum Teil vermummten Personen zusammengerottet, um so auch polizeiliche Maßnahmen zu stören. Als der Verurteilte einer Identitätsfeststellung unterzogen werden sollte, versuchte dieser, sich der Maßnahme durch heftige körperliche Gegenwehr zu entziehen, was ihm jedoch nicht gelang. Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte § 113 StGB 1 (m) Geldstrafe in Höhe von 120 Tagessätzen 03.10.2015 Görlitz Der Verurteilte warf aus einer Personengruppe heraus zwei Böller auf die Teilnehmer eines asylkritischen Demonstrationszuges und die diesen Zug absichernden Polizeibeamten. Besonders schwerer Fall des Landfriedensbruchs § 125a StGB 1 (m) Freiheitsstrafe in Höhe von sechs Monaten, Vollstreckung ausgesetzt zur Bewährung 17.06.2014 Dresden Der Verurteilte führte anlässlich einer Versammlung eine Stockfahne mit sich. Verstoß gegen § 28 SächsVersG § 28 Abs. 1 SächsVersG 1 (m) Geldstrafe in Höhe von 50 Tagessätzen 21.09.2017 Leipzig Der Verurteilte beleidigte vier anlässlich einer Kundgebung eingesetzte Polizeibeamte mit Worten. Beleidigung § 185 StGB 1 (m) Geldstrafe in Höhe von 30 Tagessätzen 18.03.2017 Leipzig Der Verurteilte beleidigte zwei Polizeibeamten mit Worten und indem er ihnen sein entblößtes Geschlechtsteil und sein entblößtes Gesäß entgegen hielt. Beleidigung § 185 StGB 1 (m) Geldstrafe in Höhe von 20 Tagessätzen 25.11.2017 Leipzig Der Verurteilte hatte sich als Teilnehmer einer Kundgebung mit Sonnenbrille, schwarzem Schlauchschal und schwarzem Basecap vermummt, so dass sein Gesicht nicht mehr erkennbar und eine Feststellung seiner Identität durch anwesende Polizeibeamte nicht mehr möglich war. Verstoß gegen § 28 SächsVersG § 28 Abs. 2 Ziff. 2 SächsVersG 1 (m) Geldstrafe in Höhe von 45 Tagessätzen 01.01.2018 Leipzig Der Verurteilte warf mindestens eine Glasflasche in Richtung eines eingesetzten Wasserwerfers, um diesen zu beschädigen. Eine Beschädigung konnte am Wasserwerfer nicht festgestellt werden. (Versuchte) Sachbeschädigung § 303 Abs. 1, Abs. 3 StGB 1 (m) Geldstrafe in Höhe von 60 Tagessätzen 12.12.2015 Leipzig Der Verurteilte warf anlässlich von Protesten gegen einen OfD-Aufzug jeweils vermummt und aus einer gewalttätigen Menschenmenge heraus zu unterschiedlichen Zeiten an zwei verschiedenen Orten gezielt Steine in Richtung der eingesetzten Polizeibeamten, um diese zu verletzen und in Richtung von deren Fahrzeugen, um diese zu beschädigen. Besonders schwerer Fall des Landfriedensbruchs § 125a StGB 1 (m) Maßnahmen/Zuchtmittel, 100 Stunden gemeinnützige Arbeit 01.01.2018 Bornaische Straße/Connewitzer Kreuz, Leipzig Der Verurteilte warf Pyrotechnik und Flaschen in Richtung eines eingesetzten Wasserwerfers, um diesen zu beschädigen. Ob es tatsächlich zu Beschädigungen kam konnte nicht festgestellt werden. (Versuchte) Sachbeschädigung § 303 Abs. 1, Abs. 3 StGB 1 (m) Geldstrafe in Höhe von 50 Tagessätzen 12.12.2015 Leipzig Der Verurteilte warf anlässlich von Protesten gegen eine OfD-Kundgebung aus einer gewalttätigen Menschenmenge von 300-400 Personen heraus mindestens einen Stein in Richtung der Polizeibeamten, wobei dieser Stein keinen Polizeibeamten traf. Der Verurteilte war wie der überwiegende Teil der Menge vermummt. Besonders schwerer Fall des Landfriedensbruchs § 125a StGB 1 (m) Freiheitsstrafe in Höhe von einem Jahr, Vollstreckung ausgesetzt zur Bewährung 13.07.2018 Leipzig Der Verurteilte beschmierte zusammen mit einem bisher unbekannten Mittäter eine Hausfassade in roter Farbe mit den Worten "Scheiß Gentrifizierung" wodurch ein Sachschaden in Höhe von 250,00 € entstand. Sachbeschädigung § 303 Abs. 2 StGB 1 (m) Geldstrafe in Höhe von 70 Tagessätzen Verurteilungen 2. Halbjahr 2018 Anlage zu Frage 1, Drs-Nr. 6/16310 05.09.2016 Leipzig Der Verurteilte beobachtete in Connewitz den späteren Geschädigten, der eine "Thor Steinar" Jacke trug und forderte diesen auf die Jacke auszuziehen. Der Geschädigte verweigerte dies, so dass der Verurteilte versuchte, dem Geschädigten die Jacke gewaltsam zu entreißen, was nicht gelang, aber zur Beschädigung der Jacke führte. Schließlich versetzte der Verurteilte dem Geschädigten einen wuchtigen und gezielten Fußtritt gegen den Brustkorb, so dass der Geschädigte eine Fraktur einer Rippe erlitt. Körperverletzung § 223 StGB 1 (m) Gesamtfreiheitsstrafe in Höhe von einem Jahr und vier Monaten, Vollstreckung ausgesetzt zur Bewährung Für diese Tat: Freiheitstrafe in Höhe von 7 Monaten 15.01.2015 Leipzig Der Verurteilte warf aus einem gewalttätigen Aufzug von mehreren hundert Personen heraus Steine in Richtung eines Geschäfts und des Amtsgerichts Leipzig. Aus der Menschenmenge heraus wurden während des Aufzugs die Gebäude von Justizbehörden, Banken und Geschäften sowie eingesetzte Polizeibeamte sowie deren Fahrzeuge mit Steinen beworfen. Es entstand ein Gesamtschaden von mehreren zehntausend Euro. Besonders schwerer Fall des Landfriedensbruchs § 125a StGB 1 (m) Freiheitsstrafe in Höhe von einem Jahr und sieben Monaten 20.01.2018 Wurzen Der Verurteilte trug als Teilnehmer einer Kundgebung einen Zahnschutz im Mund, um so auch Vollstreckungsmaßnahmen der zur Absicherung der Kundgebung eingesetzten Polizeibeamten abzuwehren. Verstoß gegen § 28 SächsVersG § 28 Abs. 2 Ziff. 1 SächsVersG 1 (m) Geldstrafe in Höhe von 30 Tagessätzen 17.06.2015 Dresden Der Verurteilte versuchte zusammen mit anderen gewaltbereiten Personen eine zum Schutz einer NPD-Kundgebung aufgezogene Polizei-Kette zu durchbrechen, was ihm nicht gelang. Die Verletzung von Polizeibeamten nahm er hierbei in Kauf. Einer anschließenden polizeilichen Maßnahme zur Feststellung seiner Identität versuchte er sich gewaltsam zu widersetzen. Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte § 113 StGB 1 (m) Maßnahmen/Zuchtmittel, 30 Stunden gemeinnützige Arbeit 25.05.2017 Wurzen Der Verurteilte brachte an einer Hausfassade sowie an der Grundstücksmauer mit schwarzer Lackfarbe verschiedene Schriftzüge wie z.B. "ANTIFA" auf. Der Sachschaden betrug ca. 7.500 €. Sachbeschädigung § 303 Abs. 2 StGB 1 (m) Geldstrafe in Höhe von 90 Tagessätzen 14.09.2015 Leipzig Der Verurteilte warf aus einer gewalttätigen Menge von mindestens 15 -20 dunkel bekleideten Personen heraus Steine gegen einen Wasserwerfer der Polizei, der zur Absicherung einer Kundgebung eingesetzt war. Der Wasserwerfer wurde von insgesamt mindestens 16 Steinen getroffen. Es entstand ein Sachschaden von ca. 3.600,00 €. Landfriedensbruch § 125 StGB 1 (m) Geldstrafe in Höhe von 75 Tagessätzen 12.12.2015 Leipzig Der Verurteilte wurde durch Polizeibeamte festgestellt, als er in der Nähe einer gewalttätigen und unter anderem Steine werfenden Menschenmenge ebenfalls wurfbereit einen Stein in der Hand hatte. Er wurde aufgefordert, diesen fallen zu lassen. Dieser Aufforderung kam der Verurteilte nicht nach, so dass dieser durch zwei Polizeibeamte ergriffen und festgehalten wurde. Der Verurteilte versuchte sich durch heftige Gegenwehr der Polizeimaßnahme zur Feststellung seiner Identität zu entziehen, wobei er durch sein Handeln einen Polizeibeamten an der Hand verletzte. Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte § 113 StGB 1 (m) Freiheitsstrafe in Höhe von sechs Monaten, Vollstreckung ausgesetzt zur Bewährung Anlage zu Frage 2, Drs-Nr. 6/16310 Tatzeit Tatort Tatvorwurf Strafvorschrift Anzahl der Tatverdächtigen mit Geschlecht Einstellungsgründe 27.08.2018 Chemnitz Beleidigung § 185 StGB 1 (m) Einstellung nach § 170 II StPO, Verfahrenshindernis 27.08.2018 Chemnitz Verstoß gegen § 28 SächsVersG § 28 Abs. 1 SächsVersG Verfahren gegen Unbekannt Einstellung nach § 170 II StPO, weil Täter nicht ermittelt 27.08.2018 Chemnitz Gefährliche Körperverletzung § 224 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung nach § 170 II StPO, weil Täter nicht ermittelt 01.05.2018 Chemnitz Verstoß gegen § 28 SächsVersG § 28 Abs. 2 Ziff. 2 SächsVersG Verfahren gegen Unbekannt Einstellung nach § 170 II StPO, weil Täter nicht ermittelt 20.05.2018 Chemnitz Sachbeschädigung § 303 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung nach § 170 II StPO, weil Täter nicht ermittelt 31.12.2017 Lugau Sachbeschädigung § 303 Abs. 1 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung nach § 170 II StPO, weil Täter nicht ermittelt 01.01.2018 Chemnitz Üble Nachrede § 186 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung nach § 170 II StPO, weil Täter nicht ermittelt 26.05.2018 Chemnitz Öffentliche Aufforderung zu Straftaten § 111 Abs. 2 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung nach § 170 II StPO, weil Täter nicht ermittelt 01.08.2018 Chemnitz Gefährliche Körperverletzung § 224 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung nach § 170 II StPO, weil Täter nicht ermittelt 02.10.2018 Burgstädt Sachbeschädigung § 303 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung nach § 170 II StPO, weil Täter nicht ermittelt 31.03.2018 Döbeln Sachbeschädigung § 303 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung nach § 170 II StPO, weil Täter nicht ermittelt 01.04.2018 Wolkenstein Sachbeschädigung § 303 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung nach § 170 II StPO, weil Täter nicht ermittelt 30.08.2018 Chemnitz Sachbeschädigung § 303 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung nach § 170 II StPO, weil Täter nicht ermittelt 22.02.2018 Schwarzenberg Sachbeschädigung § 303 Abs. 2 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung nach § 170 II StPO, weil Täter nicht ermittelt 01.05.2018 Chemnitz Gefährliche Körperverletzung § 224 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung nach § 170 II StPO, weil Täter nicht ermittelt 01.05.2018 Chemnitz Sachbeschädigung § 303 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung nach § 170 II StPO, weil Täter nicht ermittelt 20.08.2018 Dresden Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte § 113 StGB 1 (m) Einstellung nach § 170 II StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand 16.11.2017 Dresden Sachbeschädigung § 303 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung nach § 170 II StPO, weil Täter nicht ermittelt 20.03.2018 Dresden Sachbeschädigung § 303 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung nach § 170 II StPO, weil Täter nicht ermittelt 28.04.2018 Hohnstein Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisation § 86a StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung nach § 170 II StPO, weil Täter nicht ermittelt 14.02.2018 Dresden Sachbeschädigung § 303 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung nach § 170 II StPO, weil Täter nicht ermittelt 1 von 11 Anlage zu Frage 2, Drs-Nr. 6/16310 Tatzeit Tatort Tatvorwurf Strafvorschrift Anzahl der Tatverdächtigen mit Geschlecht Einstellungsgründe 19.03.2018 Weinböhla Sachbeschädigung § 303 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung nach § 170 II StPO, weil Täter nicht ermittelt 28.06.2018 Dresden Sachbeschädigung § 303 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung nach § 170 II StPO, weil Täter nicht ermittelt 25.05.2018 Dresden Sachbeschädigung § 303 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung nach § 170 II StPO, weil Täter nicht ermittelt 04.08.2018 Weinböhla Sachbeschädigung § 303 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung nach § 170 II StPO, weil Täter nicht ermittelt 03.08.2018 Weinböhla Sachbeschädigung § 303 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung nach § 170 II StPO, weil Täter nicht ermittelt 07.04.2018 Dresden Sachbeschädigung § 303 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung nach § 170 II StPO, weil Täter nicht ermittelt 01.04.2018 Dresden Sachbeschädigung § 303 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung nach § 170 II StPO, weil Täter nicht ermittelt 21.09.2018 Dresden Sachbeschädigung § 303 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung nach § 170 II StPO, weil Täter nicht ermittelt 10.02.2018 Dresden Gefährliche Körperverletzung § 224 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung nach § 170 II StPO, weil Täter nicht ermittelt 13.02.2018 Dresden Landfriedensbruch § 125 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung nach § 170 II StPO, weil Täter nicht ermittelt 28.05.2018 Dürrröhrsdorf-Dittersbach Sachbeschädigung § 303 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung nach § 170 II StPO, weil Täter nicht ermittelt 30.05.2018 Dresden Sachbeschädigung § 303 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung nach § 170 II StPO, weil Täter nicht ermittelt 06.08.2018 Dresden Verstoß gegen Vereinigungsverbot § 85 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung nach § 170 II StPO, weil Täter nicht ermittelt 25.03.2018 Dresden Sachbeschädigung § 303 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung nach § 170 II StPO, weil Täter nicht ermittelt 19.05.2018 Dresden Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten § 126 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung nach § 170 II StPO, weil Täter nicht ermittelt 08.08.2018 Wilsdruff Sachbeschädigung § 303 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung nach § 170 II StPO, weil Täter nicht ermittelt 20.10.2018 Dresden Sachbeschädigung § 303 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung nach § 170 II StPO, weil Täter nicht ermittelt 23.06.2017 Dresden Sicherheitsgefährdendes Abbilden § 109g StGB 1 (m) Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit o. Schuld nicht nachweisbar 13.04.2018 Dresden Brandstiftung § 306 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung nach § 170 II StPO, weil Täter nicht ermittelt 14.05.2018 Dresden Verstoß gegen § 28 SächsVersG § 28 Abs. 2 Ziff. 2 SächsVersG Verfahren gegen Unbekannt Einstellung nach § 170 II StPO, weil Täter nicht ermittelt 2 von 11 Anlage zu Frage 2, Drs-Nr. 6/16310 Tatzeit Tatort Tatvorwurf Strafvorschrift Anzahl der Tatverdächtigen mit Geschlecht Einstellungsgründe 26.04.2018 Dresden Sachbeschädigung § 303 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung nach § 170 II StPO, weil Täter nicht ermittelt 05.08.2018 Dresden Gefährliche Körperverletzung § 224 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung nach § 170 II StPO, weil Täter nicht ermittelt 20.03.2018 Dresden Sachbeschädigung § 303 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung nach § 170 II StPO, weil Täter nicht ermittelt 05.04.2018 Dresden Sachbeschädigung § 303 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung nach § 170 II StPO, weil Täter nicht ermittelt 21.04.2018 Ostritz Gefährliche Körperverletzung § 224 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung nach § 170 II StPO, weil Täter nicht ermittelt 26.03.2017 Bischofswerda Landfriedensbruch § 125 StGB 1 (m) Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit o. Schuld nicht nachweisbar 26.03.2017 Bischofswerda Landfriedensbruch § 125 StGB 1 (m) Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit o. Schuld nicht nachweisbar 17.07.2016 Bautzen Sachbeschädigung § 303 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung nach § 170 II StPO, weil Täter nicht ermittelt 22.05.2018 Bautzen Sachbeschädigung § 303 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung nach § 170 II StPO, weil Täter nicht ermittelt 14.01.2018 Borna Sachbeschädigung § 303 StGB 1 (m) Einstellung nach § 45 JGG (Voraussetzungen § 153 StPO) 15.04.2018 Leipzig Sachbeschädigung § 303 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung nach § 170 II StPO, weil Täter nicht ermittelt 15.04.2018 Leipzig Sachbeschädigung § 303 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung nach § 170 II StPO, weil Täter nicht ermittelt 09.04.2018 Leipzig Sachbeschädigung § 303 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung nach § 170 II StPO, weil Täter nicht ermittelt 30.04.2018 Leipzig Sachbeschädigung § 303 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung nach § 170 II StPO, weil Täter nicht ermittelt 04.05.2018 Leipzig Sachbeschädigung § 303 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung nach § 170 II StPO, weil Täter nicht ermittelt 22.06.2018 Leipzig Gemeinschädliche Sachbeschädigung § 304 Abs. 1 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung nach § 170 II StPO, weil Täter nicht ermittelt 18.08.2018 Leipzig Sachbeschädigung § 303 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung nach § 170 II StPO, weil Täter nicht ermittelt 07.07.2018 Leipzig Sachbeschädigung § 303 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung nach § 170 II StPO, weil Täter nicht ermittelt 15.06.2018 Leipzig Sachbeschädigung § 303 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung nach § 170 II StPO, weil Täter nicht ermittelt 16.06.2018 Leipzig Sachbeschädigung § 303 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung nach § 170 II StPO, weil Täter nicht ermittelt 3 von 11 Anlage zu Frage 2, Drs-Nr. 6/16310 Tatzeit Tatort Tatvorwurf Strafvorschrift Anzahl der Tatverdächtigen mit Geschlecht Einstellungsgründe 25.07.2018 Grimma Sachbeschädigung § 303 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung nach § 170 II StPO, weil Täter nicht ermittelt 18.07.2018 Leipzig Sachbeschädigung § 303 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung nach § 170 II StPO, weil Täter nicht ermittelt 14.08.2018 Leipzig Sachbeschädigung § 303 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung nach § 170 II StPO, weil Täter nicht ermittelt 16.05.2018 Leipzig Sachbeschädigung § 303 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung nach § 170 II StPO, weil Täter nicht ermittelt 19.10.2018 Markkleeberg Sachbeschädigung § 303 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung nach § 170 II StPO, weil Täter nicht ermittelt 16.10.2018 Leipzig Sachbeschädigung § 303 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung nach § 170 II StPO, weil Täter nicht ermittelt 26.09.2018 Leipzig Sachbeschädigung § 303 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung nach § 170 II StPO, weil Täter nicht ermittelt 01.09.2018 Leipzig Sachbeschädigung § 303 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung nach § 170 II StPO, weil Täter nicht ermittelt 31.07.2018 Leipzig Sachbeschädigung § 303 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung nach § 170 II StPO, weil Täter nicht ermittelt 15.08.2018 Leipzig Sachbeschädigung § 303 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung nach § 170 II StPO, weil Täter nicht ermittelt 30.06.2018 Leipzig Sachbeschädigung § 303 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung nach § 170 II StPO, weil Täter nicht ermittelt 01.06.2018 Leipzig Sachbeschädigung § 303 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung nach § 170 II StPO, weil Täter nicht ermittelt 11.08.2018 Leipzig Sachbeschädigung § 303 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung nach § 170 II StPO, weil Täter nicht ermittelt 07.09.2018 Leipzig Sachbeschädigung § 303 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung nach § 170 II StPO, weil Täter nicht ermittelt 10.08.2018 Leipzig Sachbeschädigung § 303 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung nach § 170 II StPO, weil Täter nicht ermittelt 09.08.2018 Leipzig Sachbeschädigung § 303 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung nach § 170 II StPO, weil Täter nicht ermittelt 30.08.2018 Leipzig Sachbeschädigung § 303 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung nach § 170 II StPO, weil Täter nicht ermittelt 22.07.2018 Leipzig Sachbeschädigung § 303 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung nach § 170 II StPO, weil Täter nicht ermittelt 27.09.2018 Leipzig Sachbeschädigung § 303 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung nach § 170 II StPO, weil Täter nicht ermittelt 12.11.2018 Leipzig Sachbeschädigung § 303 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung nach § 170 II StPO, weil Täter nicht ermittelt 01.11.2018 Leipzig Sachbeschädigung § 303 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung nach § 170 II StPO, weil Täter nicht ermittelt 4 von 11 Anlage zu Frage 2, Drs-Nr. 6/16310 Tatzeit Tatort Tatvorwurf Strafvorschrift Anzahl der Tatverdächtigen mit Geschlecht Einstellungsgründe 07.08.2018 Leipzig Sachbeschädigung § 303 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung nach § 170 II StPO, weil Täter nicht ermittelt 13.10.2018 Leipzig Sachbeschädigung § 303 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung nach § 170 II StPO, weil Täter nicht ermittelt 09.10.2018 Leipzig Sachbeschädigung § 303 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung nach § 170 II StPO, weil Täter nicht ermittelt 01.06.2018 Leipzig Sachbeschädigung § 303 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung nach § 170 II StPO, weil Täter nicht ermittelt 11.09.2018 Leipzig Sachbeschädigung § 303 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung nach § 170 II StPO, weil Täter nicht ermittelt 29.07.2018 Leipzig Sachbeschädigung § 303 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung nach § 170 II StPO, weil Täter nicht ermittelt 08.09.2018 Leipzig Sachbeschädigung § 303 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung nach § 170 II StPO, weil Täter nicht ermittelt 05.11.2018 Leipzig Sachbeschädigung § 303 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung nach § 170 II StPO, weil Täter nicht ermittelt 04.10.2018 Leipzig Sachbeschädigung § 303 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung nach § 170 II StPO, weil Täter nicht ermittelt 27.09.2018 Colditz Sachbeschädigung § 303 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung nach § 170 II StPO, weil Täter nicht ermittelt 01.09.2018 Leipzig Sachbeschädigung § 303 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung nach § 170 II StPO, weil Täter nicht ermittelt 16.11.2018 Leipzig Sachbeschädigung § 303 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung nach § 170 II StPO, weil Täter nicht ermittelt 16.11.2018 Leipzig Sachbeschädigung § 303 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung nach § 170 II StPO, weil Täter nicht ermittelt 07.09.2018 Leipzig Sachbeschädigung § 303 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung nach § 170 II StPO, weil Täter nicht ermittelt 27.09.2018 Leipzig Sachbeschädigung § 303 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung nach § 170 II StPO, weil Täter nicht ermittelt 20.04.2018 Leipzig Sachbeschädigung § 303 StGB 2 (m) 2x Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit o. Schuld nicht nachweisbar 21.09.2017 Leipzig Öffentliche Aufforderung zu Straftaten § 111 Abs. 2 StGB 1 (m) Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit o. Schuld nicht nachweisbar 11.09.2017 Leipzig Körperverletzung § 223 StGB 1 (m) Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit o. Schuld nicht nachweisbar 12.12.2015 Leipzig Besonders schwerer Fall des Landfriedensbruchs § 125a StGB 1 (m) Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit o. Schuld nicht nachweisbar 5 von 11 Anlage zu Frage 2, Drs-Nr. 6/16310 Tatzeit Tatort Tatvorwurf Strafvorschrift Anzahl der Tatverdächtigen mit Geschlecht Einstellungsgründe 06.11.2017 Leipzig Beleidigung § 185 StGB 1 (w) Einstellung nach § 153a I StPO (Geldbetrag) 12.12.2015 Leipzig Wohnungseinbruchdiebstahl § 244 Abs. 1 Ziff. 3 StGB 1 (m) Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit o. Schuld nicht nachweisbar 01.01.2018 Leipzig Besonders schwerer Fall des Landfriedensbruchs § 125a StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung nach § 170 II StPO, weil Täter nicht ermittelt 25.01.2018 Leipzig Sachbeschädigung § 303 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung nach § 170 II StPO, weil Täter nicht ermittelt 20.12.2017 Leipzig Sachbeschädigung § 303 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung nach § 170 II StPO, weil Täter nicht ermittelt 21.09.2017 Leipzig Verstoß gegen § 28 SächsVersG § 28 Abs. 2 Ziff. 2 SächsVersG Verfahren gegen Unbekannt Einstellung nach § 170 II StPO, weil Täter nicht ermittelt 03.04.2018 Leipzig Brandstiftung § 306 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung nach § 170 II StPO, weil Täter nicht ermittelt 13.02.2018 Leipzig Sachbeschädigung § 303 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung nach § 170 II StPO, weil Täter nicht ermittelt 07.04.2018 Leipzig Beleidigung § 185 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung nach § 170 II StPO, weil Täter nicht ermittelt 23.05.2018 Leipzig Sachbeschädigung § 303 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung nach § 170 II StPO, weil Täter nicht ermittelt 20.01.2018 Wurzen Körperverletzung § 223 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung nach § 170 II StPO, weil Täter nicht ermittelt 14.04.2018 Leipzig Sachbeschädigung § 303 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung nach § 170 II StPO, weil Täter nicht ermittelt 21.04.2018 Frohburg Sachbeschädigung § 303 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung nach § 170 II StPO, weil Täter nicht ermittelt 04.05.2018 Leipzig Brandstiftung § 306 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung nach § 170 II StPO, weil Täter nicht ermittelt 17.05.2018 Delitzsch Sachbeschädigung § 303 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung nach § 170 II StPO, weil Täter nicht ermittelt 24.01.2018 Eilenburg Sachbeschädigung § 303 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung nach § 170 II StPO, weil Täter nicht ermittelt 22.05.2018 Torgau Sachbeschädigung § 303 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung nach § 170 II StPO, weil Täter nicht ermittelt 26.05.2018 Leipzig Sachbeschädigung § 303 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung nach § 170 II StPO, weil Täter nicht ermittelt 15.06.2018 Leipzig Sachbeschädigung § 303 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung nach § 170 II StPO, weil Täter nicht ermittelt 28.05.2018 Leipzig Sachbeschädigung § 303 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung nach § 170 II StPO, weil Täter nicht ermittelt 25.05.2018 Leipzig Sachbeschädigung § 303 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung nach § 170 II StPO, weil Täter nicht ermittelt 6 von 11 Anlage zu Frage 2, Drs-Nr. 6/16310 Tatzeit Tatort Tatvorwurf Strafvorschrift Anzahl der Tatverdächtigen mit Geschlecht Einstellungsgründe 17.08.2018 Wurzen Sachbeschädigung § 303 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung nach § 170 II StPO, weil Täter nicht ermittelt 28.05.2018 Leipzig Sachbeschädigung § 303 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung nach § 170 II StPO, weil Täter nicht ermittelt 08.06.2018 Leipzig Sachbeschädigung § 303 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung nach § 170 II StPO, weil Täter nicht ermittelt 11.06.2018 Leipzig Sachbeschädigung § 303 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung nach § 170 II StPO, weil Täter nicht ermittelt 10.08.2018 Zwenkau Sachbeschädigung § 303 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung nach § 170 II StPO, weil Täter nicht ermittelt 06.09.2018 Leipzig Sachbeschädigung § 303 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung nach § 170 II StPO, weil Täter nicht ermittelt 30.09.2018 Leipzig Sachbeschädigung § 303 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung nach § 170 II StPO, weil Täter nicht ermittelt 10.08.2018 Leipzig Sachbeschädigung § 303 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung nach § 170 II StPO, weil Täter nicht ermittelt 19.04.2017 Leipzig Sachbeschädigung § 303 StGB 2 (m) 2x Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit o. Schuld nicht nachweisbar 18.08.2018 Leipzig Volksverhetzung § 130 StGB 1 (m) Einstellung nach § 170 II StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand 06.04.2018 Bennewitz Sachbeschädigung § 303 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung nach § 170 II StPO, weil Täter nicht ermittelt 05.06.2018 Leipzig Brandstiftung § 306 Abs. 1 Ziff. 4 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung nach § 170 II StPO, weil Täter nicht ermittelt 27.05.2017 Leipzig Verstoß gegen § 28 SächsVersG § 28 Abs. 2 Ziff. 2 SächsVersG Verfahren gegen Unbekannt Einstellung nach § 170 II StPO, weil Täter nicht ermittelt 27.01.2018 Leipzig Gefährliche Körperverletzung § 224 Abs. 1 Ziff. 4 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung nach § 170 II StPO, weil Täter nicht ermittelt 12.04.2018 Leipzig Sachbeschädigung § 303 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung nach § 170 II StPO, weil Täter nicht ermittelt 27.04.2018 Leipzig Gefährliche Körperverletzung § 224 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung nach § 170 II StPO, weil Täter nicht ermittelt 06.08.2018 Torgau Sachbeschädigung § 303 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung nach § 170 II StPO, weil Täter nicht ermittelt 27.07.2018 Leipzig Sachbeschädigung § 303 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung nach § 170 II StPO, weil Täter nicht ermittelt 20.07.2018 Leipzig Sachbeschädigung § 303 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung nach § 170 II StPO, weil Täter nicht ermittelt 25.07.2018 Leipzig Sachbeschädigung § 303 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung nach § 170 II StPO, weil Täter nicht ermittelt 7 von 11 Anlage zu Frage 2, Drs-Nr. 6/16310 Tatzeit Tatort Tatvorwurf Strafvorschrift Anzahl der Tatverdächtigen mit Geschlecht Einstellungsgründe 21.07.2018 Leipzig Sachbeschädigung § 303 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung nach § 170 II StPO, weil Täter nicht ermittelt 07.07.2018 Leipzig Sachbeschädigung § 303 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung nach § 170 II StPO, weil Täter nicht ermittelt 13.07.2018 Leipzig Sachbeschädigung § 303 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung nach § 170 II StPO, weil Täter nicht ermittelt 08.09.2018 Leipzig Verstoß gegen § 28 SächsVersG § 28 Abs. 2 Ziff. 2 SächsVersG Verfahren gegen Unbekannt Einstellung nach § 170 II StPO, weil Täter nicht ermittelt 15.06.2018 Leipzig Sachbeschädigung § 303 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung nach § 170 II StPO, weil Täter nicht ermittelt 21.07.2018 Leipzig Sachbeschädigung § 303 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung nach § 170 II StPO, weil Täter nicht ermittelt 08.09.2018 Leipzig Sachbeschädigung § 303 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung nach § 170 II StPO, weil Täter nicht ermittelt 24.08.2018 Leipzig Sachbeschädigung § 303 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung nach § 170 II StPO, weil Täter nicht ermittelt 17.08.2018 Leipzig Sachbeschädigung § 303 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung nach § 170 II StPO, weil Täter nicht ermittelt 14.08.2018 Leipzig Sachbeschädigung § 303 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung nach § 170 II StPO, weil Täter nicht ermittelt 16.08.2018 Leipzig Sachbeschädigung § 303 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung nach § 170 II StPO, weil Täter nicht ermittelt 29.08.2018 Leipzig Sachbeschädigung § 303 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung nach § 170 II StPO, weil Täter nicht ermittelt 10.08.2018 Leipzig Sachbeschädigung § 303 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung nach § 170 II StPO, weil Täter nicht ermittelt 29.06.2018 Leipzig Sachbeschädigung § 303 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung nach § 170 II StPO, weil Täter nicht ermittelt 31.05.2018 Leipzig Gemeinschädliche Sachbeschädigung § 304 Abs. 1 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung nach § 170 II StPO, weil Täter nicht ermittelt 17.09.2018 Leipzig Sachbeschädigung § 303 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung nach § 170 II StPO, weil Täter nicht ermittelt 04.09.2018 Torgau Sachbeschädigung § 303 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung nach § 170 II StPO, weil Täter nicht ermittelt 15.05.2018 Leipzig Sachbeschädigung § 303 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung nach § 170 II StPO, weil Täter nicht ermittelt 25.05.2018 Leipzig Sachbeschädigung § 303 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung nach § 170 II StPO, weil Täter nicht ermittelt 31.08.2018 Leipzig Sachbeschädigung § 303 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung nach § 170 II StPO, weil Täter nicht ermittelt 10.08.2018 Leipzig Sachbeschädigung § 303 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung nach § 170 II StPO, weil Täter nicht ermittelt 8 von 11 Anlage zu Frage 2, Drs-Nr. 6/16310 Tatzeit Tatort Tatvorwurf Strafvorschrift Anzahl der Tatverdächtigen mit Geschlecht Einstellungsgründe 22.05.2018 Leipzig Untreue § 266 Abs. 1 StGB 1 (m) Einstellung nach § 170 II StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand 09.03.2018 Leipzig Gemeinschädliche Sachbeschädigung § 304 Abs. 1 StGB 2 (w) 2x Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit o. Schuld nicht nachweisbar 02.06.2018 Leipzig Zuwiderhandlung gegen Verbote (VereinsG) § 20 VereinsG 1 (m) Einstellung nach § 170 II StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand 02.02.2018 Leipzig Sachbeschädigung § 303 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung nach § 170 II StPO, weil Täter nicht ermittelt 28.01.2018 Leipzig Sachbeschädigung § 303 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung nach § 170 II StPO, weil Täter nicht ermittelt 06.03.2018 Leipzig Gemeinschädliche Sachbeschädigung § 304 Abs. 1 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung nach § 170 II StPO, weil Täter nicht ermittelt 06.03.2018 Leipzig Sachbeschädigung § 303 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung nach § 170 II StPO, weil Täter nicht ermittelt 24.04.2018 Leipzig Brandstiftung § 306 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung nach § 170 II StPO, weil Täter nicht ermittelt 07.03.2018 Leipzig Sachbeschädigung § 303 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung nach § 170 II StPO, weil Täter nicht ermittelt 01.05.2018 Leipzig Brandstiftung § 306 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung nach § 170 II StPO, weil Täter nicht ermittelt 02.05.2018 Leipzig Beleidigung § 185 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung nach § 170 II StPO, weil Täter nicht ermittelt 18.05.2013 Leipzig Sachbeschädigung § 303 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung nach § 170 II StPO, weil Täter nicht ermittelt 06.07.2018 Leipzig Sachbeschädigung § 303 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung nach § 170 II StPO, weil Täter nicht ermittelt 19.10.2017 Leipzig Sachbeschädigung § 303 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung nach § 170 II StPO, weil Täter nicht ermittelt 02.05.2018 Leipzig Sachbeschädigung § 303 Abs. 2 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung nach § 170 II StPO, weil Täter nicht ermittelt 24.08.2018 Leipzig Brandstiftung § 306 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung nach § 170 II StPO, weil Täter nicht ermittelt 19.08.2018 Groitzsch Sachbeschädigung § 303 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung nach § 170 II StPO, weil Täter nicht ermittelt 28.05.2018 Leipzig Sachbeschädigung § 303 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung nach § 170 II StPO, weil Täter nicht ermittelt 23.07.2018 Torgau Sachbeschädigung § 303 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung nach § 170 II StPO, weil Täter nicht ermittelt 22.09.2018 Leipzig Verstoß gegen § 28 SächsVersG § 28 Abs. 1 SächsVersG Verfahren gegen Unbekannt Einstellung nach § 170 II StPO, weil Täter nicht ermittelt 9 von 11 Anlage zu Frage 2, Drs-Nr. 6/16310 Tatzeit Tatort Tatvorwurf Strafvorschrift Anzahl der Tatverdächtigen mit Geschlecht Einstellungsgründe 26.04.2018 Leipzig Sachbeschädigung § 303 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung nach § 170 II StPO, weil Täter nicht ermittelt 10.09.2018 Leipzig Sachbeschädigung § 303 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung nach § 170 II StPO, weil Täter nicht ermittelt 15.06.2018 Leipzig Sachbeschädigung § 303 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung nach § 170 II StPO, weil Täter nicht ermittelt 03.08.2018 Leipzig Sachbeschädigung § 303 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung nach § 170 II StPO, weil Täter nicht ermittelt 25.09.2018 Schkeuditz Sachbeschädigung § 303 Abs. 2 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung nach § 170 II StPO, weil Täter nicht ermittelt 12.10.2018 Leipzig Sachbeschädigung § 303 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung nach § 170 II StPO, weil Täter nicht ermittelt 04.05.2018 Leipzig Sachbeschädigung § 303 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung nach § 170 II StPO, weil Täter nicht ermittelt 23.10.2018 Leipzig Besonders schwerer Fall des Diebstahls § 243 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung nach § 170 II StPO, weil Täter nicht ermittelt 09.08.2018 Leipzig Vergehen gegen KunstUrhG § 33 KunstUrhG Verfahren gegen Unbekannt Einstellung nach § 170 II StPO, weil Täter nicht ermittelt 22.09.2018 Leipzig Sachbeschädigung § 303 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung nach § 170 II StPO, weil Täter nicht ermittelt 21.05.2018 Leipzig Volksverhetzung § 130 StGB 1 (m) Einstellung nach § 170 II StPO, Angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand 02.05.2016 Leipzig Verstoß gegen § 22 SächsVersG § 22 SächsVersG 1 (m) Einstellung wegen Geringfügigkeit (§ 153 I StPO) 01.01.2003 Leipzig Ausspähen von Daten § 202a Abs. 1 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung nach § 170 II StPO, weil Täter nicht ermittelt 07.05.2018 Leipzig Sachbeschädigung § 303 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung nach § 170 II StPO, weil Täter nicht ermittelt 02.03.2018 Delitzsch Besonders schwerer Fall des Diebstahls § 243 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung nach § 170 II StPO, weil Täter nicht ermittelt 23.03.2018 Leipzig Sachbeschädigung § 303 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung nach § 170 II StPO, weil Täter nicht ermittelt 11.05.2018 Leipzig Sachbeschädigung § 303 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung nach § 170 II StPO, weil Täter nicht ermittelt 22.07.2018 Leipzig Sachbeschädigung § 303 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung nach § 170 II StPO, weil Täter nicht ermittelt 25.05.2018 Leipzig Sachbeschädigung § 303 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung nach § 170 II StPO, weil Täter nicht ermittelt 19.04.2018 Leipzig Sachbeschädigung § 303 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung nach § 170 II StPO, weil Täter nicht ermittelt 25.02.2018 Leipzig Sachbeschädigung § 303 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung nach § 170 II StPO, weil Täter nicht ermittelt 10 von 11 Anlage zu Frage 2, Drs-Nr. 6/16310 Tatzeit Tatort Tatvorwurf Strafvorschrift Anzahl der Tatverdächtigen mit Geschlecht Einstellungsgründe 28.05.2018 Leipzig Sachbeschädigung § 303 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung nach § 170 II StPO, weil Täter nicht ermittelt 12.12.2015 Leipzig Besonders schwerer Fall des Landfriedensbruchs § 125a StGB 1 (m) Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit o. Schuld nicht nachweisbar 27.06.2017 Leipzig Sachbeschädigung § 303 StGB 1 (m) Einstellung § 45 II JGG (erzieherische Maßnahme) 24.03.2018 Zwickau Sachbeschädigung § 303 StGB 2 (m) 2x Einstellung nach § 170 II StPO, Tatbestand, Rechtswidrigkeit o. Schuld nicht nachweisbar 14.07.2018 Plauen Bedrohung § 241 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung nach § 170 II StPO, weil Täter nicht ermittelt 11 von 11 KA 6-16310 Anlage 1 Anlage 2 2019-02-08T08:41:01+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes