STAATSMINISTERiUM DES iNNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard—von—Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Carsten Hütter (AfD) Drs.-Nr.: 6/16311 Thema: Aktivitäten und Straftaten der extremen Linken in Sachsen im zweiten Halbjahr 2018 und insgesamt im Jahr 2018 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Der Fragesteller verwendet in der Überschrift und den Fragestellungen der Kleinen Anfrage den Begriff „extreme Linke“. Die Staatsregierung beantwortet die unter diesem Begriff stehenden Fragen mit der Maßgabe, dass sie die Bedeutung „extreme Linke“ im Sinne von verfassungsfeindlichen Be— strebungen gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1 Gesetz über den Verfassungsschutz im Freistaat Sachsen (SächsVSG) zugrunde legt. Der Staatsregierung liegen weitere Erkenntnisse vor, deren Mitteilung jedoch üben/viegende Belange des Geheimschutzes (Art. 51 Abs. 2 Verfas— sung des Freistaates Sachsen [SächsVerf]) entgegenstehen. Es handelt sich dabei um Informationen, die gemäß Nr. 8 in Verbindung mit Nummer 3.4 der Vewvaltungsvorschrift der Sächsischen Staatsregierung über die Behandlung von Verschiusssachen vom 4. Januar 2008 (SächsABl. Sonderdruck Jg. 2008) als Verschiusssache eingestuft wurden. Die Einstufung erfolgte zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des Landesamtes für Ver— fassungsschutz (LfV) Sachsen und zum Schutz nachrichtendienstlicher Zugänge . Die Informationen sind durch nachrichtendienstliche Mittel (§ 5 Abs. 1 Gesetz über den Verfassungsschutz im Freistaat Sachsen [Sächs- VSG]) erlangt worden. Die Veröffentlichung dieser Informationen würde die jeweils eingesetzten Methoden der Nachrichtenbeschaffung offenbaren oder Rückschlüsse auf die Art nachrichtendienstlicher Zugänge ermöglichen und somit die Arbeitsfähigkeit des LfV Sachsen gefährden. Im Falle des Einsatzes von Personen nach § 5 Abs. 1 SächsVSG wäre ohne Geheimhaltung das Leben, die körperliche Unversehrtheit oder die Freiheit dieser Personen gefährdet. Diese Rechtsgüter waren mit dern Informationsinteresse des Ab- FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 16-0141.50/3562 Dresden, 8. Februar 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern WiiheIm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564—0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. Freistaat[_ SACHSENSTAATSMiNiSTERiUMDES iNNERN geordneten abzuwägen. Die Abwägung ergab, dass das Schutzinteresse vorrangig zu sehen war. Darüber hinaus ist das Vertrauen in die Fähigkeit eines Nachrichtendienstes, die Identi— tät seiner Quellen zu schützen, für seine Funktionstüchtigkeit essenziell. Die Mitteilung von Erkenntnissen im gewählten Verfahren, die Rückschlüsse auf nachrichtendienstliche Zugänge zulassen, würde sich nachhaltig negativ auf die Fähigkeiten des LfV Sachsen auswirken, solche Zugänge zu gewinnen bzw. solche Kontakte fortzuführen. Diese teils dauerhafte Beeinträchtigung von Rechtsgütern war mit dem Informationsinteresse des Abgeordneten abzuwägen. Die Abwägung ergab, dass dem Geheimschutz und dem Schutz der Rechte Dritter Vorrang vor dem Informationsanspruch des Abgeordneten zukommt. Die Staatsregierung hat in die Abwägung einbezogen, ob andere Formen der Informationsvermittlung möglich sind, die das Informationsinteresse des Parlaments und Wah— rung berechtigter Geheimhaltungsinteressen der Regierung befriedigen. lm Blick auf den im Rahmen der Beantwortung zu beteiligenden Personenkreis kam die Staatsregierung zu dem Ergebnis, dass der erforderliche Geheimschutz sowie der Schutz Dritter nur dann hinreichend gewährleistet ist, wenn die Informationsvermittlung unterbleibt. Es wird darauf hingewiesen, dass der Parlamentarischen Kontrollkommission auf deren Verlangen weitergehende Auskunft erteilt wird. Frage 1: Welche Aktivitäten der extremen Linken gab es in Sachsen im zweiten Halbjahr 2018 und insgesamt im Jahr 2018? (Bitte sämtliche Demonstrationen, Blockaden, Versammlungen, Konzerte etc. in einer absoluten Zahl angeben und einzeln aufgeschlüsselt nach Datum, Veranstaltungsort, Veranstalter, Anzahl der Teilnehmenden , ggf. Bands, Redner) Frage 3: An welchen nicht-extremistischen Aktivitäten bzw. Aktivitäten nichtextremistischer Veranstalter bzw. Organisatoren beteiligten sich Anhänger der extremen Linken in welchen Funktionen (z.B. als Teilnehmer, Redner, Anmelder, Ordner) im zweiten Halbjahr 2018 und insgesamt im Jahr 2018 in Sachsen? (Bitte in einer absoluten Zahl angeben und einzeln aufgeschlüsselt nach Datum, Veranstaltungsort , Veranstalter, Anzahl der Teilnehmenden, ggf. Bands, Redner) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 3: Es wird auf die Antworten der Staatsregierung auf die Fragen 1 und 3 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/13936 und auf die jeweilige Frage 1 der Kleinen Anfragen Drs.-Nrn. 6/15976, 6/15981 und 6/15983 verwiesen. Dort nicht aufgeführte Aktivitäten im Sinne der Fragen 1 und 3 sind der Tabelle zu entnehmen : Seite 2 von 5 STAATSMINISTERIUM DESINNERN Nr. Datum Ort Veranstaltungl Links- Art derAktivi- Aktivitét extremis- tät und ggf. tische Veranstalter Teil- (sofern benehmer - kannt) zahl nicht extremis— Beteiligung an1 14.07.2018 Glaubitz . * nichtextremisti-tlsch schem Konzert nicht extremis- Beteiligung an2 28.07.2018 Glauchau . * nichtextremisti-tlsch schem Konzert nicht extremis- Beteiligung an3 08.08.2018 Leipzig tisch * nichtextremistischem Konzert Hohen- nicht extremis- Beteiligung an 4 17.08.2018 stein— tisch * nichtextremisti- Ernstthal schem Konzert nicht extremis— Beteiligung an5 19.08.2018 Leipzig . * nichtextremisti-tlsch schem Konzert Limbach- nicht extremis- Beteiligung an 6 25.08.2018 Ober— tisch * nichtextremistifrohna schem Konzert . . Beteiligung an7 31.08.2018 SChwar' Ü'ChteXtrem's' * nichtextremisti-zenberg tlsch schem Konzert nicht extremis— Beteiligung an8 07.09.2018 Plauen tisch * nichtextremistischem Konzert . . Beteiligung an 9 14.09.2018 Chemnitz rjlchtextremls- * nichtextremisti-tlsch schem Konzert nicht extremis- Beteiligung an10 15.09.2018 Leipzig . * nichtextremisti-tlsch schem Konzert . . Beteiligung an11 21.09.2018 gg‘r’tften' Egg eXtrem'S' * nichtextremistischem Konzert nicht extremis- Beteiligung an12 22.09.2018 Roßwein . * nichtextremisti-tlsch schem Konzert 13 12.10.2018 Leipzig linksextremistisch * Konzert 14 13.10.2018 3:39;; linksextremistisch * Konzert Seite 3 von 5 FreistaatSACHSEN STAATSMINISTERIUM DES INNERN Nr. Datum Ort Veranstaltungl Links- Art der Aktivi- Aktivität extremis- tät und ggf. tische Veranstalter Teil- (sofern benehmer - kannt) zahl nicht extremis— Beteiligung an15 20.10.2018 Zwickau . * nichtextremisti-hsch schem Konzert nicht extremis- Beteiligung an16 02.11.2018 Leipzig . * nichtextremisti-tlsch schem Konzert nicht extremis- Beteiligung an17 10.11.2018 Dresden tisch * nichtextremistischem Konzert nicht extremis— Beteiligung an18 10.11.2018 Plauen . * nichtextremisti—tlsch schem Konzert nicht extremis— Beteiligung an19 15.11.2018 Chemnitz . * nichtextremisti-tlsch schem Konzert . . Beteiligung an20 17.11.2018 Leisnig 3'3th ex‘rem's' * nichtextremistischem Konzert nicht extremis- Beteiligung an21 24.11.2018 Leipzig . * nichtextremisti-tlsch schem Konzert . . Beteiligung an22 24.11.2018 Leipzig WC” eXtrem'S' * nichtextremisti-tlsch schem Konzert . . Beteiligung an23 01.12.2018 Leisnig “.‘Cht eXtrem's' * nichtextremisti-tlsch schem Konzert nicht extremis- Beteiligung an24 01.12.2018 Dresden tisch * nichtextremistischem Konzert . . . * Vortragsveran-25 01.12.2018 Dresden Ilnksextremlstlsch staltung * nicht bekannt Das LfV Sachsen beobachtet die Beteiligung von Extremisten an nichtextremisti— schen Aktivitäten bzw. Aktivitäten nichtextremistischer Veranstalter bzw. Organisatoren auf der Grundlage seiner Zuständigkeit nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 SächsVSG. Die nichtextremistischen Veranstalter bzw. Organisatoren selbst sind keine Beobachtungsobjekte des LfV Sachsen. Seite 4 von 5 FreistaatSACHSEN STAATSMINISTERiUM DES iNNERN Frage 2: Welche Aktivitäten der extremen Linken im obigen Sinne wurden in Sachsen im zweiten Halbjahr 2018 und insgesamt im Jahr 2018 aus welchen Gründen bereits im Vorfeld verboten oder aufgelöst? (Bitte aufschlüsseln nach Datum, Veranstaltungsort, Veranstalter, Anzahl der Teilnehmenden, ggf. Bands, Redner ) Nach Kenntnis der Staatsregierung wurden keine als Iinksextremistisch bewerteten Aktivitäten im Sinne der Anfrage bereits im Vorfeld verboten oder aufgelöst. Frage 4: Bei welchen der unter 1. und 3. angefragten Aktivitäten kam es zu Straftaten? (Bitte aufschlüsseln nach Anzahl der Taten, der Tatverdächtigen und zugrunde liegender Strafnorm) Frage 5: Welche juristischen Konsequenzen hatten die unter 4. erfragten Straftaten? (Bitte aufschlüsseln nach Einleitung Ermittlungsverfahren, Stand der Ermittlungsverfahren und ggf. Ergebnissen der Ermittlungsverfahren) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 4 und 5: Es wird auf die Antworten der Staatsregierung auf die jeweilige Frage 5 der Kleinen Anfragen Drs.-Nrn. 6/15976 und 6/15981 ven/viesen. Bei der unter Ziffer 19 der Antwort auf die Fragen 1 und 3 dargestellten Aktivität kam es zudem am 15. November 2018 zu einer Androhung von Straftaten gegen einen Auftritt einer Band auf dem nichtextremistischen Konzert. Es wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten (§ 126 Strafgesetzbuch ) eingeleitet. “?fre ndlichen Grüßen /;/H: Prof Dr. Roland Wöller Seite 5 von 5 FreistaatSACHSEN 2019-02-08T08:46:39+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes