STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Hospitalstraße 7 | 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Be rn hard-von- Li nde na u-Plalz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Garsten Hütter (AfD) Drs.-Nr.: 6116312 Thema: Juristische Folgen von Straftaten in den Phänomenbereichen ,,Politisch motivierte Kriminalität - ausländische ldeologie- und - religiöse ldeologie-" im zweiten Halbjahr 2018 und insgesamt im Jahr 2018 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage l: Zuwle vielen Verurteilungen (Art der Strafen und Strafmaß) aufgrund von Straftaten in den Phänomenbereichen ,,Politisch motivierte Kriminalität - ausländische ldeologie-" und ,,Politisch motivierte Kriminalität -religiöse ldeologie-" kam es in Sachsen im anveiten Halbjahr 2018 und insgesamt im Jahr 2018? (Bitte aufschlüsseln nach Tattag, Tatort, Tathergang, Straftatbestand , Anzahl der Tatverdächtigen sowie deren Geschlecht und Gesamtzahl ) Verurteilungen auf Grund von Strafbefehlen sowie die gerichtlich festgestellten Tathergänge können von den Staatsanwaltschaften regelmäßig erst nach Rücklauf der Strafakten vom Gericht erfasst werden. Seite 1 von 3 Wiiðiisurl TOB Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564 1500 Telefax +49 351 564 1509 Staatsminister@ smj.j ustiz.sachsen.de* Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 10408t42t3 -KLR Dresden, ?.Februar2019 www.tot-Mlf-¡.DE Hausanschrlft: Sächs¡sches Staatsm¡nisterium der Justiz Hosp¡talstraße 7 01097 Dresden Briefpost über Deutsche Post 01095 Dresden www. justiz. sachsen. de/smj Verkehrsverblndung: Zu erreichen mit Straßenbahnlinien 3,6,7, 8, 11 Parken und behindertengerechter Zugang über E¡nfahrt Hospitalstraße 7 Hinweise zum Datenschutz erhalten Sie auf unserer lnterne! seite. Auf Wunsch senden wir lhnen diese H¡nweise auch zu. Zugang fúr elektron¡sch s¡gnierte sowie für verschlilssolte slektronischs Dokuments nur per EGVP, bsBPo oder De-Mâ¡l; nåhere lnformation€n zur elektron¡schên Kommunikat¡on mit såchsischen Justizbêhörden untêr www. iustiz.sachsen.de/E- Kommunikal¡on. MIT e o ¡llE'ntlrUDU*r¡ranUm STAATSMINISTERìUM DER JUSTIZ Dies vorangestellt, nehme ich zur Beantwortung der vorgenannten Frage - soweit Verurteilungen im zweiten Halbjahr 2018 betroffen sind - auf die anliegende tabellarische Übersicht (Anlage 1) Bezug. lm zweiten Halbjahr 2018 wurden insgesamt eine Person aufgrund von Straftaten im Phänomenbereich ,,Politisch motivierte Kriminalität - religiöse ldeologie" und zwei Personen wegen Straftaten im Phänomenbereich ,,Politisch motivierte Kriminalität ausländische ldeologie" (rechtskräftig) verurteilt, Ergänzend nehme ich wegen der Verurteilungen im ersten Halbjahr 2018 auf die Antwort der Staatsregierung zur Kleinen Anfrage Drs.-Nr, 6113937 Bezug. lm ersten Halbjahr 2018 wurde danach eine Person aufgrund von Straftaten im Phänomenbereich ,,Politisch motivierte Kriminalität -religiöse ldeologie" (rechtskräftig) verurteilt . Frage 2: ln wie vielen Fällen wurden aus welchen Gründen im zweiten Halbjahr 2018 und insgesamt im Jahr 2018 Ermittlungen zu Straftaten im o. g. Phänomenbereich in Sachsen eingestellt? (Bitte aufschlüsseln nach Tattag, Tatort, Tathergang, Straftatbestand und Anzahl der Tatverdächtigen sowie deren Geschlecht und Gesamtzahl ) Zur Beantwortung der vorgenannten Frage nehme ich auf die anliegende tabellarische Übersicht (Anlage 2) Bezug. lm zweiten Halbjahr 2018 wurden insgesamt sieben Ermittlungsverfahren zu Straftaten im Phänomenbereich ,,Politisch motivierte Kriminalität - religiöse ldeologie" und 13 Ermittlungsverfahren wegen Straftaten im Phänomenbereich ,,Politisch motivierte Kriminal ¡tät - ausländische ldeologie" eingestellt. Ergänzend nehme ich wegen der Einstellungen im ersten Halbjahr 2018 auf die Antwort der Staatsregierung zur Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6113937 Bezug. üiÄëiisnru Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSENT lm ersten Halbjahr 2018 wurden danach insgesamt sechs Ermittlungsverfahren zu Straftaten im Phänomenbereich ,,Politisch motivierte Kriminalität - religiöse ldeologie" und 16 Ermittlungsverfahren wegen Straftaten im Phänomenbereich ,,Politisch motivierte Kriminalität - ausländische ldeologie" eingestellt. Mit freundlichen Grüßen Gemkow Anlagen 2 Tabellarische Übersichten Seite 3 von 3 Anlage 1 zu Drs. 6/16312 Tattag Tatort Tathergang (Kurzsachverhalt) Tatvorwurf Strafvorschrift Anzahl der Tatverdächtigen und Geschlecht Art der Strafe und Strafmaß 22.07.2016 Moritzburg Veröffentlichen einer Aufforderung auf Facebook zum Selbstmordanschlag Öffentliche Aufforderung zu Straftaten § 111 Abs. 1, 2 StGB 1 (m) Verwarnung mit Strafvorbehalt zu einer Geldstrafe in Höhe von 30 Tagessätzen für die Dauer einer Bewährung von einem Jahr 10.04.2018 Zwickau Herauswinden aus der Festhalte und Beschimpfung von Polizeibeamten Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte § 113 StGB 1 (m) Geldstrafe in Höhe von 70 Tagessätzen 10.03.2018 Zwickau Herauswinden aus der Festhalte eines Polizeibeamten Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte § 113 StGB 1 (m) Geldstrafe in Höhe von 60 Tagessätzen Phänomenbereich "Politisch motivierte Kriminalität -religiöse Ideologie" Phänomenbereich "Politisch motivierte Kriminalität - ausländische Ideologie" Anlage 2 zu Drs. 6/16312 Tattag Tatort Tathergang (Kurzsachverhalt) Tatvorwurf Strafvorschrift Anzahl der Tatverdächtigen und Geschlecht Einstellungsgründe 06.06.2018 Zwickau Daesh-(IS)-Ruf bei Kontrolle am Bahnhof durch Bundespolizei Volksverhetzung § 130 StGB 1 (m) Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, weil Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 02.12.2017 Dresden Einstechen mit Messer auf Geschädigten, weil dieser nicht Moslem ist Gefährliche Körperverletzung §§ 223, 224 StGB 1 (m) Einstellung nach § 154b Abs.1 StPO, Auslieferung/Ausweisung 31.01.2018 Sebnitz Anrufe an Asylbewerber mit Todesdrohungen, vermutlich wegen dessen Angaben im Asylverfahren Bedrohung § 241 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, weil kein Täter ermittelt 27.03.2018 Dresden Beschmieren einer Fassade mit Christusmonogramm Sachbeschädigung § 303 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, weil kein Täter ermittelt 18.03.2017 Dresden Post auf Facebook, dem sogenannten IS beigetreten zu sein Bildung terroristischer Vereinigungen § 129 StGB 1 (m) Absehen von der Einleitung eines Ermittlungsverfahren gemäß § 152 Abs. 2 StPO, keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte vor dem 24.06.2014 Syrien Gebrauch eines amtlichen syrischen Reisepasses dessen amtlicher Vordruck vom sogenannten IS stammt Krimimelle und terroristische Vereinigung im Ausland § 129b StGB 1 (m) Absehen von der Einleitung eines Ermittlungsverfahren gemäß § 152 Abs. 2 StPO, keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte 01.01.2016 Leipzig Allgemeiner Verdacht der Unterstützung radikal-islamischer Organisationen Terrorismusfinanzierung § 89c StGB 1 (m) Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, angezeigtes Verhalten erfüllt keinen Straftatbestand 04.05.2018 Markneukirchen WhatsApp an Bekannten mit Androhung von Brandstiftung bei Behörden Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten § 111 Abs.1, 2 StGB 1 (m) Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, weil Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 29.08.2018 Zwickau Internetaufruf zum Gegenschlag von Muslimen in Chemnitz Öffentliche Aufforderung zu Straftaten § 126 StGB 1 (m) Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, weil Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 10.06.2018 Zwickau Gegenseitige Beschimpfung von Arabern Bedrohung § 241 StGB 1 (m) Einstellung gemäß § 376 StPO, weil kein öffentliches Interesse 01.05.2018 Chemnitz Während einer Demonstration wurden im Stadtgebiet Chemnitz öffentlich Fahnen der "Volksverteidigungseinheit der PYD (YPG)" und der "Kämpfenden Fraueneinheit PYD (YPJ)" gezeigt. Zuwiderhandlung gegen Verbote (VereinsG) § 20 VereinsG Verfahren gegen Unbekannt Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, weil kein Täter ermittelt 18.04.2018 Dresden Veröffentlichen eines Selbstbezichtigungsschreibens für die YPJ einer Sachbeschädigung zum Nachteil der Deutschen Bahn Sachbeschädigung § 303 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, weil kein Täter ermittelt 01.06.2018 Dresden Anbringen eines Plakats in einem Abrisshaus mit arabischen Schriftzeichen und der Bedeutung "Ohne Kampf keine Revolution" Hausfriedensbruch § 123 StGB Verfahren gegen Unbekannt Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, weil kein Täter ermittelt 21.09.2017 Glaubitz Bekleben zweier Namensschilder zu Haftraum in der JVA Zeithain mit Symbolen (IS-Fahne und Logo der Nachrichtenagentur des IS) Zuwiderhandlung gegen Verbote (VereinsG) § 20 VereinsG Verfahren gegen Unbekannt Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, weil kein Täter ermittelt 10.11.2016 Dresden Bekleben eines öffentlich einsehbaren Stromkastens mit einem verbotenen IS-Symbol Zuwiderhandlung gegen Verbote (VereinsG) § 20 VereinsG Verfahren gegen Unbekannt Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, weil kein Täter ermittelt 24.06.2017 Dresden Öffentliches Zeigen einer Fahne mit dem Konterfei des Anführers der PKK Zuwiderhandlung gegen Verbote (VereinsG) § 20 VereinsG Verfahren gegen Unbekannt Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, weil kein Täter ermittelt 08.02.2018 Dresden Unterstützung der terroristischen Vereinigungen al-Quaida und al-Shabaab durch Überweisungen in Höhe von insgesamt ca. 500 EUR Terrorismusfinanzierung § 89c StGB 1 (m) Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, weil Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 22.03.2017 Flughafen Halle/ Leipzig Mitnahme von unter der Oberbekleidung verstecktem Bargeld i. H. v. 15.000 EUR auf Flugreise nach Istanbul Terrorismusfinanzierung § 89c StGB 1 (m) Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO, weil Tatbestand, Rechtswidrigkeit oder Schuld nicht nachweisbar 19.02.2017 Flughafen Berlin Schönefeld Besteigen eines Flugzeugs mit Ziel London unter Umgehung der Sicherheitskontrolle und ohne Bordkarte, anschließendes Einschließen in Bordtoilette u. Brüllen Vorbereiten einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat § 89a StGB 1 (m) Absehen von der Einleitung eines Ermittlungsverfahren gemäß § 152 Abs. 2 StPO, keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte vor dem 28.07.2017 Syrien Vorgeben in Syrien Fahrer von Aldar Khalil, dem Chef der PKK/YPG, gewesen zu sein Krimimelle und terroristische Vereinigung im Ausland § 129b StGB 1 (m) Absehen von der Einleitung eines Ermittlungsverfahren gemäß § 152 Abs. 2 StPO, keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte Phänomenbereich "Politisch motivierte Kriminalität -religiöse Ideologie" Phänomenbereich "Politisch motivierte Kriminalität - ausländische Ideologie" KA 6-16312 Anlage 1 Anlage 2 2019-02-08T08:48:25+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes