STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 10 1 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Annekatrin Klepsch, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/1632 Thema: Förderung der Internationalen Jugendarbeit in Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "Im Koalitionsvertrag wird die Stärkung der Internationalen Jugendarbeit angekündigt und die Ausreichung der Mittelvergabe über den Kinder- und Jugendring Sachsen." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche konkreten Maßnahmen ergreift die Staatsregierung, um die Internationale Jugendarbeit in Sachsen zu stärken? Frage 2: Welche Ressourcen stehen laut Frage 1 dafür zur Verfügung? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: ln der internationalen Jugendarbeit mit den Formaten der Jugendbegegnung und der Fachkräfteprogramme sieht die Staatsregierung einen Schwerpunkt der Jugendarbeit nach § 11 Sozialgesetzbuch Achtes Buch und einen wichtigen Beitrag zum Erwerb interkultureller Kompetenzen. Auf der Grundlage der "Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz zur Unterstützung örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe (FRL Jugendpauschale)" und der "Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz zur Förderung von Trägern der freien Jugendhilfe bei der Erbringung von Angeboten des überörtlichen Bedarfs (FRL überörtlicher Bedarf)" werden die entsprechenden Projekte durch Bereitstellung von Landesmitteln unterstützt. Unter Beteiligung von Trägern der freien und öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe wurde ein Strategiepapier "Neuer Schwung für die internationale Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 42-0141 .51-15/228 Dresden, \..3 . Juni 2015 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 1 0 01 097 Dresden www.sms.sachsen.de STAATSMlNlSTFRlUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Jugendarbeit im Freistaat Sachsen" erarbeitet. Neben einer Bestandsaufnahme sind darin Bedingungen und Herausforderungen formuliert und Handlungsnotwendigkeiten zur künftigen Umsetzung des Aufgabenfeldes abgeleitet. Zur Verbesserung der zuwendungsbezogenen Rahmenbedingungen wurden zudem Durchführungshinweise für den Vollzug der "FRL überörtlicher Bedarf" erlassen. Frage 3: Welche Ressorts, Ämter, Gremien, Verbände und nichtstaatlichen Organisationen sind in das Vorhaben eingebunden? An der Erarbeitung des Strategiepapiers waren beteiligt: der Kinder- und Jugendring Sachsen e.V., der Deutsche Kinderschutzbund Landesverband Sachsen e.V., der Landesverband der Kinder- und Jugenderholungszentren Sachsen e.V., die Landesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung Sachsen e.V., das Landesjugendpfarramt Sachsen, die Landesarbeitsgemeinschaft Katholischer Jugend im Freistaat Sachsen, die Stadt Leipzig , Jugendamt, der Landkreis Görlitz, Jugendamt, die Fachstelle für Internationale Jugendarbeit der Bundesrepublik Deutschland e.V. (IJAB), das Landesjugendamt Sachsen, das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz. Frage 4: Wie soll die Ausreichung der Mittel für Internationale Jugendarbeit durch den Kinder- und Jugendring Sachsen konkret erfolgen und welche personellen und finanziellen Ressourcen werden diesem Träger dafür zur Verfügung gestellt? Die Ausreichung der Mittel für Projekte der internationalen Jugendarbeit durch den Kinder - und Jugendring Sachsen e.V. auf der Grundlage der bestehenden Förderrichtlinien ist zuwendungsrechtlich nicht möglich. Eine künftige Installierung des Trägers als sogenannte Zentralstelle innerhalb des Förderverfahrens ist nicht sachgerecht. Gleichwohl werden die Träger der freien und öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe bei der lnitiierung von Projekten im Bereich der internationalen Jugendarbeit weiter unterstützt. Seite 2 von 3 Freistaat SACHSEN Frage 5: STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOllALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ ln welcher finanziellen Höhe wurde die Internationale Jugendarbeit in Sachsen im Zeitraum 2011 bis 2014 aus Landesmitteln unterstützt? Auf der Grundlage der "FRL überörtlicher Bedarf" wurden folgende Zuwendungen des Freistaates Sachsen für Projekte der internationalen Jugendarbeit ausgereicht: Jahr Förderung 2011 8.444,20 € 2012 10.208,00 € 2013 16.140,00 € 2014 8.569,32 € gesamt 43.361,52 € Mit freundlichen Grüßen Seite 3 von 3 Freistaat SACHSEN 2015-06-04T07:56:25+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes