STAATSNIINISTERIUM DES iNNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von—Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/16322 Thema: Straftaten unter Verwendung von Waffen und Sprengstoffen in Dresden, Ortsamtsbereich Biasewitz 2017 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Angaben im Sinne der Fragestellung liegen in der Polizeilichen Kriminalstatistik nicht vor. Recherchiert wurde im Polizeilichen Auskunftssystem Sachsen (PASS) nach Straftaten gem. § 308 Strafgesetzbuch (StGB) sowie nach dem Sprengstoffgesetz (SprengG) für den Zeitraum vom 1. Januar 2017 bis 31. Dezember 2017. Die Rechercheergebnisse wurden anschließend, soweit zur Beantwortung einzelner Fragen erforderlich, mit den Daten des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen Politisch motivierter Kriminalität (KPMD-PMK) abgeglichen. Dabei handelt es sich zum Teil um noch Iaufende Ermittlungsverfahren. Alle nachfolgenden Angaben haben daher vorläufigen Charakter. Sie können sich aufgrund von Nachmeldungen und neuen Ermittlungsergebnissen noch verändern. Auch ein Abgleich mit Antworten der Staatsregierung auf vorherige gleichlautende Kleine Anfragen ist aus diesen Gründen nicht möglich. Frage 1: Wie oft kam es im Ortsamtsbereich Dresden-Blasewitz und den zugehörigen Stadtteilen im Jahr 2017 zu Verstößen gegen das Sprengstoffgesetz (SprengG) und zu Verstößen gegen § 308 StGB? (Bitte aufschlüsseln nach Gesetzesvorschrift, Tatzeit, Tatgebiet (Ortsteil), Tat- 6rtlichkeit, Sprengstoffart, Phänomenbereich!) Insgesamt wurden sechs entsprechende Straftaten erfasst. Diese gliedern sich wie folgt auf die Tatbestände und Monate auf: FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 3-1053/72/164 Dresden, 11. Februar 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern WilheIm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 554—3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnli— nien 3. 6, 7, 8, 13 Besucherparkpläize: Bitte beim Empfang WilheIm-Buck- Str. 2 oder 4 meiden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Tatzeit SprengG § 308 StGB Januar2017 Februar 2017 März 2017 April 2017 Mai 2017 Juni 2017 Juli 2017 August 2017 September 2017 Oktober 2017 November 2017 Dezember 2017 3 Die Verteilung nach Ortsteilen (OT) ist in der Tabelle dargestellt: OT SprengG § 308 StGB Dresden; OT Blasewitz 1 Dresden; OT Gruna Dresden; OT Seidnitz/Dobritz _\ l Dresden; OT Striesen-Ost Dresden; OT Striesen-Süd Dresden; OT Striesen-West A( J D I Dresden; OT Tolkewitz/Seidnitz Nord Zu den Tatörtlichkeiten liegen folgende Angaben vor (Mehrfachnennungen möglich): § 308 § 308 Tatörtlichkeit SprengG StGB Tatörtlichkeit SprengG StGB Gemeindestraße 3 — Wohnblock 1 - Wohnge- Mehrfamilienhaus 1 — biet/Siedlung 3 - Sonstige Tatörtlichkeit im Freien 1 - Wohnraum/Zimmer 2 - Sonstige Verkehrsfläche 1 - Angaben zu Sprengstoffarten liegen im PASS nicht vor. Eine Einzelfallprüfung der Vorgänge in der Integrierten Vorgangsbearbeitung ergab, dass es sich in allen Fällen um das Mitführen bzw. Verwenden von in Deutschland nicht zugelassener Pyrotechnik handelt. Keine der sechs Straftaten konnte einem Phänomenbereich der Politisch motivierten Kriminalität (PMK) zugeordnet werden. Seite 2 von 4 FreistaatSACHSEN STAATSNHNlSTERIUM DES lNNERN Frage 2: Wie viele Straftaten wurden im Jahr 2017 im Ortsamtsbereich Dresden-Blasewitz und den zugehörigen Stadtteilen unter Verwendung von Schuss-‚ Hieb- und Stichwaffen begangen? (Bitte auf-schlüsseln nach Stadtbezirk gesamt und Ortsteilen , Art der Waffen und der Straftat sowie Phänomenbereich!) Recherchiert wurde im PASS für den Zeitraum vom 1. Januar 2017 bis 31. Dezember 2017 nach Straftaten, bei denen im Katalogfeld „Tatmittel“ die Werte „Hiebwaffe”, „Stichwaffe“ oder „Schusswaffe“ enthalten sind. Zu den Werten wird auf die ersten vier Tabellen der Antwort der Staatsregierung auf die Frage 2 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/14919 venlviesen. Außerdem ist der Wert „Waffe“ ohne nähere Beschreibung enthalten . Bei Straftaten mit dem Tatmittel ,,Waffe“ sind auch Straftaten enthalten, für die eine Aussonderungs- und Löschfrist von 24 Monaten vorgegeben ist. Dies betrifft Sachbeschädigung gem. § 303 StGB, Diebstahl gem. § 242 StGB, Diebstahl und Unterschlagung geringwertiger Sachen gem. § 248a StGB, Bedrohung gem. § 241 StGB, Körperverletzung gem. § 223 StGB und fahrlässige Körperverletzung gem. § 229 StGB. Daher stehen für das Jahr 2017 bei diesen Delikten keine validen Angaben mehr zur Verfügung . Insgesamt wurden im o. 9. Zeitraum 28 Straftaten erfasst, bei denen „Waf‘fen“ als Tatmittel erfasst wurden. Diese gliedern sich wie folgt auf die OT auf: OT 1. Januar bis 31. Dezember 2017 Dresden; OT Blasewitz 1 Dresden; OT Gruna 6 Dresden; OT Seidnitz/Dobritz 9 Dresden; OT Striesen-Ost 1 Dresden; OT Striesen-Süd 4 Dresden; OT Striesen—West 6 Dresden; OT Tolkewitz/Seidnitz Nord 1 Dresden—Blasewitz gesamt 28 Auf die Straftatenobergruppen verteilen sich die Straftaten wie folgt: Straftatenobergruppe 1. Januar bis 31. Dezember 2017 Straftaten gegen das Leben _ Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung _ Rohheitsdelikte und Straftaten gegen die persönliche Freiheit" 12 Diebstahl ohne erschwerende Umstände* Diebstahl unter erschwerenden Umständen 3 Sonstige Straftatbestände (StGB)* 3 Strafrechtliche Nebengesetze 10 * Nicht mehr vollständig recherchierbar. Seite 3 von 4 FreistaatSACHSEN FreistaatSACHSENSTAATSMINISTERIUMDES iNNERN Die verschiedenen Waffenarten sind in der Tabelle dargestellt. Hierbei ist zu beachten, dass die Nennung von mehreren Arten je Datensatz möglich ist. Waffenart 1. Januar bis 31. Dezember2017 Hiebwaffen 7 Stichwaffen 15 Schusswaffen 8 Waffe ohne nähere Bezeichnung 2 Keine dieser 28 Straftaten konnte einem Phänomenbereich der PMK zugeordnet werden . Frage 3: Wie viele Raubdelikte, Körperverletzungsdelikte, Bedrohungen, Nötigungen, Sexualdelikte , Freiheitsberaubungen und Straftaten gegen das Leben wurden im Ortsamtsbereich Dresden-Blasewitz im Jahr 2017 begangen? (Bitte aufschlüsseln nach Straftatbestand!) Zu Körperverletzungen gem. § 223 StGB, fahrlässiger Körperverletzung gem. § 229 StGB und Bedrohung gem. § 241 StGB liegen auf Grund von Aussonderungs— und Löschfristen keine validen Angaben für das Jahr 2017 mehr vor. Die anderen Delikte sind in der Tabelle dargestellt: Straftatbestand Anzahl Raub gern. §§ 249 ff. StGB 10 Gefährliche Körperverletzung gem. § 224 StGB 72 Nötigung gem. § 240 StGB 33 Sexualdelikte gem. §§ 176 ff. StGB 31 Freiheitsberaubung gem. § 239 StGB Straftatenfigen das Leben gern. §§ 211 ff. StGB 2 (Mr ndlichenGrüßen rof/.iflDr. F/{olaéc'i‘Woller Seite 4 von 4 2019-02-11T11:21:09+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes