STAATSMlNlSTERlUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Carsten Hütter (AfD) Drs.-Nr.: 6/16331 Thema: Verletzung von Persönlichkeitsrechten von Polizisten und Rettungskräften im zweiten Halbjahr 2018 sowie juristische Folgen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie häufig wurden die Persönlichkeitsrechte von sächsischen Polizisten und sächsischen Rettungskräften im zweiten Halbjahr 2018, in welcher Form und welchem Umfang, verletzt? (Bitte aufschlüsseln nach Deliktsart [bspw. Verletzung des Rechts am eigenen Bild], Deliktsort , Anzahl der deliktisch handelnden Personen, Umstände der Rechtsgutverletzung [Routinekontrolle‚ geplanter Einsatz — Demonstrationen etc.]) Frage 2: Bei wie vielen der PersönIichkeitsrechtsverletzungen nach Ziffer 1. wurden im Nachgang (welche) juristischen Schritte gegen die deliktisch handelnden Personen eingeleitet? Frage 3: Welche Ergebnisse hatten die Schritte nach Ziffer 2. jeweils? Frage 4: Wer hat das juristische Vorgehen nach Ziffer 2. jeweils veranlasst? (Bitte aufschlüsseln nach juristischem Vorgehen der Behörde, der der Verletzte angehört[e]‚ und juristischem Vorgehen des Verletzten selbst) FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 3-1053/72/155 Dresden, 11. Februar 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Sir. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7. 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang WilheIm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 4: Im Tatzeitraum vom 1. Juli bis 31. Dezember 2018 wurden zwei Straftaten wegen Verstößen gegen das Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie, fünf Straftaten der Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes gemäß § 201 Strafgesetzbuch (StGB) und zwei Straftaten wegen unbefugter Herstellung oder Übertragung von Bildaufnahmen gemäß § 201a StGB registriert, bei denen Polizisten als Opfer erfasst waren. Anzeigen von Rettungskräften liegen für diesen Zeitraum nicht vor. Fünf Straftaten wurden in Dresden und jeweils eine in Chemnitz, Diera-Zehren, Leipzig und Wurzen begangen. Dazu konnten neun Tatverdächtige ermittelt werden. In drei Fällen wurden die Aufzeichnungen während Sachverhaltsklärungen im täglichen Dienst gefertigt. Sechs Fälle wurden bei geplanten Einsätzen registriert, wovon es sich um vier Fälle im Zusammenhang mit Demonstrationen handelte. In sieben Fällen wurden Strafanzeigen von den betroffenen Polizeibeamten veranlasst. In zwei Fällen erfolgte die Anzeige seitens der Dienststelle. Eine Verletzung von Persönlichkeitsrechten ist noch in polizeilicher Bearbeitung, zwei weitere sind gemäß § 170 Absatz 2 Strafprozessordnung (StPO) bzw. gemäß § 1541‘ StPO eingestellt und sechs sind noch anhängig, davon fünf Verfahren bei den Staatsanwaltschaften sowie ein Verfahren mit Strafbefehlsantrag bei Gericht. 6476/ndIichen Grüßen Pro.Dr.RolandWöller Seite 2 von 2 FreistaatSACHSEN 2019-02-11T10:06:42+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes