STAATSMINISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard—von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Juliane Nagel (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6I16342 Thema: Nachfrage zu den Drs. 6/11176 und Drs. 6/11478: Ärztliche Begleitung bei Abschiebungen und Abschiebebeobachtung Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Am 07. November veröffentlichten unter anderen die Flüchtlingsräte Sachsens und Sachsen-Anhalts, die Gefangenengewerkschaftl Bundesweite Organisation, der Bon Courage e.V. und weitere eine Stellungnahme zur Abschiebungsbeobachtung am Flughafen Leipzig l Halle . Darin wird in Widerspruch auf die Antworten des Sächsischen Staatsministeriums des Inneren auf die Kleinen Anfragen mit den den Drs. 6/ 11176 und Drs. 6/11478 ausgeführt, dass 1. immer wieder ‚Fahrzeuge aus Sachsen den Flughafen Düsseldorf erreichen, ohne dass eine medizinische Begleitung beobachtet worden wäre. Auf Grund eingeschränkten Zugangs der Abschiebebeobachterin zu medizinischen Informationen über die abzuschiebenden Personen kann nicht fürjeden Einzelfall abschließend aufgeklärt werden, ob eine medizinische Begleitung unabdingbar gewesen wäre. Das relativiert aber die Aussage nicht, dass es immer wieder zu Einzelfällen aus Sachsen kommt, bei denen mit Gewissheit eine medizinische Begleitung hätte gegeben sein müssen.‘ 2. ‚wiederholt Fälle von Menschen beobachtet [wurden], die in der Zuständigkeit der Zentralen Ausländerbehörde Chemnitz zum Flughafen zugeführt wurden, bei denen im Vorfeld keine oder nur unvollständige medizinische Informationen zu kranken Rückzuführenden an die Bundespolizei übermittelt wurden.‘ Die Abschiebebeobachterin am Flughafen Düsseldorf bezweifelt drittens die in Drs. 6/11478 vom SMI getätigte Aussage, dass die Flughafenseelsorgerin alle von der ZAB Chemnitz organisierten Abschiebungen beobachtet hätte. In der Stellungnahme wird argumentiert, dass eine Flughafenseelsorge nicht die Aufgaben der Abschiebebeobachtung erfüllen könne.“ FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 2-1053/71/36 Dresden. 12. Februar 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern WilheIm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3,6‚7‚8‚ 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang WilheIm-Buck— Str. 2 oder 4 melden. STAATSNIiNiSTERiUM DES iNNERN Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Hat das SMI Maßnahmen ergriffen, die sicherstellen, dass abzuschiebende Personen , bei denen dies gegeben sein muss, medizinisch zum Flughafen begleitet werden? Es wird auf die Antwort der Staatsregierung auf die Frage 1 der Kleinen Anfrage Drs.—Nr. 6/11176 verwiesen. Frage 2: Hat das SMI Maßnahmen ergriffen, die sicherstellen, dass medizinische Informationen vollständig und in jedem Fall bei kranken Abzuschiebenden an die am jeweiligen Flughafen tätige Bundespolizei übermittelt werden? Es wird auf die Antwort der Staatsregierung auf die Frage 3 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/11176 verwiesen. Frage 3: Teilt das SMI nach Kenntnisnahme der Stellungnahme nach wie vor die in den zitierten Drucksachen wiedergegebene Auffassung, dass eine unabhängige Abschiebebeobachtung durch die Flughafenseelsorgerin am Flughafen Leipzig] Halle gewährleistet und damit Artikel 8 Abs. 6 der EU-Rückführungsrichtlinie erfüllt sei? Die Flughafenseelsorgerin ist zur seelsorgerischen Begleitung des Abschiebungsvorgangs und nicht zur Abschiebungsbeobachtung tätig. Die Erfordernisse des Artikels 8 Absatz 6 der EU—Rückführungsrichtlinie sind dennoch erfüllt. ndlichen Grüßen / AA. Dr. Roland Wöller MiI-«fie/( Pr Seite 2 von 2 FreistaatSACHSEN 2019-02-12T10:57:54+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes