STAATSMINISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Juliane Nagel (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/16343 Thema: Versammlungsgeschehen am 12. Januar 2019 in Riesa Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Am 12.1.2019 fand in Riesa eine Demonstration der Initiative ,AfD adé‘ statt. Diese lief st6rungsfrei, am Rande kam es immer wieder zu Pöbeleien von mutmaßlich dem rechten Lager angehörenden Personen. Auch bei der Zwischenkundgebung an der Sachsenarena gab es Vorfälle .“ Vorbemerkung: Die Fragestellerin venNendet in der Kleinen Anfrage den Begriff „extreme Rechte". Für die Beantwortung wird insoweit auf die Vorbemerkung Nummer |. in der Antwort der Sächsischen Staatsregierung auf die Große Anfrage Drs.-Nr. 5/4956 verwiesen. Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Polizeibeamtlnnen und technische Einsatzmittel (Wasserwerfer , Hubschrauber etc) waren am 12. Januar 2019 im Zusammenhang mit dem Versammlungsgeschehen im Einsatz? (bitte nach Einheiten und Dienststellen aufschlüsseln sowie auch Anzahl der eingesetzten Spezialeinsatzkräfte und zivilen Beamtlnnen angeben) FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 3-1053/72/167 Dresden, 12. Februar 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern VWhelm-Buck—Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3. 6. 7. 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang WilheIm-Buck— Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Es kamen: . 100 Polizeibedienstete der Polizeidirektion (PD) Dresden, . 434 Polizeibedienstete des Präsidiums der Bereitschaftspolizei, darunter - 91 Polizeibedienstete der Bereitschaftspolizeihundertschaft 11, - 87 Polizeibedienstete der Bereitschaftspolizeihundertschaft 12, - 80 Polizeibedienstete der Bereitschaftspolizeihundertschaft 13, - 34 Polizeibedienstete der Bereitschaftspolizeihundertschaft 21, - 87 Polizeibedienstete der Bereitschaftspolizeihundertschaft 31, sechs Polizeibedienstete des Polizeiverwaltungsamtes, zwei Polizeibedienstete des Landeskriminalamtes Sachsen, zwei Polizeibedienstete des Staatsministeriums des Innern, 23 Polizeibedienstete der PD Chemnitz, drei Polizeibedienstete der PD Görlitz, neun Polizeibedienstete der PD Leipzig, 28 Polizeibedienstete der PD Zwickau, ein Polizeibediensteter der Bundesspolizei, ein Polizeibediensteter des Bundeskriminalamtes sowie 23 Polizeibedienstete in Zivil zum Einsatz. Spezialeinsatzkäfte wurden nicht eingesetzt. Es wurden zwei Wasserwerfer, ein Polizeihubschrauber, ein Sonderwagen, ein Lautsprecherkraftwagen sowie mobile und stationäre Bildübertragung eingesetzt. Frage 2: Gegen wie viele Personen wurden im Kontext des Versammlungsgeschehens aus welchen wesentlichen Gründen Strafverfahren oder Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet? (bitte nach Tatvorwurf, Tatort, Deliktsgruppe, politischer Einordnung und Zusammenhang zu angemeldeten Versammlungen aufschlüsseln) Eingeleitete Straf— und Ordnungswidrigkeitenverfahren im Sinne der Fragestellung sind in der als Anlage beigefügten Aufstellung erfasst. Eine Zuordnung zu Versammlungen ist nicht erfasst. Frage 3 Welche konkrete Gefahrenprognose gab es in Bezug auf die Versammlung der Initiative ,,AfD Adé“ und das gesamte Versammlungsgeschehen? Im Zusammenhang mit der Versammlung der Initiative ,,AfD Adé“ zum Thema „Ihr seid keine Alternative für uns! Laut gegen die AFD“ wurde zunächst grundsätzlich von einem friedlichen Verlauf ausgegangen. Hinweise auf einen unfriedlichen oder gewalttätigen Verlauf lagen nicht vor. Es wurde erwartet, dass es im Interesse der Initiative ,,AfD Adé“ liegt, mit einer hohen Teilnehmerzahl Iautstark und friedlich den Unmut über die Politik der AfD zum Ausdruck zu bringen. Seite 2 von 3 FreistaatSACHSEN STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Aufgrund der frühzeitigen und bundesweiten Mobilisierung war zu erwarten, dass die vom Veranstalter angezeigte Teilnehmerzahl von 2.500 erreicht werden wird. Es war in der Folge nicht gänzlich auszuschließen, dass sich darunter auch Personen aus dem gewaltbereiten bis Iinksextremistischen Spektrum befinden könnten, die unter Umstän— den Auseinandersetzungen mit dem politischen Gegenüber provozieren bzw. suchen werden. Frage 4 In welchem Umfang wurden im Zusammenhang mit dem Geschehen um die angemeldete Versammlung herum Personen festgestellt, die welchen Bestrebungen der extremen Rechtenl Neonaziszene, die als Fußballfans der „Kategorie B" und „C" und] oder „Gewalttäter Sport" bekannt sind? (bitte Zahl, Funktion auf der Versammlung, Name der Organisation] des Zusammenschlusses und Zuordnung zu welchen Fußballfanszenen aufführen) Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung liegen nicht vor. ?}?ndlichen Grüßen 0. Dr. RolandWöller Anlage Seite 3 von 3 FreistaatSACHSEN Anlage zu Drs.-Nr. 6/16343 Sachbeschädigung Riesa Straftat/Ordnungswidrigkeitl Anzahl bekannte politische. . Kulzsachverhalt .. . .Erelgms Tatverdachtlge Emordnung Verstoß gegen das Verteilen eines Druckerzeugnisses im 5 links Urheberrechtsgesetz BILD-Look (Plagiat) Belästigung der Allgemeinheit Bekleben eines Lichtmastes mit . (Ordnungswidrigkeit) Aufkleber 1 mCht erfasst Gefährliche Körperverletzung Wurf elngs F_’Iast_ebechers |n Rlchtung 1 nicht erfasstelnes Pollzelbedlensteten VenNenden von Kennzeichen verfassungswidriger Zeigen des Hitlergrußes 1 rechts %anisationen Körperverletzung Schlag mit der Faust ins Gesicht 0 links Gefährliche Körperverletzung Flansch_enwurf m Richtung von 1 nicht erfasstPohzelbeamten Verstoß gegen das Sächsische Pressegesetz Verteilen von Flyern ohne Impressum 1 nicht erfasst (Ordnungswidrigkeit) Unerlaubter Besitz von Unerlaubter Besitz von 1 nicht erfasst Betäubungsmitteln Betäubungsmitteln Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Zeigen des Hitlergrußes 1 rechts Organisationen Gemeinschädliche Schriftzug "FCK AFD" mit roter Farbe an Haus der Deutschen Post AG in 0 links Verstoß gegen das Waffengesetz Besitz eines als Lampe getarnten EIektro-Schockers nicht erfasst Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Wiederholtes aktives Widersetzen gegen sämtliche polizeilichen Maßnahmen. um die Durchsetzung derer zu erschweren nicht erfasst Beleidigung Beleidigung von Polizeibeamten durch Worte während einer polizeilichen Maßnahme nicht erfasst Beleidigung Beleidigung durch Worte nicht erfasst 2019-02-12T10:58:39+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes