STAATSMINISTERIUM DES iNNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Klaus Bartl (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/16345 Thema: Kosten für Kampfmittelbeseitigung alliierter Bomben und Weltkriegsmunition in Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Vorbemerkung: Nach Kenntnis des Fragestellers läuft die Beteiligung des Bundes an den Kosten für die Beseitigung von Kampfmitteln aus dem Zweiten Weltkrieg mit dem Jahr 2019 aus.“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Auf welche Höhe beliefen sich die Gesamtkosten für die Beseitigung der auf dem Territorium des Freistaates Sachsen aufgefundenen Kampfmitteln aus dem Zweiten Weltkrieg im Zeitraum der Jahre 2010 bis 2018 insgesamt? (Bitte aufgeschlüsselt nach Jahresscheiben) Die Gesamtsachausgaben des Kampfmittelbeseitigungsdienstes des Polizeiverwaltungsamtes betrugen: Jahr Ausgaben in T€ 2010 4.145‚5 2011 4.858,8 2012 4.467‚9 2013 5.704,3 2014 5.005,7 2015 50912 2016 6.054,5 2017 6.871‚4 2018 7.391,1 FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 3-1053/72/169 Dresden, 13. Februar 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern WilheIm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3. 6, 7, 8, 13 Besucherparkpiätze: Bitte beim Empfang WilheIm-Buck- Str. 2 oder4 melden. STAATSMINISTERIUM DES iNNERN Personalausgaben und sonstige Sachausgaben, die nicht in der 0. g. Titelgruppe nachgewiesen werden, werden nicht gesondert erfasst und können somit nicht angegeben werden. Frage 2: Welchen Kostenanteil haben im gleichen Zeitraum jeweils der Freistaat bzw. seine Kommunen aus eigenen Mitteln absolut getragen? (Bitte aufgeschlüsselt nach Jahresscheiben) Jahr Anteil Freistaat Sachsen in T€ 2010 1.695,8 2011 3.358,8 2012 13752 2013 3.567‚7 2014 3.344,7 2015 2.427‚7 2016 2.433‚1 2017 0,0 2018 23085 Der ausgewiesene Anteil des Freistaates Sachsen bezieht sich allerdings nur auf den Anteil der in der Antwort auf die Frage 1 aufgeführten Ausgaben, den der Freistaat Sachsen aus eigenen Landesmittein finanziert hat. Personalausgaben und sonstige Sachausgaben, die nicht gesondert erfasst werden und somit dem Kampfmittelbeseitigungsdienst nicht zugeordnet werden können, sind dabei nicht inbegriffen. Angaben zu den Kommunen können nicht erfolgen. Der Staatsregierung liegen keine entsprechenden Erkenntnisse vor. Die Staatsregierung ist dem Landtag nur für ihre Amtsführung verantwortlich. Sie ist daher nur in solchen Angelegenheiten zur Auskunft verpflichtet, die in ihre Zuständigkeit fallen und muss nicht auf Fragen eingehen, die außerhalb ihres Verantwortungsbe— reichs liegen. Letzteres ist hier der Fall, denn die Frage betrifft ausschließlich Sachverhalte, die von den Kommunen als SelbstvenNaitungsaufgabe wahrgenommen werden. SelbstvenNaitungsaufgaben unterliegen nur der Rechtsaufsicht, nicht aber der Fachaufsicht. lm Zuständigkeitsbereich der Rechtsaufsicht können die Staatsregierung bzw. die hierfür zuständigen Rechtsaufsichtsbehörden vom lnformationsrecht nach § 113 Sächsische Gemeindeordnung nur Gebrauch machen, wenn im Einzelfall Anhaltspunkte für eine bevorstehende oder bereits erfolgte Rechtsverletzung vorliegen. Dies ist im vorliegenden Fali nicht gegeben, denn der Fragesteller begehrt nur eine Auskunft über Kosten. Seite 2 von 3 FreistaatSACHSEN STAATSM1N15TERIUM DES INNERN Frage 3: Welchen Kostenanteil hat hierbei der Bund im Rahmen seiner 2015 beschlossenen finanziellen Beteiligung an der Suche und Räumung alliierter Kampfmittel aus dem Zweiten Weltkrieg, die zuvor alleinige Länderaufgabe war, in Sachsen absolut getragen und in welcher Höhe wurden Bundeszuschüsse jeweils vom Freistaat an seine Kommunen weitergereicht? (Bitte aufgeschlüsselt nach Jahresscheiben ) Der Bund hat dem Freistaat Sachsen von den Ausgaben des Haushaltsjahres 2015 Ausgaben in Höhe von 167,4 T€ nachträglich erstattet. Die Vereinnahmung dieser Mittel erfolgte im Haushaltsjahr 2017. Von der Erstattung sind keine Mittel an die Kommunen weitergereicht worden. Miytvfifr dlichen GrüßenJLa P 0 Dr. Roland Wöller Seite 3 von 3 FreistaatSACHSEN 2019-02-13T10:34:59+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes