STAATSMINlSTERlUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 1 o 1 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-vön-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Annekatrin Klepsch, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/1635 Thema: Vertrauliche Geburt und Babyklappen in Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "Seit dem 1. Mai 2014 ist die vertrauliche Geburt für Frauen in Krankenhäusern möglich, wenn diese anonym, jedoch nicht ohne medizinische Betreuung entbinden möchten. Die Daten der Frauen werden für mindestens 16 Jahre vertraulich aufbewahrt, um den erwachsenen Kindern später ihre Herkunft mitteilen zu können." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche sächsischen Krankenhäuser oder andere Einrichtungen und in welcher Trägerschaft bieten gegenwärtig eine vertrauliche Geburt an und wer trägt jeweils die Kosten? Jede geburtshilfliehe Einrichtung oder eine zur Leistung von Geburtshilfe berechtigte Person hat eine vertrauliche Geburt nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG) durchzuführen, wenn dies die Schwangere wünscht. Diese Einrichtung oder Person kann die Schwangere frei wählen, § 26 Abs. 4 Satz 2 SchKG. Nach § 34 Abs. 1 SchKG übernimmt der Bund die Kosten. Frage 2: Wie oft wurde seit der gesetzlichen Einführung der vertraulichen Geburt diese an den betreffenden Krankenhäusern in Anspruch genommen ? (Bitte nach Krankenhäusern auflisten.) Im Zeitraum vom 1. Mai 2014 bis zum 31. Dezember 2014 sind im Freistaat Sachsen acht vertrauliche Geburten durchgeführt worden. Weitergehende Erkenntnisse liegen der Staatsregierung nicht vor. Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 IhrZeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 41-0141.51-15/227 Dresden, ll· Mai 2015 Hausanschrift Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 10 01097 Dresden Frage 3: STAATSMINlSTERlUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUC~ERSCHUTZ ln welchen Trägerschatten und Einrichtungen existierten im Zeitraum 2012 bis 2014 Babyklappen und wie oft wurden diese jeweils in Anspruch genommen? Zur Beantwortung der Frage verweist die Staatsregierung auf ihre Stellungnahme vom 12. Februar 2013 zu dem Antrag "Babyklappen und anonyme Geburten rechtssicher gestalten" der fünften Legislaturperiode ( Drucksachennummer 5/1 0176). Aktuellere Erkenntnisse liegen der Staatsregierung nicht vor. Mit freundlichen Grüßen ln Vertretung Thomas Schmidt Seite 2 von 2 Freistaat SACHSEN 2015-05-28T15:31:39+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes