STAATSMWISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Carsten Hütter (AfD) Drs.-Nr.: 6/16353 Thema: Erkenntnisse zu Linksextremisten und deren Symbolen bei Anti-AfD-Protesten in Riesa Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Am 12.01.2019 fand ein Protestmarsch von AfD-Gegnern in Riesa statt. An diesem nahm u. a. der Landtagsabgeordnete der Fraktion Die Linke, René Jalaß, teil. Es wurden während des Marsches von Teilnehmern u. a. Fahnen der linksextremistischen ,Antifaschistischen Aktion‘ geschwungen. Auf einer Kundgebung im Rahmen des Protestgeschehens sprach u. a. der Grünen Politiker Jürgen Kasek.“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Der Fragesteller venNendet in der Überschrift und den Fragestellungen der Kleinen Anfrage den Begriff „linksextremistisch“. Die Staatsregierung beantwortet die unter diesem Begriff stehenden Fragen mit der Maßgabe, dass sie die Bedeutung „linksextremistisch“ im Sinne von verfassungsfeindlichen Bestrebungen gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Gesetz über den Verfassungsschutz im Freistaat Sachsen (SächsVSG) zugrunde legt. Frage 1: Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung über die Teilnahme von Linksextremisten auf dem Anti-AfD-Protestmarsch am 12.01.2019 in Riesa? (Bitte genau aufschlüsseln, wie viele Personen, welcher linksextremistischen Gruppierungen teilnahmen) Frage 2: Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung hinsichtlich des Mitführens von linksextremistischen Symbolen und Zeichen auf der o. 9. Veranstaltung? (Bitte genau aufschiüsseln, welche linksextremistischen Symbole und Zeichen gezeigt wurden und welchen Teilnehmern diese ggf. zugeordnet werden konnten) FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 16-014150/3568 Dresden, 14. Februar 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern WilheIm-Buck—Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564—3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, B, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERWM DES iNNERN Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: An der Gegendemonstration beteiligten sich ca. 1.300 Personen, darunter ca. 500 Linksextremisten. Uber die Aktivitäten berichteten die Gruppierungen „Undogmatische Radikale Antifa“ (URA Dresden), „Revolution Sachsen" sowie die „Antifa Kampfausbildung " und „Antifa Infos & Mobilisierungen" auf ihren Facebook—Seiten, was auf deren Teilnahme schließen lässt. Es wurden Flaggen der „Antifaschistischen Aktion“ sowie der Iinksextremistischen Gruppe „Revolution Sachsen“ mitgeführt. Frage 3: Welche Erkenntnisse liegen der Staatsregierung hinsichtlich eines Bezuges von Politkern, insbesondere Mandatsträgern, der Parteien Die Linke und BündnisSO/Die Grünen zu Linksextremisten auf der o. 9. Veranstaltung vor? Frage 4: Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung zu sächsischen Veranstaltungen der Parteien Die Linke, Bündnis90/Die Grünen und der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands sowie sächsischen Veranstaltungen deren Mandatsträger, an denen im Jahr 2018 Linksextremisten teilnahmen undloder linksextremistische Symbole bzw. Zeichen gezeigt wurden? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 3 und 4: Der Staatsregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellungen vor. Die Verarbeitung personenbezogener Daten richtet sich nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 und 2 Gesetz über den Verfassungsschutz im Freistaat Sachsen (SächsVSG). Danach darf das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) Sachsen zur Erfüllung seiner Aufgaben personenbezogene Daten speichern, verändern und nutzen, wenn: 1. tatsächliche Anhaltspunkte für Bestrebungen oder Tätigkeiten nach § 2 Abs. 1 SächsVSG vorliegen, 2. dies für die Erforschung und Bewertung von Bestrebungen oder Tätigkeiten nach § 2 Abs. 1 SächsVSG erforderlich ist. Im Rahmen der Beobachtung extremistischer Bestrebungen können zwar Erkenntnisse zu Bezügen von Personen zu nichtextremistischen Parteien anfallen. Erkenntnisse über Mitgliedschaften von Teilnehmern oder Organisatoren von Veranstaltungen in diesen nichtextremistischen Parteien werden jedoch vom LfV Sachsen weder erhoben noch gespeichert. undlichen Grüßen„([—A ro .Dr.Roland Wöller Wt Seite 2 von 2 FreistaatSACHSEN 2019-02-14T11:14:07+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes