STAATSMiNiSTERiUM DES iNNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau—Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Carsten Hütter (AfD) Drs.-Nr.: 6I16360 Thema: Erkenntnisse zu Hintergründen der Entscheidung des BfV, die AfD als Prüffall einzustufen Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „In der Antwort auf meine Kleinen Anfrage ‚Veränderte Sicht des LfV Sachsen auf die AfD nach Chemnitzer Demonstrationen?‘ (Drs.: 6I15408) führte der Staatsminister des Innern, Herr Prof. Wöller, u. a. aus: ‚Die AfD bzw. ihr sächsischer Landesverband werden durch das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) Sachsen nach wie vor nicht als extremistische Prüf— oder Verdachtsfälle geführt.‘ Die Antwort stammt vom 17.12.2018. In einer Medieninformation des Innenministeriums vom 15.01.2019 wurde, in Reaktion auf die Entscheidung des BfV, die AfD als Prüffall einzustufen, nun mitgeteilt, dass sich das sächsische Landesamt für Verfassungsschutz an der Überprüfung der AfD beteiligen wird. Der Innenminister Prof. Wöller erklärte dazu: ‚Ich halte die Entscheidung, die einzig und allein in der Hoheit des Verfassungsschutzes getroffen wurde, für richtig. Die Verfassungsschutzbehörden können nun genauer hinsehen und die Ausgangslagen in den jeweiligen Ländern aufmerksam prüfen. Auch in Sachsen wird das konsequent und genau geschehen. [...]“.“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 16-0141.50/3568 Dresden, 15. Februar 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck—Str. 2 oder 4 melden. STAATSMiNiSTERiUM DES iNNERN Frage 1: Welchen Inhalt hatte die von dem LfV-Sachsen an das BfV Ende des Jahres 2018 übermittelte Materialsammlung über die AfD und ergab sich aus dieser die Bejahung der Notwendigkeit und Angemessenheit, die AfD - bezogen auf Sachsen - als Prüffall einzustufen? Das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) Sachsen übermittelte dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) |edig|ich solche Erkenntnisse, die im Zusammenhang mit der Beobachtung rechtsextremistischer Bestrebungen bekannt geworden waren. Die Bewertung dieser Informationen für die Einstufung der AfD als Prüffall durch das BfV lag nicht in der Zuständigkeit des LfV Sachsen. Frage 2: Sofern gegeben, inwiefern hat sich die Tatsachenlage bezüglich der Notwendigkeit und Angemessenheit einer Prüfung der AfD als mögliches Beobachtungsobjekt des Verfassungsschutzes in Sachsen aus Sicht der Staatsregierung seit dem 17.12.2018 verändert? Auf der Grundlage der vom BfV erstellten Materialsammlung sowie dem darauf beruhenden Gutachten liegen erste tatsächliche Anhaltspunkte für eine gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung ausgerichtete Politik der sächsischen AfD vor. Diese ersten Verdachtssplitter haben sich aber noch nicht hinreichend verdichtet, so dass eine systematische Beobachtung nicht gerechtfertigt wäre. Die sächsische AfD wird daher zunächst lediglich als Prüffall bearbeitet. Frage 3: Welche Rolle spielten die Proteste in Chemnitz im Spätsommer des letzten Jahres für die Erkenntnislage und Zuarbeit der Staatsregierung bzw. des LfV- Sachsen i. S. d. Ziffer 1.? Die fachliche Bewertung der dem BfV übermittelten Informationen oblag allein dem BfV. Insoweit wird auf die Antwort auf die Frage 1 verwiesen. Frage 4: Mit welchem Personal- und Arbeitsumfang wurden in den Jahren 2014 bis 2018 vom LfV-Sachsen Material über die AfD gesammelt und wie ändert sich dieser nun nach der Einstufung als Prüffall? (Bitte jahresweise aufschlüsseln nach Anzahl der Mitarbeiter bzw. Vollzeitstellen und Stundenumfang bzw. nun anvisierten Änderungen) Das LfV Sachsen hat in dem genannten Zeitraum kein Material über die AfD im Sinne des § 2 Abs. 1 Gesetz über den Verfassungsschutz im Freistaat Sachsen gesammelt. Der Personaleinsatz im LfV Sachsen richtet sich nach den aktuellen Erfordernissen. Seite 2 von 3 FreistaatSACHSEN FreistaatSACHSENSTAATSMINISTERIUMDES INNERN Frage 5: Auf welche öffentlich zugänglichen Materialien und Quellen wurde für die Materialsammlung i. S. d. Frage 4. zurückgegriffen und in wie fern wird sich dies nun ausweiten bzw. ändern? Im Kontext der Prüffallbearbeitung wird das LfV Sachsen nunmehr die Auswertung der offen wahrnehmbaren Aktivitäten der sächsischen AfD weiterführen. undlichen Grüßen ( Ci r f. Dr. Roland Wöller Seite 3 von 3 2019-02-15T10:34:04+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes