STAATSMINISTERìUM DER JUSTIZ SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Hospitalstraße 7 | 01 097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr, Matthias Rößler Bernhard-von-Lindena u-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten André Schollbach (DlE LINKE) Drs.-Nr.: 6/16368 Thema: Überprüfung von Behandlungsprogrammen für die Gefangenen in den Justizvollzugsanstalten des Freistaates Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: ,,Vorbemerkung: Gemäß S f 05 Abs. I Sächsisches Strafvollzugsgesetz sind Behandlungsprogramme für die Gefangenen auf der Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse zu konzipieren, zu standardisieren und auf ihre Wirksamkeit hin zu überprüfen." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage l: Auf welche Weise wurden im Zeitraum vom 01.01 .2014 bis 3l .12.2018 die Behandlungsprogramme für die Gefangenen gemäß S 105 Abs. I Sächsisches Strafvollzugsgesetz jeweils in den Justizvollzugsanstalten des Freistaates Sachsen auf ihre Wirksamkeit hin überprüft? ü Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564-1500 Telefax +49 351 564-1509 poststelle@ smj.justiz.sachsen.de* Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 1 040E/1 3/1 043-KLR Dresden, d).Februar 2019 TOB MTT 1' o l¡trFrtñrilEmirãm wwwJoB-mlÏ-t.D¡ Hausanschrift: Sächslschss Staatsministerium der Justlz Hospitalstraße 7 01097 Dresden Br¡efpost über Deutsche Post 01 095 Dresden www.j ustiz.sachsen.de/smj Verkehrsverb¡ndung: Zu erreichen m¡t Straßenbahnl¡nien 3,6,7,8,11 Parken und behindertengerechter Zugang über Einfahrt Hosp¡talshaße 7 Hinweise zum DatenschuE erhalten Sie auf unserer lnternetseite . Auf Wunsch senden w¡r lhnen diese Hinweise auch zu. * Zugâng für slektron¡sch signierta sowie fùr vorschlüssêlta olektronischè Dokumêntê nur psr EGVP, beBPo odBr Oe-Maìl; nåherê lnformat¡onên zur èlektronischen Kommunikation m¡t sächsischen JustizbêhÖrdon unter w. iust¡z.sachsên.dê/E- Kommun¡kat¡on. Seite 1 von 2 STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSENU Frage 2: Mit welchen Ergebnissen wurden im Zeitraum vom 01.01 .2014 bis 3l .12.2018 welche Behandlungsprogramme für die Gefangenen gemäß S 105 Abs. 1 Sächsisches Strafuollzugsgesetz in den Justizvollzugsanstalten des Freistaates Sachsen auf ihre Wirksamkeit hin überprüft? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2 Zur Beantwortung wird auf die Antwort der Staatsregierung zu den Fragen 1 und 2 der Kleinen Anfrage desselben Fragestellers mit der Drs.-Nr. 6/11305 verwiesen. Der Kriminologische Dienst des Freistaates Sachsen evaluiert die Abteilungen für Gefangene mit angeordneter Sicherungsverwahrung und die Sicherungsverwahrung fortlaufend seit 2014. Die Evaluation der Suchttherapiestationen in der Justizvollzugsanstalt Zeithain und der Jugendstrafvollzugsanstalt Regis-Breitingen erfolgt seit 2018. Darüber hinaus evaluiert der Kriminologische Dienst des Freistaates Sachsen seit 2017 die modulare Behandlung in der Jugendstrafvollzugsanstalt Regis-Breitingen durch die Erhebung von Struktur- und Falldaten, eine Veränderungsmessung und eine geplante Rückfalluntersuchu ng. Erste Ergebnisse bezüglich der Evaluierung der Abteilung für Gefangene mit angeordneter Sicherungsverwahrung sind im Verlauf des Kalenderjahres 2019 zu enryaften. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Gemkow Seite 2 von 2 2019-02-15T10:28:26+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes