STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 10 101097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Annekatrin Klepsch, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/1637 Thema: Eigenständige Jugendpolitik in Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welchen Ansatz einer eigenständigen Jugendpolitik verfolgt die Sächsische Staatsregierung? Frage 2: Welche Ressorts und Gremien sind in die Entwicklung einer eigenständigen Jugendpolitik für Sachsen eingebunden und in welchem Rahmen? Frage 3: Welche nichtstaatlichen Organisationen und Gremien sind in die Entwicklung einer eigenständigen Jugendpolitik für Sachsen eingebunden ? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 3: Der Begriff "eigenständige Jugendpolitik" wurde im Jahr 2011 vom Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend in die Diskussion gebracht. Inhaltlich ging es darum, die Aufmerksamkeit wieder stärker auf Jugendliche und Heranwachsende zu richten. Auch im Selbstverständnis vieler Träger der freien und öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe nimmt der Terminus aktuell eine zentrale Stellung ein. Zur Auslegung des Begriffs "eigenständige Jugendpolitik" gibt es unterschiedliche Auffassungen und einen großen lnterpretationsspielraum. Ungeachtet der aktuellen Prominenz des angefragten Begriffs ist die Konzipierung und Ausgestaltung einer Politik für junge Menschen eine kontinuierFreistaat SACHSEN Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 42-0141 .51-15/229 Dresden, ·J· Juni 2015 Hausanschrlft: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 1 0 01097 Dresden www.sms.sachsen.de STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUC~ERSC~UTZ ~~~.,..- Freistaat liehe gesellschaftliche Aufgabe. Es handelt sich bei der Gestaltung einer Politik für und mit jungen Menschen um einen diskursiven Prozess, nicht um einen segmentierten und abgeschlossenen Ausschnitt. Zahlreiche Statements, Berichte, Stellungnahmen, Empfehlungen und Positionsbeschreibungen sind Zeugnis der fortwährenden Beteiligung der Staatsregierung an diesem öffentlichen Diskurs. Auch in der aktuellen Legislatur gilt es, entsprechende Inhalte und Schwerpunkte darzulegen, zu formulieren und fortzuschreiben . Einen Rekurs auf Inhalte der Koalitionsvereinbarung wird es dabei geben. Frage 4: Welche Gesichtspunkte soll das im Koalitionsvertrag angekündigte Kinder- und Jugendfördergesetz beinhalten? Die Frage berührt den Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung. Der interne Abstimmungs - und Meinungsbildungsprozess ist hierzu noch nicht abgeschlossen. Insofern wird von einer Beantwortung abgesehen. Mit freundlichen Grüßen ~A sch Seite2 von 2 SACHSEN 2015-06-04T07:56:00+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes