STAATSI\4 ì N I STERI U I\4 FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Postfach 100510 | 01076Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bern hard-von-Li ndena u-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Gunter Wild (fraktionslos) Drs.-Nr.: 6116374 Thema: Wolfsrisse und Entschädigung in sächsischen Rinderhaltungen Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: ,,lr der öffentlichen Anhörung am 18.01.2019 im Ausschuss für Umwelt und Landwirtschaft wurde durch einen Sachverständigen angemahnt, dass es in Sachsen zwar regelmäßig Übergriffe von Wölfen auf Rinderherden, insbesondere Muttertierherden, gibt, diese Übergriffe jedoch kaum durch die Behörden offiziell als Wolfsangriffe anerkannt werden." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage l: Wie viele Ubergriffe und Risse auf Rinderherden wurden seit 1999 pro Jahr durch die Tierhalter gemeldet? (Bitte Auflistung der Anzahl der Übergriffe, die Anzahl der geschädigten Tiere, die Anzahl der gerissenen Tiere pro Jahr.) Eine Übersicht der gemeldeten Schäden an Rindern und Kälbern ab dem Jahr 2002 ist nachfolgend aufgeführt. Daten, die vor diesem Zeitraum liegen, sind nicht mehr ermittelbar. Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564-20000 Telefax +49 351 564-20007 poststelle@ sm ul.sachsen.de* lhr Zeichen lhre Nachricht vom 21. Januar2Ol9 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) z-10s0t2t448 oh a¡úñtul¡lltr ùr Skhn s¡Bmrißt.dmft rUñ*[uúl.ñddùbft Hausanschrift: Sächs¡sches Staatsministerium f{¡r Umwelt und Landwirtschaft Archivstraße I 01 097 Dresden www.smul.sachsen.de Verkehrsverb¡ndung: Zu erre¡chen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Für Besucher mit Behinderungen bef¡nden sich gekennzeichnete Parkplåtze am Königsufer. Für alle Besucherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. Bitte beachten Sie die allgemeinen Hinwe¡se zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft zur Erfiillung der lnformationspflichten nach der Europäischen Datensch utz-Grundverord nu ng auf www.smul.sachsen.de Dresden, /l,aJ,lolt s¡mut+ -u) - Seite 1 von 4 STAATSMINISTERìUM FÜR UN4WELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 Jahr AnzahlFälle Anzahl gemeldeter geschädigter Tiere Wolf Verursacher bzw. nicht ausgeschlossen 2002 0 0 0 2003 0 0 0 2004 0 0 0 2005 0 0 0 2006 4 4 0 2007 3 3 0 2008 1 1 0 2009 2 2 0 2010 8 I 0 2011 6 6 1 2012 5 5 0 2013 6 6 0 2014 10 I 4 2015 I I 0 2016 13 15 2 2017 20 25 4 2018 20 21 2 2019* 2 5 0 qesamt r08 Ilg** 13 * bis 31. Januar 2019 *" davon ein Tier verletzt, acht Tiere vermisst Frage 2: ln welchem Umfang wurden für diese in Frage I gemeldeten Wolfsübergriffe Entschädigungsleistungen gezahlt? (Bitte Auflistung der Anzahl der Entschädigungen, die Entschädigungssumme pro Fall, die Anzahl der Entschädigten Tiere pro Jahr.) Bis zum Januar 2019 wurden insgesaml2l Anträge auf Schadensausgleich für Wolfsrisse an Rindern/Kälbern gestellt und daraufhin folgende Entschädigungsleistungen gemäß $ 38 Absatz 7 ($ 40 Absatz 6) Sächsisches Naturschutzgesetz (SächsNatSchG) gezahlt: Seite 2 von 4 STAATSIVIìNISTERìUIM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 Jahr des Schadensfalls Anzahl Entschädigungen Entschädigungssumme in Euro Anzahl entschädigte Tiere 2011 1 1.401,50 1 Summe 2011 1 1.401,50 1 2014 1 1.872.75 3 2014 1 572,00 1 Summe 2014 2 2.M4.75 4 2016 1 1.314,50 2 2016 1 783,56 1 Summe 2016 2 2.098,06 3 2017 1 724.40 1 2017 1 591,40 1 2017 1 1 .185,40 1 2017 1 1.173,00 1 Summe 2017 4 3.674.20 4 Frage 3: Aus welchen Gründen wurden die Entschädigungen in den Fällen entsprechend Frage I abgelehnt? (Bitte Auflistung der Gründe mit Anzahl, wie viele Fälle aufgrund dieser Gründe jeweils abgelehnt wurden.) Von den 21 auf Schadensausgleich für Wolfsrisse an Rindern/Kälbern gestellten Anträgen (siehe Antwort zu Frage 2) wurden zwölf aus folgenden Gründen abgelehnt: *LUA = Landesuntersuchungsanstalt für Gesundheits- und Veteri närwesen Grund für Ablehnung Anzahl Wolf ausgeschlossen, Untersuchung LUA* neqativ 1 Wolf ausgeschlossen; Befund LUA: Nabelbruch und hämorrhaqischer lnfarkt 1 Wolf nicht nachgewiesen, abgerissene Zunqe und verblutet 1 Wolf nicht nachgewiesen, Todesursache unklar 5 Wolf nicht nachgewiesen, Untersuchung LUA negativ 1 Wolf nicht nachgewiesen; Klage als unbegründet abgewiesen 2 Wolf nicht nachgewiesen; Klage beim VG Dresden anhängig 1 Gesamtergebnis 12 Seite 3 von 4 STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWìRTSCHAFT Freistaat SACHSENl5 Frage 4: ln wie viel Prozent der Fälle entsprechend Frage I wurden genetische Proben von dem Riss genommen, durch wen wurden diese Proben untersucht und welche Ergebnisse in Bezug auf die Tierarten, welche den Angriff durchgeführt haben sollen, ergaben diese Untersuchungen ? (Bitte Auflistung der Anzahl der untersuchten genetischen Proben sowie die prozentualen Anteile, welche Tierarten im Rahmen der genetischen Rissbeprobung ermittelt wurden sowie bei wie viel Prozent der Proben kein Rissverursacher festgestellt werden konnte.) lm Zeitraum Januar 2006 bis Januar 2019 wurden insgesamt 108 Fälle mit dem Verdacht eines Übergriffes auf ein Rinderkalb/Rind gemeldet und begutachtet. ln 14 (13,78 Prozent) Fällen wurden genetische Proben genommen. Davon eine Probe erst Ende Januar 2019, die noch nicht eingesendet wurde. Bei einer vom LUA bestätigten Totgeburt im Jahr 2018 wurde ebenfalls keine Probe eingesendet. ln zwei weiteren Fällen (in den Jahren 2014 sowie 2016) wurde kein Antrag auf Schadensausgleich gestellt, sodass keine nähere Untersuchung notwendig war. ln zehn (10,6 Prozent) Fällen wurden Proben zur Untersuchung eingeschickt. lnsgesamt wurden von diesen zehn Fällen 15 Proben untersucht, da in drei Fällen mehr als eine genetische Probe genommen und zur Untersuchung eingeschickt wurde. ln fünf der zehn eingeschickten Fälle wurde der Wolf nachgewiesen (neun der 15 Proben). ln weiteren fünf Fällen (sechs Proben) gab es keinen Anhaltspunkt für einen Wolf als Verursacher. Hiervon wurde in zwei Fällen Hund beziehungsweise nur Hundeallele festgestellt. ln zwei weiteren Fällen konnten nur Fuchsallele festgestellt werden und in einem Fall war kein genetisches Signal gegeben. Die Proben wurden im Referenzlabor für genetische Untersuchungen am Wolf in der Bundesrepublik Deutschland, dem Senckenberg Forschungsinstitut, Standort Gelnhausen im Labor Fachgebiet Naturschutzgenetik untersucht. Mit freundlichen Grüßenq= t)( kThomas Seite 4 von 4 2019-02-15T11:18:27+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes