STAATSMINlSTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau—Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Juliane Nagel (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/16375 Thema: Räumung des sog. „Black triangle“ in der Arno-Nitzsche- Straße 41f in Leipzig Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Am 15.1.2019 fand in Leipzig ein Polizeieinsatz zur Durchsuchung des Geländes in der Arno-Nitzsche-Straße 41f statt. Grundlage der Durchsuchung war ein richterlicher Beschluss, der wiederum auf dem Strafantrag der Eigentümerin des Geländes wegen Hausfriedensbruchs basierte.“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Auf wann datiert der Strafantrag der Grundstückseigentümerin DB AG und auf wann der Durchsuchungsbeschluss des Ermittlungsrichters beim Amtsgericht Leipzig? Der Strafantrag datiert auf den 27. Juni 2016. Der Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschluss des Ermittlungsrichters beim Amtsgericht Leipzig datiert auf den 14. Januar 2019. Frage 2: Wie viele Polizeibeamt*innen und technische Einsatzmittel waren am 15. Januar 2019 zum Zwecke der Durchsuchung und zur Sicherung der Umgebung im Einsatz? (bitte nach Einheiten und Dienststellen aufschlüsseln sowie auch Anzahl der eingesetzten Spezialeinsatzkräfte und zivilen Beamtlnnen angeben) FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 3-1053/72/178 Dresden. 19. Februar 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern WilheIm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang WilheIm-Buck— Str. 2 oder 4 melden. FreistaatSACHSENSTAATSMIMSTERIUMDES INNERN Die Einsatzkräfte schlüsseln sich wie folgt auf: Anzahl EinsatzkräfteDlenststelIelOrganIsatIonsemheIt (teilweise gerundet) Staatsministerium des Innern 2 - Social Media Team Landeskriminalamt 5 - Abteilung 5 — Polizeilicher Staatsschutz/ Polizeiliches Terrorismus- und Extremismus- Abwehrzentrum Polizeidirektion Leipzig 140 - Führungsstab - Inspektion Zentrale Dienste - Verkehrspolizeiinspektion — Kriminalpolizeiinspektion — Direktionsbüro PolizeivenNaltungsamt 2 - Bildübertragung Präsidium der Bereitschaftspolizei 40 - Einsatzeinheiten, einschließlich Technische Einsatzeinheit Davon waren 35 Polizeibeamte in ziviler Kleidung im Einsatz. Es waren keine Einsatzkräfte des Spezialeinsatzkommandos im Einsatz. In den Polizeieinsatz waren ein Lichtmastkraftwagen, ein Sonderwagen 4, ein Laut— sprecherkraftwagen, ein Befehlskraftwagen und ein Bildübertragungswagen integriert. Frage 3: Welche Feststellungen wurden im Ergebnis der Durchsuchung getroffen, welche Funde wurden gemacht, welche Beweismittel gesichert und welche weiteren Ermittlungsschritte folgen im Rahmen des Ermittlungsverfahrens wegen Hausfriedensbruchs ? Im Rahmen der Durchsuchung wurden verschiedene Gegenstände sichergestellt und Spuren gesichert, welche im Ergebnis weiterer Untersuchungen Hinweise auf Perso; nen geben können, welche widerrechtlich in das Grundstück eingedrungen sind, sich trotz Aufforderung des Berechtigten nicht entfernt haben und sich damit eines Haus— friedensbruchs gemäß § 123 Absatz 1 Strafgesetzbuch (StGB) strafbar gemacht haben . Seite 2 von 4 STAATSMiNiSTERiUiVI DES iNNERN Von einer weitergehenden Beantwortung der Frage wird derzeit Abstand genommen, da insoweit aufgrund der laufenden Ermittlungen in diesem Verfahren einer weitergehenden Beantwortung die Vorschrift des § 477 Absatz 2 Satz 1 Strafprozessordnung (StPO) entgegensteht. Nach dieser Vorschrift sind Auskünfte aus Akten zu versagen, wenn der Übermittlung Zwecke des Strafverfahrens entgegenstehen. Eine vollständige Beantwortung der Frage würde den Erfolg des noch nicht abgeschlossenen Ermittlungsverfahrens gefährden. Sofern Einzelheiten zu bisherigen Ermittlungsansätzen bekannt würden, könnte dies dazu führen, dass der Erfolg der weiteren notwendigen Ermittlungen vereitelt würde, indem etwa auf Zeugen eingewirkt wird oder weitere Beweismittel beiseite geschafft werden könnten. Die aufgeführten Gründe der Nichtbeantwortung der Fragen hindern auch eine Beantwortung der Anfrage in einer nichtöffentlichen Sitzung des Landtages oder mit entspre— chendem Geheimhaltungsvermerk. Auch bei einer unter solchen Umständen erfolgten Bekanntgabe der Ergebnisse der bisherigen Ermittlungen ist im vorliegenden Fall nicht mit Sicherheit auszuschließen, dass Einzelheiten zu den bisherigen Ermittlungsergebnissen bekannt und dadurch die weiteren Ermittlungen im oben genannten Sinne gefährdet würden. Eine Abwägung der lnformationsinteressen der Fragestellerin mit dem Interesse an der Geheimhaltung der Ermittlungsergebnisse geht derzeit zu Lasten der Abgeordneten. Das Interesse der Abgeordneten an vollständiger Information ist ein hohes, durch Artikel 51 Absatz 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen verfassungsrechtlich gewährleistetes Gut. Aber auch das staatliche Interesse an einer wirkungsvollen Strafverfolgung ist ein hohes, aus dem Rechtsstaatsprinzip hergeleitetes verfassungsrechtliches Schutzgut. Bei vollständiger Beantwortung der Fragen wäre der Schaden für das laufende Ermittlungsverfahren womöglich irreparabel. Das lnformationsinteresse der Abgeordneten ist demgegenüber nicht vollständig zurückgedrängt. Seine Verwirklichung hat |edig|ich insoweit und so lange zurückzustehen, wie eine vollständige Beantwortung tatsächlich eine Gefährdung des Ermittlungserfolges zeitigen würde, so lange also, bis im Falle der Ermittlung eines Täters oder mehrerer Täter die Tatvorwürfe den/dem/der Beschuldigten eröffnet werden. Seite 3 von 4 FreistaatSACHSEN STAATSMINISTERIUM DES INNERN Frage 4: Welche weiteren Ermittlungsverfahren liefen und laufen mit welchem Ergebnis seit Juni 2016 im Zusammenhang mit der Besetzung des „Black triangle“? (bitte nach Zahl der Beschuldigten, TatvonNurf, Tatortort und -zeit, Deliktsgruppe aufschlüsseln ) Neben dem o. g. Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt wegen des Tatvorwurfs des Hausfriedensbruchs, welches Grundlage der Durchsuchung am 15. Januar 2019 war, gab bzw. gibt es nachfolgende zwei Verfahren mit dem Tatort 04277 Leipzig, Arno- Nitzsche-Straße 41f: . Deliktl Anzahl Tatzelt Deliktsgruppe Beschuldigte Verfahrensstand Einstellung gemäß § 170 27 06 2016 § 240 StGB/Straftaten _ Absatz 2 StPO, da Täter ' ' gegen die Person nicht ermittelt werden konnte § 123 StGB/Straftaten Erlass eines Strafbefehls gegen den Staat, die (nicht rechtskräftig, Ein- 18'03'2017 öffentliche Ordnung 1 spruch) und im Amt Mi undlichen Grüßen “M „& Prof. Dr. Roland Wöller Seite 4 von 4 FreistaatSACHSEN 2019-02-19T09:26:19+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes