STAATSMINISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Valentin Lippmann (BÜNDNIS 90lDIE GRUNEN) Drs.-Nr.: 6/16379 Thema: Durchsuchungen des PTAZ bei extrem rechten Versandhandel in Leisnig OT Naunhof am 17.01.2019 Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Vorbemerkung: In einem Tweet vom 17.01.2019 teilt die Polizei Sachsen mit: ,Heute kam es zu einer Durchsuchung in #Leisnig aufgrund eines richterlichen Beschlusses des Amtsgerichts #Chemnitz. Dabei kamen Beamte des Polizeilichen Terrorismus- und Extremismus Abwehrzentrums des #LKA zum Einsatz. #Leipzig #Dresden #Zwickau #Görlitz‘. Ein beigefügtes Sharepic hat zum Inhalt: ‚Beamte des Polizeilichen Terrorismusund Extremismus-Abwehrzentrum des Landeskriminalamtes Sachsen (PTAZ) durchsuchten heute, am 17. Januar 2019, ein Objekt in Leisnig OT Naunhof wegen des Verdachts der Volksverhetzung. Grundlage war ein Beschluss des Ermittlungsrichters des Amtsgerichtes Chemnitz . Die Maßnahmen stehen im Zusammenhang mit den Ermittlungen zum lnternetvertrieb von Literatur aus der NS-Zeit. Bei der heutigen Durchsuchung wurden u.a. mehrere hundert Exemplare eines Buches, das erstmals 1940 veröffentlicht und unkommentiert nachgedruckt wurde, sowie ein PC beschlagnahmt. Die Ermittlungen dauern an.‘ Bereits im Februar 2018 hatte der Fragesteller eine Kleine Anfrage (Drs. 6/12410) an die Staatsregierung gerichtet, die einen extrem rechten Onlineversand aus Leisnig OT Naunhof als Fragegegenstand hatte. Mutmaßlich steht hinter diesem Versandhandel der Neonazi Eric Kaden , der u.a. in den verbotenen Organisation ,Wiking-Jugend‘ sowie ,Heimattreue Deutsche Jugend‘ tätig war. FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 3-1053/72/180 Dresden, 19. Februar 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des lnnern WilheIm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSMiNiSTERiUM DES INNERN http:Iledas.landtag.sachsen.delviewer.aspx? dok nr=12410&dok art=Drs&|eq per=6&pos dok=1&dok id=undefined In sozialen Netzwerken wird nun spekuliert, dass es sich bei der Durchsuchung des Objektes in Leisnig OT Naunhof um ein Objekt handelt, welches zu dem neonazistischen Versandhandel gehört, welcher in der Drs. 6/12410 fragegegenständlich war. Ebenso wird spekuliert, dass es sich bei dem Betroffenen der Durchsuchungsmaßnahmen tatsächlich um den Neonazi Eric Kaden handelt, da u.a., wie der MDR in Erfahrung bringen konnte, gegen einen 42-Jährigen ermittelt wird.“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Über welche Kommunikationskanäle hat die Polizei Sachsen bzw. das LKA bzw. das PTAZ über die Durchsuchungsmaßnahmen informiert, bzw. sofern nur über Twitter informiert wurde, warum wurde über die Durchsuchungsmaßnahmen nur über Twitter informiert? Aus Sicht des einsatzführenden Polizeilichen Terrorismus- und Extremismus- Abwehrzentrums (PTAZ) des Landeskriminalamtes (LKA) Sachsen wurde die einsatzbegieitende Information über Twitter als ausreichend erachtet. Frage 2: Wie viele Beamte welcher Einheiten kamen im Rahmen der Durchsuchungsmaßnahmen zum Einsatz? Anlässlich der Durchsuchungsmaßnahme kamen insgesamt 63 Bedienstete des LKA Sachsen, der Polizeidirektion Chemnitz, des Bereitschaftspolizeipräsidiums sowie des Ordnungsamtes Chemnitz zum Einsatz. Frage 3: Welcher Versandhandel war von den Maßnahmen betroffen bzw. handelt es sich um den bereits in der Drs. 6/12410 fragegegenständlichen Versandhandel und wer ist der Inhaber dieses Versandhandels? Von den Maßnahmen waren — eine nicht in der Vorbemerkung genannte — Einzelperson bzw. dessen Wohn- und Geschäftsräume sowie Fahrzeuge betroffen. Einer darüber hinausgehenden Beantwortung steht im konkreten Fall das Grundrecht des Beschuldigten auf informationelle Selbstbestimmung nach Artikel 33 Sächsische Verfassung (SächsVerf) als besondere Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts entgegen, an das die Staatsregierung und der Landtag als unmittelbar geltendes Recht gebunden sind (Artikel 36 SächsVerf). Das Recht des Einzelnen, grundsätzlich über die Bekanntgabe und Verwendung seiner personenbezogenen Daten selbst zu bestimmen, ist ein hohes, verfassungsrechtliches Schutzgut. Dies gilt in besonderem Maße für Beschuldigte eines Ermittlungsverfahrens und hier umso mehr, als dass es Seite 2 von 3 FreistaatSACHSEN STAATSMiNiSTERIUM DES INNERN sich lediglich um einen Beschuldigten und damit eine ggf. identifizierbare Person handelt . Frage 4: Welche Gegenstände wurden im Rahmen der Durchsuchungsmaßnahmen beschlagnahmt ? (Bei Büchern und Schriften bitte Titel und Anzahl der beschlagnahmten Exemplare angeben.) Im Rahmen der Durchsuchungsmaßnahme sind rund 900 Exemplare eines Handbuches der NSDAP (unkommentierter Nachdruck von 1940), ein Originalexemplar dieses Buches und PC-Technik beschlagnahmt worden. Frage 5: Aus welchem Grund führt die Staatsregierung in der Drs. 6116468 („Neonazistische Versände in Sachsen“) keinen entsprechenden Versandhandel in Leisnig OT Naunhof auf? ‘ Die Staatsregierung geht davon aus, dass die Kleine Anfrage Drs.-Nr. 6115468 gemeint ist. Hinsichtlich eines Versandhandels in Leisnig, OT Naunhof wird auf die zusammenfassende Antwort der Staatsregierung auf die Fragen 2 bis 4 der Kleinen Anfrage Drs.- Nr. 6/12410 verwiesen. A?N— eundlichen Grüßen ro . Dr. Roland Wöller Seite 3 von 3 FreistaatSACHSEN 2019-02-19T09:22:59+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes