STAATSNHNISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Carsten Hütter (AfD) Drs.-Nr.: 6/16381 Thema: Aktivitäten der Organisation „Freie Arbeiterinnen- und Arbeiterunion “ (FAU) in Sachsen im Jahr 2018 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Der Fragesteller venNendet in den Fragestellungen der Kleinen Anfrage den Begriff „linksextremistisch“. Die Staatsregierung beantwortet die unter diesem Begriff stehenden Fragen mit der Maßgabe, dass sie die Bedeutung „linksextremistisch“ im Sinne von verfassungsfeindlichen Bestrebungen gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Gesetz über den Verfassungsschutz im Freistaat Sachsen zugrunde legt. Frage 1: Welche Aktivitäten der Organisation „Freie Arbeiterinnen- und Arbeiter -Union” (FAU) und deren Unter- und Nebenorganisationen in Sachsen im Jahr 2018 sind der Staatsregierung bekannt? (Bitte aufschlüsseln nach Datum, Veranstaltungsart- und Ort, Teilnehmerzahl) Da die FAU zu den anarchistischen Gruppierungen zählt, wird auf die Antwort der Staatsregierung auf die Frage 1 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/15976 verwiesen. FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 16-0141.50/3573 Dresden, 19. Februar 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564—0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßen— bahnlinien 3, 6, 7, 8. 13 Besucherparkplätze: Bine beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMiNiSTERiUM DES iNNERN Frage 2: Wie viele Mitglieder hatte die Organisation „Freie Arbeiterinnen- und Arbeiter- Union” (FAU) und deren Unter- und Nebenorganisationen in Sachsen im Jahr 2018? Der FAU waren in Sachsen im Jahr 2018 etwa 45 Personen zuzurechnen. Frage 3: Wie viele Personen, die in der Organisation ,,Freie Arbeiterinnen- und Arbeiter- Union” (FAU) und deren Unter- und Nebenorganisationen in Sachsen im Jahr 2018 Mitglied waren, gehörten im Jahr 2018 auch einer anderen linksextremistischen Organisation oder einer sonstigen als extremistisch eingestuften Organisation an oder waren Mitglied der Partei „DIE LINKE“? (Bitte aufschlüsseln nach Anzahl, Name und Ort der extremistischen Organisation) Frage 4: Wie viele Personen, die in der Organisation „Freie Arbeiterinnen- und Arbeiter- Union” (FAU) und deren Unter- und Nebenorganisationen in Sachsen im Jahr 2018 Mitglied waren, waren vormals in einer Partei, bzw. deren Jugendorganisation , oder Organisation aus dem linksextremistischen Spektrum oder einem sonstigen extremistischen Spektrum aktiv? (Bitte aufschlüsseln nach Anzahl, Name und ggf. Ort der Partei bzw. der Organisation) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 3 und 4: Doppelmitgliedschaften sind aufgrund ideologischer Differenzen der FAU als anarchistischer Gruppierung zu anderen linksextremistischen Strukturen weitgehend auszuschließen . Darüber hinaus wird auf die Antwort der Staatsregierung auf die Fragen 1 bis 4 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/8627 verwiesen. Frage 5: Kam es bei Aktivitäten im Sinne der Nummer 1. zu Straftaten? (Bitte aufschlüsseln nach jeweiliger Handlung, Straftatbestand, Ermittlungsverfahren und dessen Ausgang) Es wird auf die Antwort der Staatsregierung auf die Frage 5 der Kleinen Anfrage Drs.- Nr. 6/15976 verwiesen. Mitfrendlichen Grüßen 54/anRoland Wöller Seite 2 von 2 FreistaatSACHSEN 2019-02-19T09:27:28+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes