STAATSNHNISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Carsten Hütter (AfD) Drs.-Nr.: 6116387 Thema: Aktivitäten und Straftaten der linksextremistischen Organisation ,,Rote Hilfe e. V.“ in Sachsen im Jahr 2018 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Der Fragesteller venNendet in der Überschrift und den Fragestellungen der Kleinen Anfrage den Begriff „Iinksextremistisch“. Die Staatsregierung beantwortet die unter diesem Begriff stehenden Fragen mit der Maßgabe, dass sie die Bedeutung „Iinksextremistisch“ im Sinne von verfassungsfeindlichen Bestrebungen gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Gesetz über den Verfassungsschutz im Freistaat Sachsen (SächsVSG) zugrunde legt. Der Staatsregierung liegen weitere Erkenntnisse vor, deren Mitteilung jedoch überwiegende Belange des Geheimschutzes (Art. 51 Abs. 2 Verfassung des Freistaates Sachsen) entgegenstehen. Es handelt sich dabei um informationen, die gemäß Nr. 8 in Verbindung mit den Nummern 3.3 und 3.4 der Verwaltungsvorschrift der Sächsischen Staatsregierung über die Behandlung von Verschlusssachen vom 4. Januar 2008 (SächsABl. Sonderdruck Jg. 2008) als Verschlusssache eingestuft wurden. Die Einstufung erfolgte zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des Landesamtes für Verfassungsschutz (LfV) Sachsen und zum Schutz nachrichtendienstlicher Zugänge . Die Informationen sind durch nachrichtendienstliche Mittel (§ 5 Abs. 1 SächsVSG) erlangt worden. Die Veröffentlichung dieser Informationen würde die jeweils eingesetzten Methoden der Nachrichtenbeschaffung offenbaren oder Rückschlüsse auf die Art nachrichtendienstlicher Zugänge ermöglichen und somit die Arbeitsfähigkeit des LfV Sachsen gefährden. Im Falle des Einsatzes von Personen nach § 5 Abs. 1 SächsVSG wäre ohne Geheimhaltung das Leben, die körperliche Unversehrtheit oder die Freiheit dieser Personen gefährdet. Diese Rechtsgüter waren mit dem Informationsinteresse des Abgeordneten abzuwägen. Die Abwägung ergab, dass das Schutzinteresse vorrangig zu sehen war. ] Freistaat. ) SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 16-O141.50/3579 Dresden. 19. Februar 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern WilheIm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3. 6, 7. 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 meiden. STAATSMINISTERIUM DES iNNERN Darüber hinaus ist das Vertrauen in die Fähigkeit eines Nachrichtendienstes, die Identität seiner Quellen zu schützen, für seine Funktionstüchtigkeit essenziell. Die Mitteilung von Erkenntnissen im gewählten Verfahren, die Rückschlüsse auf nachrichtendienstliche Zugänge zulassen, würde sich nachhaltig negativ auf die Fähigkeiten des LfV Sachsen auswirken, solche Zugänge zu gewinnen bzw. solche Kontakte fortzuführen. Diese teils dauerhafte Beeinträchtigung von Rechtsgütern war mit dem lnformationsinteresse des Abgeordneten abzuwägen. Die Abwägung ergab, dass dem Geheimschutz und dem Schutz der Rechte Dritter Vorrang vor dem Informationsanspruch des Abgeordneten zukommt. Die Staatsregierung hat in die Abwägung einbezogen, ob andere Formen der Informationsvermittlung möglich sind, die das Informationsinteresse des Parlaments und Wahrung berechtigter Geheimhaltungsinteressen der Regierung befriedigen. Im Blick auf den im Rahmen der Beantwortung zu beteiligenden Personenkreis kam die Staatsregierung zu dem Ergebnis, dass der erforderliche Geheimschutz sowie der Schutz Dritter nur dann hinreichend gewährleistet ist, wenn die Informationsvermittlung unterbleibt. Es wird darauf hingewiesen, dass der Parlamentarischen Kontrollkommission auf deren Verlangen weitergehende Auskunft erteilt wird. Frage 1: Welche Aktivitäten der Organisation „Rote Hilfe e. V.“ in Sachsen im Jahr 2018 sind der Staatsregierung bekannt und zu wie vielen Straftaten kam es dabei? (Bitte aufschlüsseln nach Datum, Veranstaltungsart- und Ort, Teilnehmerzahl jeweiliger Handlung, davon Straftaten, Straftatbestand, Ermittlungsverfahren und dessen Ausgang) Die Antwort erfolgt in Form der Tabelle: Freista atSACHSEN Nr. Datum Ort Veranstal- Art der Aktivität Linksextungl Aktivität tremistische TeHnehmerzahl 1 07.06.2018 Chemnitz i'igtfleXtrem'S' Internes Treffen * nicht extremis- Beteiligung an nicht 2 15.06.2018 Leipzig tisch extremistischerDe— * monstration 3 01.08.2018 Leipzig iligléfiextremls- Vortragsveranstaltung * 4 24.08.2018 Leipzig iiigiéäextremis- Vortragsveranstaltung * *Kann nicht genannt werden oder ist nicht bekannt. Straftaten im Zusammenhang mit diesen Aktivitäten sind nicht bekannt geworden. Seite 2 von 4 STAATSMlNlSTERlUlVI DES lNNERN Frage 2: Wie viele Mitglieder hatte die Organisation „Rote Hilfe e. V.“ in Sachsen im Jahr 2018 und über welche Ortsgruppen verfügte sie in Sachsen? Der „Rote Hilfe e. V.“ verfügt im Freistaat Sachsen über die Ortsgruppen Leipzig, Dresden und Südwestsachsen. Diesen sächsischen Strukturen gehörten im Jahr 2018 ca. 450 Personen an. Frage 3: Wie viele Personen, die in der Organisation ,,Rote Hilfe e. V.“ in Sachsen im Jahr 2018 Mitglied waren, waren Mitglied in der Partei „DIE LINKE“ und wie viele davon waren Mandats- bzw. Funktionsträger in der Partei „DIE LINKE“? (Bitte aufschlüsseln nach Anzahl und Art des Mandates bzw. Funktionsträgereigenschaft in der Partei „DIE LINKE“) Frage 4: Wie viele Personen, die in der Organisation „Rote Hilfe e. V.“ in Sachsen im Jahr 2018 Mitglied waren, gehörten im Jahr 2018 auch einer anderen linksextremistischen Organisation oder einer sonstigen als extremistisch eingestuften Organisation an? (Bitte aufschlüsseln nach Anzahl, Name und Ort der extremistischen Organisation) Frage 5: Wie viele Personen, die in der Organisation „Rote Hilfe e. V.“ in Sachsen im Jahr 2018 Mitglied waren, waren vormals in einer Partei, bzw. deren Jugendorganisation , oder Organisation aus dem Iinksextremistischen Spektrum oder einem sonstigen extremistischen Spektrum aktiv? (Bitte aufschlüsseln nach Anzahl, Name und ggf. Ort der Partei bzw. der Organisation) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 3 bis 5: Zahlreiche Mitglieder des „Rote Hilfe e. V.“ sind zugleich Mitglied in anderen Iinksext— remistischen Bestrebungen. Ursächlich dafür ist deren Funktion als „parteiunabhängige , strömungsübergreifende linke Schutz- und Solidaritätsorganisation“. Mit dieser Ziel— stellung ist der „Rote Hilfe e. V." ein zentraler Bestandteil der Iinksextremistischen Sze— ne und wird von Linksextremisten unterschiedlicher ideologisch—politischer Ausrichtung durch eine Mitgliedschaft unterstützt. Informationen, wie viele Personen, die im „Rote Hilfe e. V.“ in Sachsen im Jahr 2018 Mitglied waren, im Einzelnen welcher anderen linksextremistischen Organisation angehören. liegen nicht vor. Seite 3 von 4 FreistaatSACHSEN STAATSNHNISTERlUM DES INNERN FreistaatSACHSEN Angaben zu Mitgliedschaften von Mitgliedern des „Rote Hilfe e. V.“ in nichtextremistischen Parteien liegen nicht vor. Im Rahmen der Beobachtung extremistischer Bestrebungen können zwar Erkenntnisse zu Bezügen von Personen zu nichtextremistischen Parteien anfallen. Erkenntnisse über Mitgliedschaften in diesen nichtextremistischen Parteien werden jedoch vom LfV Sachsen weder erhoben noch gespeichert. }jundlichen Grüßen [&land Wöller Seite 4 von 4 2019-02-19T10:06:16+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes