SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜRKULTUS Postfach 10 09 10 1 01079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Rolf Weigand (AfD) Drs.-Nr.: 6/16392 Thema: Nachfrage zur Drs. 6/14429 (Schulnetzplan Mittelsachsen) Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "ln der Kleinen Anfrage Drs 6/14429 wurde eine Übersicht zu den geplanten bzw. genehmigten Schulstandorten für die einzelnen Schularten bereitgestellt. Aus den angegebenen Zahlen ergeben sich folgende Nachfragen:" Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Mit welcher Begründung wurden von den jeweils geplanten Schulstandorten 2002 im Kreis Döbeln und Kreis Freiberg nicht alle genehmigt? (Bitte nach Landkreis und Schulart aufschlüsseln.) Zum Landkreis Döbeln: Der Landkreis Döbeln hatte in seinem Schulnetzplan die damals bestehenden zehn Grundschulstandorte festgeschrieben. Darüber hinaus wollte er den Grundschulstandort Zschaitz-Ottewisch wiedereinrichten. Diesem Planungsansatz folgte das Sächsische Staatsministerium für Kultus (SMK) wegen einer möglichen Destabilisierung der Grundschulen in Machau und Ostrau nicht, was sich auch rückblickend als sachgerecht erwiesen hat. Des Weiteren sah der Schulnetzplan von 2002 vor, alle Standorte von Förderschulen zur Lernförderung - nämlich Döbeln, Roßwein und Waldheim - zu erhalten. Aufgrund des absehbar zu geringen Schüleraufkommens kam das SMK zu einer anderen Bewertung und sprach sich im Genehmigungsbescheid für ein 2-Standorte-Konzept aus. Obwohl das Thema auch in folgenden Planungsverfahren immer wieder auf der Agenda stand, kam es letztlich nie zu einer Anpassung des Förderschulnetzes im Gebiet des Altkreises Döbeln. Da seit einigen Jahren im Förderschwerpunkt Lernen wieder ein merklich höheres Schüleraufkommen zu verzeichnen ist, können die drei Standorte nun auch im Schulnetzplan als gesichert ausgewiesen werden. Seite 1 von 3 Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom 22.Januar2019 Geschäftszeichen (bitte bei Antwort angeben) Z-1053/16/118 Dresden, A.L. Februar 2019 Hausanschrift Sächsisches Staatsministerium fOr Kultus Carolaplatz 1 01097 Dresden www.smk.sachsen.de De-Maii-Zugang: poststelle@smk-sachsen.de-mail .de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3. 7. 8 STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS Das SMK beabsichtigt, eine entsprechende Fortschreibung des Landkreises Mittelsachsen zu genehmigen. Zum Landkreis Freiberg: Aufgrund des absehbar zu geringen Schüleraufkommens für die Grundschule in der Gemeinde Dorfchemnitz konnte dieser Standort im Schulnetzplan von 2002 nicht bestätigt werden. Die Grundschule Dorfchemnitz wurde zum 31.07.2012 aufgehoben. Aus demselben Grund konnte auch der Mittelschulstandort Siebenlehn (ab September 2003 Großschirma) im Schulnetzplan nicht bestätigt werden. Die Mittelschule Siebenlehn wurde zum 31.07.2004 aufgehoben. Frage 2: Warum wurden 2011 im Vergleich zu 2002 deutlich weniger Schulstandorte (Grundschulen, Oberschulen und Förderschulen) geplant und genehmigt, obwohl die Geburtenzahlen in Mittelsachsen seit 1997 stabil blieben und die Schülerzahlen seit 2009 wieder anstiegen? Im Zeitraum 2002 bis 2011 entwickelten sich die Schülerzahlen insbesondere in den ländlich geprägten und peripheren Gebieten rückläufig. Auch der später einsetzende moderate Schülerzahlanstieg war vor allem das Ergebnis eines Bevölkerungszuwachses in den Mittelzentren - hier im Landkreis Mittelsachsen insbesondere Freiberg -sowie in den Gemeinden im Umland der Stadt Chemnitz. Im peripheren ländlichen Raum des Landkreises Mittelsachsen hingegen stagnierte die Schülerzahl oder ging weiter zurück. Der Prozess der Anpassung und Stabilisierung der Schulnetze, insbesondere der Grundschulen und Mittelschulen fiel wesentlich in die Zeit zwischen den beiden o. g. Schulnetzplanungen. Den Schwerpunkt bildeten dabei aus den vorgenannten Gründen die ländlichen peripheren Gebiete des Landkreises Mittelsachsen, wo das Festhalten an einer aus der Wendezeit übernommenen Schulstruktur aufgrund der stark gesunkenen Anmeldezahlen immer weniger zu rechtfertigen war. Im Schulnetzplan werden als Schulstandorte die jeweiligen Sitzgemeinden ausgewiesen . Somit könnten auch Gemeindezusammenschlüsse zu einer verglichen mit 2002 geringeren Zahl an Schulstandorten geführt haben (Beispiel: Die Gemeinde Mochau gehört heute zur Stadt Döbeln. Damit ist der Grundschulstandort Mochau entfallen, obwohl die Grundschule Mochau weiter existiert.) Frage 3: Welche konkreten Schulstandorte (Grundschulen, Oberschulen und Förderschulen) standen 2011 unter Beobachtung und mit welcher Begründung? Im Genehmigungsverfahren wurden die Schulstandorte entsprechend ihrer Bestandsprognose Fallgruppen zugeordnet. Die Fallgruppe 3 (ähnlich dem vorherigen Beobachtungsstatus ) hatte folgende Definition: "Der Grund(Mittel-)schulstandort mit genau einer Grund(Mittel-)schule kann im Schulnetzplan noch bestätigt werden. Die hier vorhandene Grund(Mittel-)schule wird zumindest in einigen der kommenden zehn Schuljahre die Mindestschülerzahl zur Einrichtung der Eingangsklassenstufe nicht erreichen oder nur knapp überschreiten. Das SMK Seite 2 von 3 Freistaat SACHSEN STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS geht grundsätzlich nicht davon aus, dass die prognostizierten Schülerzahlen - z. B. durch Zuzüge - übertroffen werden. Die Mindestschülerzahl wird voraussichtlich aber mehrheitlich erreicht. Spätestens bei der nächsten Fortschreibung des Schulnetzplanes ist zu entscheiden, ob ein weiteres Festhalten an diesem Grund(Mittel-)schulstandort gerechtfertigt ist. (nur bei Grundschulen: Der Schulträger sollte Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit benachbarten Schulträgern ausloten, um langfristig ausreichende Schülerzahlen sicherzustellen. Der Landkreis ist als Träger der Schülerbeförderung gehalten, tragfähige Lösungen ggf durch Optimierung von Busverbindungen zu unterstützen .) Sollte innerhalb des Planungszeitraumes ein weiterer Schülerzahlrückgang zu verzeichnen sein, sind Maßnahmen gemäß § 24 Absatz 3 SchuiG möglich." Den Fallgruppen GS-3 bzw. MS-3 waren folgende Schulstandorte zugeordnet: - die Gemeinde Rechenberg-Bienenmühle mit der Grundschule "Friedrich Schiller", - die Gemeinde Wechselburg mit der Grundschule Wechselburg, - die Gemeinde Claußnitz mit der Oberschule Claußnitz, - die Stadt Hartha mit der Pestalozzi-Oberschule Hartha, - die Stadt Leisnig mit der Peter-Apian-Oberschule Leisnig, - die Stadt Rochlitz mit der Oberschule "An der Mulde", Grund für die Zuordnung waren in allen Fällen die unsicheren Schülerzahlprognosen. Bei den Städten Hartha und Leisnig überschnitten sich zudem aufgrund der räumlichen Nähe die Einzugsbereiche der Oberschulen. Der Fortbestand beider Schulen verhinderte eine seit Jahren notwendige Stabilisierung des Oberschulnetzes zwischen Döbeln und Rochlitz. Mit der Einführung von jahrgangsübergreifendem Unterricht und der Zulassung einzügiger Oberschulen wurden die rechtlichen Voraussetzungen für das Führen von Grundschulen und Oberschulen im ländlichen Raum erleichtert. Dadurch ist nun grundsätzlich keiner der o. g. Schulstandorte in seinem Bestand gefährdet. ln der Gemeinde Wechselburg erfuhr das Konzept des jahrgangsübergreifenden Unterrichtes allerdings nicht die erforderliche Zustimmung, so dass die Grundschule Wechselburg nicht fortgeführt werden konnte. Mit freundlichen Grüßen Seite 3 von 3 Freistaat SACHSEN 2019-02-13T08:51:04+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes