STAATSM1N1STERUJNI DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Kerstin Köditz, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/1640 Thema: Angriff auf eine Kundgebung in Weimar unter Beteiligung sächsischer Anhänger der „Jungen Nationaldemokraten“ Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Am 1. Mai 2015 haben übereinstimmenden Presseangaben zufolge etwa 40 Anhänger der extremen Rechten eine Kundgebung des DGB in Weimar attackiert. Das Vorgehen der Beteiligten, durch das vier Personen Verletzungen erlitten, wurde als .organisiert und professionell1 beschrieben (TLZ, 04.05.2015: Entsetzen über den Überfall auf die Mai Kundgebung, veröffentlicht unter: http://www.tlz.de/web/zgt/politik/detail//specific/Entsetzen-ueber-den-Ueberfall-auf-die-Mai-Kundgebung-246624665). Nachher wurden 27 Tatverdächtige gestellt und vorläufig festgenommen, darunter zumindest sechzehn Personen aus Sachsen. Vorliegenden Pressefotos zufolge war bei der inkriminierten Auseinandersetzung in Weimar unter anderem der sächsische Landesvorsitzende der ,Jungen Nationaldemokraten1 (JN), Paul Rzehaczek, anwesend. Gemäß nachträglicher Darstellung des NPD-Bundessprechers Klaus Baier, die auf der JN-Website abrufbar ist (vgl. http://alt.in-buvo.de/pressemitteilung-weimar-am-1-mai-wie-sich-taeter-zu-opfern-stilisieren/). habe es sich tatsächlich um eine ,Aktion der ,Jungen Nationaldemokraten1 gehandelt und sowohl die Beteiligten, wie auch die Festgenommenen würden zu den JN gehören. Bereits am 29. April 2015 war auf der JN-Website ein Text des Bundesvorstandes veröffentlicht worden, der u. a. für einen ,Kampf auf der Straße1 plädiert (vgl. http://alt.in-buvo.de/wofuer-gehen-wir-auf-die-strasse/).“ kM I Freistaat Hl SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 33-0141.50/8802 Dresden, fj. Mai 2015 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Gemäß Art. 50 der Verfassung des Freistaates Sachsen (SächsVerf) ist die Staatsregierung verpflichtet, über ihre Tätigkeit den Landtag insoweit zu informieren, als dies zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich ist. Dieser Informationspflicht entspricht das Frage und Auskunftsrecht der Abgeordneten gegenüber der Staatsregierung nach Art. 51 SächsVerf. Die Staatsregierung ist dem Landtag und den Abgeordneten nur für ihre Amtsführung im Sinne einer Rechenschafts- und Einstandspflicht für eigenes Handeln verantwortlich Sie ist daher nur in solchen Angelegenheiten zur Auskunft verpflichtet, die in ihre Zuständigkeit fallen und muss nicht auf Fragen eingehen, die Vorgänge oder Umstände außerhalb ihres Verantwortungsbereichs betreffen (vgl. SachsAnhVerfG, Urteil vom 17. Januar 2000, NVwZ 2000, 671). Letzteres ist vorliegend der Fall, da der in der Anfrage abgefragte Sachverhalt im Zuständigkeitsbereich eines anderen Bundeslandes liegt. Darüber hinaus liegen der Staatsregierung jedoch die folgenden Erkenntnisse im Sinne der Fragestellungen vor: Frage 1: Gegen wie viele Personen aus Sachsen wird im Zusammenhang mit den eingangs geschilderten Vorgängen am 1. Mai 2015 in Weimar wegen welcher Straftatbestände ermittelt? Die Polizei des Freistaates Thüringen führt ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Landfriedensbruches unter anderem gegen 16 Tatverdächtige mit aktueller Wohnanschrift in Sachsen. Frage 2: Aus welchen Landkreisen stammen die Beschuldigten und welchen Bestrebungen der extremen Rechten werden diese jeweils zugerechnet? Sieben der Tatverdächtigen stammen aus dem Landkreis Bautzen, drei aus dem Landkreis Nordsachsen, je zwei aus den Landkreisen Leipzig und Mittelsachsen, je einer aus den Städten Dresden und Leipzig. Zwölf dieser Personen waren dem Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) Sachsen bereits aus rechtsextremistischen Zusammenhängen bekannt. Unter den Tatverdächtigen befinden sich unter anderem zwei Mitglieder der JN Sachsen, ein Mitglied der „Freien Kräfte Dresden“ (jetzt: JN-Stützpunkt Dresden) sowie einer der Adressaten der Verbotsverfügung gegen die „Nationalen Sozialisten Döbeln“. Fünf Personen werden der rechtsextremistischen Szene im Landkreis Bautzen zugerechnet. Drei weitere Personen (aus der Stadt Leipzig und den Landkreisen Nordsachsen und Mittelsachsen) hatten bereits an zahlreichen anderen rechtsextremistischen Aktivitäten teilgenommen und werden ebenfalls der JN Sachsen zugerechnet. Freistaat SACHSEN Kleine Seite 2 von 3 STAÄTSNIINISTERUJM DES INNERN Freistaat SACHSEN Vier der Tatverdächtigen aus Sachsen kandidierten darüber hinaus bei den Kommunalwahlen im Jahr 2014 für die NPD. Befanden sich unter den in Weimar beteiligten sächsischen „Rechtsextremisten“ solche, die nach Kenntnis der Staatsregierung vormals Gruppierungen angehörten bzw. zuzurechnen waren, die inzwischen verboten worden sind (z. B. „Nationale Sozialisten Döbeln“)? Ja. Unter den Beteiligten befand sich eine Person, die einer inzwischen verbotenen Gruppierung zugeordnet werden konnte. Lagen der Staatsregierung bzw. Behörden des Freistaates Sachsen im zeitlichen Vorfeld der Vorgänge am 1. Mai 2015 in Weimar Anhaltspunkte vor, wonach unter Beteiligung sächsischer Anhänger der extremen Rechten mit einer Störaktion zu rechnen ist, und falls ja, wurden diese Anhaltspunkte an welche Behörden des Freistaates Thüringen oder anderer Länder oder des Bundes übermittelt? Der Staatsregierung bzw. Behörden des Freistaates Sachsen lagen im Vorfeld keine Informationen zu in Weimar beabsichtigten Störaktionen vor. Ist im Zusammenhang mit dem am 29. April 2015 auf der Website der JN veröffentlichten Aufruf, der u. a. einen „Kampf auf der Straße“ fordert, ein Ermittlungsverfahren wegen welcher Straftatbestände anhängig, und inwieweit richtet sich dieses gegen sächsische Anhänger der extremen Rechten? Im Zusammenhang mit den Veröffentlichungen auf der Website der Jungen Nationaldemokraten vom 29. April 2015 im Sinne der Fragestellung ist im Freistaat Sachsen mangels eines Anfangsverdachtes kein Ermittlungsverfahren anhängig. Mit freundlichen Grüßen In Vertretung Frage 3: Frage 4: Frage 5: Sebastian Gemkow Seite 3 von 3