STAATSMINISTERlUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard—von-Lindenau—Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Juliane Nagel (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/16401 Thema: Sammelabschiebung nach Georgien aus Sachsen, 17. Januar 2019 Sehr geehrter Herr Pr'a'sident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Laut Berichterstattung von MDR Sachsen wurden am 17. Januar 2019 62 Menschen georgischer Staatsbürgerschaft nach Georgien vom Flughafen Leipzig I Halle abgeschoben, 26 seien aus Sachsen gekommen .“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Aus den Zuständigkeitsbereichen welcher Ausländerbehörden kommen die Abgeschobenen (bitte nach Landkreisen und kreisfreien Städten aufschlüsseln)? Unter den 62 Abgeschobenen befanden sich 26 Personen aus Sachsen. Zuständige Ausländerbehörde Anzahl der Personen Stadt Leipzig Stadt Chemnitz Stadt Dresden Landkreis Görlitz Landkreis Mittelsachsen Erzgebirgskreis Landkreis Nordsachsen Landkreis Leipzig Vogtlandkreis Erstaufnahmeeinrichtung UINQJANAO O A - h O O A Haft FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 2-1053/71/38 Dresden. 20. Februar 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang WilheIm-Buck- Str. 2 oder 4 meiden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Frage 2: Wie viele Familien beziehungsweise Kinder und Jugendliche befanden sich unter den Abgeschobenen, wie viele Familien wurden getrennt (bitte Familiengröße angeben sowie das Alter der Betroffenen, im Falle von Trennungen bitte angeben , welche Familienteile in Deutschland geblieben sind, welche abgeschoben wurden und bitte nach Landkreisen und kreisfreien Städten aufschlüsseln)? Im Rahmen der Abschiebungsmaßnahme kam es zur Trennung einer aus vier Personen bestehenden Familie aus dem Vogtlandkreis, bei der der Familienvater im Bundesgebiet verblieben ist. Allerdings lebte dieser bereits von der Familie getrennt. Die Eltern waren zum Zeitpunkt der Abschiebung 37 und 36 Jahre alt, die Kinder jeweils acht und vier Jahre alt. Darüber hinaus wurde ein Familienvater (30 Jahre) aus dem Erzgebirgskreis getrennt von seiner noch nicht vollziehbar ausreisepflichtigen Familie abgeschoben. Die im Bundesgebiet verbliebenen vier weiteren Personen der Familie waren zum Zeitpunkt der Abschiebung jeweils 23, drei, zwei und ein Jahr alt. Unter den 26 aus Sachsen abgeschobenen Personen befanden sich zwei Familienver— bände. Insgesamt befanden sich zehn minderjährige Personen unter den Abgeschobenen . Frage 3: Wie viele Menschen mit Behinderung wurden abgeschoben, waren der ZAB beziehungsweise der jeweils zuständigen Ausländerbehörde die Behinderungen bekannt, wie viele Menschen mit attestierter Krankheit befanden sich unter den Abgeschobenen, waren der ZAB beziehungsweise der jeweils zuständigen Ausländerbehörde die Erkrankungen bekannt, in wie vielen Fällen wurden die Menschen mit Behinderung wie mit Erkrankungen auf Reiseunfähigkeit untersucht (bitte Grad der Behinderung sowie Alter der Menschen mit Behinderung angeben sowie Art der Erkrankung und das Alter der Menschen mit Erkrankungen und gegebenenfalls das Datum der Untersuchung auf Reiseunfähigkeit angeben)? Unter den 62 abgeschobenen Personen befanden sich 16 Personen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen sowie zwei körperlich behinderte Personen (40 und 33 Jahre alt). Die Erkrankungen bzw. Einschränkungen waren den Behörden bekannt, sie führten jedoch nicht zur Reiseunfähigkeit. Alle Personen wurden am Abschiebungstag nochmals auf ihre Reisefähigkeit untersucht. Seite 2 von 3 FreistaatSACHSEN Folgendes Alter hatten die 16 Personen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen: Alter Anzahl der Personen 6 Jahre 22 Jahre 25 Jahre 27 Jahre 28 Jahre 33 Jahre 35 Jahre 38 Jahre 43 Jahre 44 Jahre 45 Jahre 46 Jahre _\ _\ |\ )_ \_ \_ \_ x_ \_ x_ \_ \( ‚o _\ 47 Jahre Frage 4: Wie viele schwangere Frauen befanden sich unter den Abgeschobenen und war die Schwangerschaft der ZAB beziehungsweise der jeweils zuständigen Ausländerbehörde die Schwangerschaft bekannt (bitte Schwangerschaftsmonat und Alter der Betroffenen angeben)? STAATSMINlSTERIUM DES INNERN FreistaatSACHSEN Es befand sich eine schwangere Frau (24 Jahre) vor Beginn der Mutterschutzfrist unter den abgeschobenen Personen. Die Schwangerschaft war den Behörden bekannt. Weitergehende Informationen liegen nicht vor. Frage 5: Kam es zu Zwangsmaßnahmen im Zuge der Abschiebung, gegebenenfalls auch bei Minderjährigen (bitte aufschlüsseln auf Minderjährige, Menschen mit Erkrankungen , Menschen mit Behinderungen, Familienmitglieder)? Die Anwendung unmittelbaren Zwangs erfolgte bei neun erwachsenen Einzelpersonen. Mit_f eundlichen Grüßen Prof.‘Dr. Roland Wöller Seite 3 von 3 2019-02-20T11:17:02+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes