STAATSMINISTERIUM DES iNNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES iNNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von—Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Juliane Nagel (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6116402 Thema: Nachfrage zu Drs. 6/15733 — Personal in Abschiebehaft und weitere Vollzugspraxis Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Voraussetzungen mussten die 39 schnell ausgebildeten, in der Abschiebehaftanstalt Dresden tätigen Unterstützungskräfte beim Bewerbungsverfahren erfüllen, um die Ausbildung antreten zu können und welche Bedingungen mussten erfüllt sein, um die Ausbildung erfolgreich zu bestehen? Die 39 tarifbeschäftigten Bediensteten wurden einem dreistufigen Auswahlverfahren unterzogen. Nach Eingang der Bewerbungsunterlagen wurde bei den Bewerberinnen und Bewerbern im ersten Schritt die gesundheitliche Eignung im Sinne der Polizeidienstvorschrift 300 (PDV 300) durch den amtsärztlichen Dienst festgestellt. Im zweiten Schritt erfolgte ein zweistufiges Bewerbungsgespräch. Im Rahmen des Bewerbungsprozesses wurden unter Einbeziehung einer externen Psychologin der Deutschen Gesellschaft für Personalwesen e. V. insbesondere Kommunikationsfähigkeit, Belastbar— keit, Team- und Kontaktfähigkeit, Durchsetzungsvermögen, Verantwortungsbewusstsein und interkulturelle Kompetenz hinterfragt. Zu jedem Bewerber bzw. zu jeder Bewerberin wurde durch die Auswahlkommission eine Auswahlentscheidung getroffen. Erst nachdem die jeweilige Person als ge— eignet angesehen wurde, wurde sie für die weitere Ausbildung und eine Einstellung vorgesehen. Für die Einstellung war als abschließendes Kriterium die Vorlage eines eintragungsfreien erweiterten Führungszeugnisses zu erfüllen. Erst nach Zugang dieses Führungszeugnisses bei der Landesdirektion Sachsen wurde die Einstellung vorgenommen. Die Ausbildung gliederte sich in eine sechswöchige fachtheoretische Ausbildung am Ausbildungszentrum der Justiz in Bobritzsch und eine vierwöchige fachpraktische Ausbildung in einer Justizvollzugsanstalt des Freistaates Sachsen. Die fachtheoretische Ausbildung erfolgte durch externe Do- FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 2-1053/71/39 Dresden. 20. Februar 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern WilheIm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564—0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnli— nien 3, 6. 7. 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang WiiheIm—Buck— Str. 2 oder 4 melden. STAATSMiNiSTERiUM DES iNNERN zenten und erfahrene Justizvollzugsbeamte und musste von den Bediensteten durch das erfolgreiche Ablegen eines schriftlichen Abschlusstestes bestanden werden. Zudem mussten sich die Bediensteten im fachpraktischen Ausbildungsanteil bewähren. Die fachpraktische Ausbildung erfolgte im Rahmen der Vorgabe von klassischen Vollzugsaufgaben durch Ausbilder des Justizvollzugsdienstes. Erst mit dem erfolgreichen Bestehen beider Ausbildungsabschnitte durften die Bediensteten in der Einrichtung zum Vollzug der Abschiebungshaft und des Ausreisegewahrsams eingesetzt werden. Frage 2: Frage 3 der Drs. 6/15733 stellte auf weiteres in der Abschiebehaftanstalt Dresden tätiges Personal ab — welches weitere Person über Beamt*innen und Bedienstete der Landesdirektion hinaus arbeitet in der Abschiebehaftanstalt mit welchem Aufgabenbereich, welchen Kompetenzen und beschäftigt durch welchen Träger (Sozialarbeiter*innen, Mediziner*innen‚ Psycholog*innen‚...)? In der Einrichtung sind auf vertraglicher Grundlage im Einsatz: . Wachdienstmitarbeiter (Fa. Kötter; Kompetenz und Aufgabenbereich: Bewachung der Einrichtung), . vertragiich gebundene Einzelärzte (Kompetenz und Aufgabenbereich: medizinische Versorgung), . Krankenschwester (European Homecare — EHC; Kompetenz und Aufgabenbereich : medizinische Versorgung), . vertraglich gebundener Psychologe (Kompetenz und Aufgabenbereich: psychologische Betreuung), _ . Sozialarbeiter (DRK; Kompetenz und Aufgabenbereich: soziale Betreuung), . Reinigungsmitarbeiter (Fa. Kehl; Kompetenz und Aufgabenbereich: Reinigung). Frage 3: Wie gestaltet sich derzeit der Zugang der einschlägig tätigen Hilfs- und Unterstützungsorganisationen , insbesondere der Mitglieder der Abschiebehaftkontaktgruppe Dresden, vor allem hinsichtlich a) wöchentlicher Sprechzeiten zwischen Mitgliedern der Abschiebehaftkontaktgruppe und lnhaftierten b) nicht beaufsichtigter Besuche gemäß § 19 Abs. 5 SächsAHaftVollzG c) dem Einbringen von Schreibwaren und Laptops und anderer technischer Geräte ohne Kamerafunktion ? Die Mitglieder der einschlägig tätigen Hilfs- und Unterstützungsorganisationen haben die Möglichkeit, Untergebrachte auf deren Wunsch während der für Besucher geltenden Besuchszeiten (täglich von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr) zu besuchen. Besuche von Rechtsanwälten und Notaren in einer den Untergebrachten betreffenden Rechtssache sind auch außerhalb der Besuchszeiten möglich. Für den in § 19 Abs. 5 Gesetz über den Vollzug der Abschiebungshaft und des Ausreisegewahrsams im Frei— staat Sachsen (SächsAHaftVollzG) festgeschriebenen Personenkreis findet keine Beaufsichtigung des Besuches statt. Seite 2 von 4 FreistaatSACHSEN STAATSMiNiSTERiUM DES iNNERN Bei den Besuchen ist das Mitführen von Akten, Schreibwaren etc. möglich, sofern dadurch nicht die Sicherheit oder in schwerwiegender Weise die Ordnung der Einrichtung gefährdet ist. Technische Geräte einschließlich Mobiltelefone und Laptops ohne physische Kamerafunktion können zugelassen werden. Das Mitführen eines solchen Gerätes ist bei der Eingangskontrolle anzugeben. Frage 4: Werden Informationen beim Aufnahmegespräch wie der -untersuchung nach § 3 Abs. 2 und 3 SächsAHaftVollzG von den lnhaftierten nach einem bestimmten Fragebogen abgefragt (wenn ja, Fragebogen bitte als Anlage beifügen, wenn nein, einzelne Fragen bitte auflisten) und wie gestalten sich die in § 3 Abs. 2 S. 1 SächsAHaftVollzG erwähnten Merkblätter (bitte ebenso als Anlage beifügen)? Im Aufnahmegespräch werden Informationen an Hand eines „Fragebogens bei Neuzugang “ erfasst. Fragen zum Gesundheitszustand für die Erstuntersuchung werden mittels „Fragebogens zur Erhebung der Anamnese“ abgehandelt. Die Untergebrachten werden über ihre Rechte und Pflichten mittels „Hausregeln und Informationen an Untergebrachte der Abschiebungshaft und des Ausreisegewahrsams im Freistaat Sachsen" unterrichtet. Zudem werden „Datenschutzrechtliche Informatio— nen nach Art. 13 Abs. 1 und 2 sowie Art. 14 Abs. 1 und 2 Datenschutz- Grundverordnung für die Unterbringung in der Einrichtung zum Vollzug der Abschie— bungshaft und des Ausreisegewahrsams im Freistaat Sachsen" ausgereicht. Darüber hinaus Wird auf die Möglichkeit, sich anwaltlich vertreten zu lassen oder den Kontakt zu einer Nichtregierungsorganisation (NGO) zu suchen, hingewiesen. Auf die Anlagen wird verwiesen. Frage 5: Wie gestaltet sich die nach § 4 Abs. 4 SächsAHaftVollzG garantierte, durch die Einrichtung zu erfolgende Vermittlung einer kostenlosen, ausländerrechtlichen Rechtsberatung und wie viele lnhaftierte haben Vermittlungsangebote erhalten, welche Vermittlungsangebote waren das und wie viele Vermittlungsangebote wurden von den lnhaftierten angenommen? Auf die Antwort auf die Frage 4 wird verwiesen. Weitergehend werden die Untergebrachten auch in den Unterbringungsbereichen durch Aushang über die Möglichkeiten einer Rechtsvertretung und einer Kontaktierung einer NGO informiert. Die Einrichtung hält für diesen Zweck konkrete Kontaktdaten vor. Zu den „gelisteten“ Organisationen zählt auch die Abschiebehaftkontaktgruppe Dresden . Bei einem entsprechenden Wunsch wird die gewünschte Beratung durch die Einrichtung vermittelt. Seite 3 von 4 FreistaatSACHSEN FreistaatSACHSENSTAATSMlNlSTERIUMDES INNERN Bis zum Stichtag 5. Februar 2019 wurde noch kein Wunsch nach einer kostenlosen ausländerrechtlichen Rechtsberatung an die Einrichtung herangetragen. hßLf eundlichen GrüßenHQ . Dr. Roland Wöller Anlagen: 4 Seite 4 von 4 Anlage 1 zu Dr5.—Nr. 6/16402 Freistaat«- SACHSENLANDESDIREKTIONSACHSEN Der Einrichtungsleiter Abschiebungshaft/Ausreisegewahrsam Dresden Fragebogen bei Neuzugang Name, Vorname des Unterzubringenden: Aliasidentität: Geburtsdatum: Land/Ort: Gewahrsamnahme/Unterbringung am: Uhrzeit: Dienststelle: Telefon: Information der einliefernden Behörde über Besonderheiten: Gewalttätig El ja EI nein Fluchtgefahr El ja El nein Suizidgefahr II] ja El nein Pass/Ausweis vorhanden [II ja_ El nein Dokument befindet sich bei: Identität der zugeführten Person wird bestätigt: Bei Einlieferung ohne amtliches Dokument Unterschrift einliefemde BehurdeIDienstslelle Seite 1 von 2 Anlage 1 zu Drs.-Nr. 6/16402 FreistaatSACHSENLANDESDIREKTIONSACHSEN Nachfolgende Angaben resultierend aus Befragen des Untergebrachten (vollzugliche Aufnahme): Staatsangehörigkeit: Religion: Familienstand: Kinder (Anzahl): Schulabschluss: Name und Anschrift der nächsten Angehörigen (Eltern, Ehegatten usw. sowie Telefon ): Suizidgefahr ]] ja El nein Epileptiker Ü ja Ü nein Drogenabhängig E] ja El nein Diabetiker III ja III nein Alkoholiker D ja [| nein Tuberkuloseinfektion III ja El nein Sonstige Krankheiten (ansteckend) El ja El nein Datum Vorname, Name. Funktionsbezeichnung. Unterschrift aufnehmender Bediensteter Seite 2 von 2 Anlage 2 zu Drs.-Nr. 6/16402 Anlage 2.1 (zu Ziffer | Nr. 2.3., Satz 2) Fragebogen zur Erhebung der Anamnese - Erwachsene (Bitte Zutreffendes ankreuzen und dem Arzt übergeben!) Personenangaben, einschließlich ZAB-ldentifikationsnummer: Geschlecht: männlich [] weiblich I:] Nationalität: Einzelperson E] Familienverband [:] Datum: Schwangerschaft: Monat 1. Sind Sie krank? Nehmen Sie Medikamente ein? Sind Sie gegen Krankheiten geimpft? .U ‘P P‘ JN Haben oder hatten Sie eine ansteckende Krankheit? Schwindsucht (Tuberkulose)? Hepatitis? HIV? Windpocken? Masern? Röteln? Diphtheria? Syphilis (Lues)? andere Geschlechtskrankheit? Typhus, Paratyphus? Cholera? Haben Sie Schmerzen? Haben Sie starken Husten? 50 .0 03 1? » Haben Sie Übelkeit, Erbrechen? 10. Haben Sie Bauchkrämpfe oder Durchfall? 11. Haben Sie Blut im Stuhl? 12. Haben Sie Schmelzen beim Wasserlassen? 13. Haben Sie Hautausschlag? Bemerkung durch den Arzt: Wurde bei lhnen ein Hauttest auf Tuberkulose durchgeführt? Haben Sie oder hatten Sie in den letzten 6 Wochen Fieber? Ja|:l Ja[:] JaI:I Jam JaE] Jam .1an Jal:] Jam Jam mm mm Ja|:] Ja|:| Jam Jal:l Jam Jam JaI:I Ja[:] JaE] Jam Jam Jam Nein Nein Nein Nein Nein Nein Nein Nein Nein Nein Nein Nein Nein Nein Nein Nein Nein Nein Nein Nein Nein Nein Nein Nein ÜÜ ÜÜ ÜÜ ÜÜ ÜÜ ÜÜ ÜÜ ÜÜ ÜÜ ÜÜ ÜÜ ÜÜ Unterschrift Unterschnftmzt .. LANDESDIREKTION SACHSEN &- Anlage 3 zu Drs.-Nr. 6/16402 FreistaatSACHSEN Hausregeln und Informationen zur Aushändigung an Untergebrachte der Abschiebungshaft und des Ausreisegewahrsams im Freistaat Sachsen lnhaltsverzeichnis 1. 10. 11. 12. 13. 14. 15. 16. 17. 18. 19. Allgemeine Verhaltensregeln Tagesablauf Unterbringungsraumordnung Persönlicher Besitz Kleidung Besuche Schriftverkehr Telefongespräche Arbeit Geld Einkauf Gesundheitsfürsorge Rauchen, Alkohol, Drogen, Medikamente und offenes Feuer Anträge und Sprechstunden Beschwerden und Rechtsbehelfe Einrichtungsbeirat Beratung Sonstiges Inkrafttreten 1.1 1.2 1.3 1.4 1.5 1.6 1.7 1.8 1.9 . FreistaatSACHSENLANDESDIREKTIONSACHSEN Allgemeine Verhaltensregeln Bitte stören Sie nicht die“ Ruhe in der Einrichtung und in der Umgebung a'ußerhaib der Einrichtung durch lautes Rufen sowie durch lautes Betreiben von Musikinstrumenten und Geräten. Es ist nicht gestattet, Gegenstände aus dem Fenster zu werfen oder‘vo‘n Fenster zu Fenster weiterzugeben. Die Wei— tergabe und das Werfen von Gegenständen in oder aus dem Freibereich sind untersagt. Die Kontaktaufnahme mit Personen außerhalb der_Einrichtung durch Rufen oder Zeichen ist verboten. Aus Gründen der unmittelbaren“ und ständigen ldentifikation sind Verhüliungen sowieVerschieierungen während der gesamten Unterbringungszeit nicht. gestattet. Gleichzeitig dient dies der Gewährleistung von Ordnung und Si— cherheit in der Einrichtung und der Feststellung der körperlichen Unversehrtheit - Das Lagern von Nahrungs— und Genussmitteln über den persönlichen Bedarf hinaus ist “verboten. Kühlmöglichkeiten stehen nicht zur Verfügung. Der Besitz und die Benutzung von Gegenständen _und Bildern mit strafrecht— lich verbotenen oder das geordnete Zusammenleben in der EinrichtUng ge— ‘fährdenden Symbolen sind untersagt. Tätowieren kann zur Übertragung von Krankheiten (insbesondere HIV und Hepatitis) führen. Entsprechendes gilt für das Pieroen Und vergleichbare Ein— griffe in den Körper. Es ist deshalb verboten, sich oder andere zu tät‘owieren oder sich tätowieren oder piercen zu lassen. Der Besitz, die Herstellung und die Weiterverbreitung von Tätowiergeräten, Tätowiermaterial, Piercingne—dein, Zubehör und Ähnli'c‘hem sinduntersagt. Der Besitz, der Konsum und die Herstellung von Alkohol, Drogen sowie sonstigen Betäubungsmitteln und/oder sinnestrübenden Genussmitteln jeglicher Art sind verboten.. Des Weiteren ist der Besitz von Gegenständen. die üblicheniveise für den Konsum oder die Herstellung ‘von Drogen, Medikamenten und Alkohol venruendetwerden, verboten. in den Gemeinschaftsräumen _(Freizeit-‚ Sport-, Duschräume und Flure) achten Sie. bitte, im lnteresse der Allgemeinheit, auf die Einhaltung hygienischer Erfordernisse und einen ordentlichen und sauberen Zustand. Von ihnen hervorgerufene Verschmutzungen haben Sie selbst zu beseitigen. Den Ihnen durch die Bediensteten zugewiesenen Bereich dürfen Sie nicht ohne ausdrückliche Genehmigung verlassen. ‘ Betätigen Sie die Notrufanlagen nur in Notfällen. Seite 2 von 10 1.10 3.1 3.2 3.3 3.4 3.5 - - ‘ FreistaatJ SACHSENLANDESDIREKTIONSACHSEN Melden Sie Unverzüglich Umstände, die eine Gefahr für das Leben oder eine erhebliche Gefahr für die Gesundheit für Sie oder eine andere Person bedeu— ten können, insbesondere Suizidhandlungen und Brände. Sie haben allen Anordnungen und Weisungen der Bediensteten Folge zu leisten. Tagesablauf Sie haben sich nach dem Tagesablauf der Einrichtung zu richten. Informationen zum Tagesablauf entnehmen Sie bitte dem dafür in Ihrem Unterbringungsbereich angebrachten Aushang. Unterbringungsraumordnung Die Grundausstattung der Unterkünfte erfolgt durch die Einrichtung.. Diese darf durch Sie nicht verändert werden. Gegenstände, die Ihnen von‘ der Ein— richtung zur Nutzung in„lhrer Unterkunft überlassen werden. dürfen Sie nur bestimmungsgemäß Verwenden. Reinigen Sie Ihre Unterkunft regelmäßig selbst. Zusätzliche Gegenstände dürfen Sie nur auf. Antrag und mit Genehmigung der Einrichtungsleitung in der Unterkunft aufbewahren. Für schuldhaft verursachte Schäden am Eigentum in der Einrichtung, wie bei mutwilliger Zerstörung oder missbräuchlicher Behandlung der haust‘echnischen Anlage, haften Sie. Es liegt daher in Ihrem Interesse, die Ihnen zugewiesene Unterkunft, deren Einrichtungsgegenstände sowie die Ihnen von der Einrichtung überlassenen Gegenstände unverzüglich nach Zuweisung im Beisein eines Bediensteten zu überprüfen und eventuell vorhandene Be— schädigungen sofort mitzuteilen. Nicht sofort festgestellte Mängel oder‘nach— träglich eingetretene Schäden melden Sie bitte sofort den Bediensteten der Einrichtung. Die Übersichtlichkeit und die Ordnung der Unterkunft müssen stets gewahrt und eine Kontrolle ohne Behinderungen jederzeit durchführbar sein. Der Zu— gang 'und die Einsicht in die Unterkunft dürfen nicht behindert sein. Fenster, Fenstergitter und —rahmen sowie die Außenwände sind, soweit nichts ande— res bestimmt ist, von jeglichen Gegenständen freizuhalten. Das Bekleben oder Beschriften von Wänden, Decken, Türen, Fenstern und Möbeln soWie Ausstattungsgegenständ'en ist nicht erlaubt. Seite 3 von 10 3.6 3.7 3.8 4.1 4.2 4.3 4.4 5.1 5.2 FreistaatSACHSEN. LANDESD'IREKTlONSACHSEN Bilder, andere Darstellungen und Schriften, die gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen oder die Gewalttätigkeiten zum Gegenstand haben, dürfen in den Unterbringungsräumen nicht angebracht oder sonst aufbewahrt werden. Pornografische Darstellungen dürfen nicht angebracht werden. Es darf im gesamten Einrichtungsgelände und insbesondere ’in den Unter— künften kein Feuer entfacht oder unterhalten werden. Das Unterha‘lten offener Wärmequ‘ellen ‚(z.B. Glut, defekte Stromleitungen der Geräte) ist eben— falls im gesamten Einrichtungsgelände untersagt. Die Leuchten im Unterbringungsraum und in den gemeinschaftlich genutzten Räumen dürfen nichtbeschädigt. umwickelt, bemalt oder verdunkelt werden. Die sanitären Anlagen dürfen _nicht beschädigt oder verstopft werden. Gehen Sie mit Energie und Wasser sparsam .um. Schalten Sie alle elektrischen Ge.- räte bei Nichtgebrauch aus. Persönlicher Besitz Sie dürfen nur Gegenstände in der Einrichtung haben oder annehmen, die Ihnen von der Einrichtung oder mit deren Genehmigung überlassen werden. Andere Gegenstände können durch die“ Bediensteten den Räumen entnommen werden. Ohne Genehmigung dürfen Sie nur Gegenstände von geringem Wert von einem anderen Untergebrachten annehmen oder weitergeben. Darüber hin— aus dürfen keine Gegenstände ohne Genehmigung getauscht oder überlassen werden. Fernseh- Und Radiogeräte müssen vor Einbringung in den Unterbringung's— bereich auf Ihre Kosten von einem Fachhändler überprüft und versiegelt werden. Eine Beschädigung oder Manipulation des Siegels führt zur Unter— sagung der Gerätenu‘tzung. Zeitungen und Zeitschriften, welche im freien Verkauf zu erwerben sind, können durch Vermittlung der Einrichtung bezogen werden; Eingehende nicht genehmigte Zeitungen, Zeitschriften und Kataloge werden nicht angenom— men. Kleidung Von der Einrichtung ausgegebene Bekleidung dürfen Sie nur zu dem vorge— sehenen Venivendungszweck benutzen.. Als Untergebrachter tragen Sie eigene Kleidung. Muss die eigene Kleidung und Wäsche ergänzt oder gewechselt werden, erfolgt der Tausch ausnahmslos über die Kammer. Für die Instandhaltung eigener Kleidung haben Sie auf Seite 4 von 10 5}3 6.1 6.2 6.3 7.1 7.2 ~ Freistaat"SACHSENLANDESDIREKTIONSACHSEN eigene Kosten zu sorgen. Ihre genehmigte eigene Bekleidung und Wäsche wird kostenlos gewaschen. Die Haftung der Einrichtung für Verlust, Schäden und sonstige Mängel beim Wäschewaschen erstreckt sich nur 'auf vorsätzliches Verschulden oder grob fahrlässiges Handeln.. Die Bekleidung muss maschinenwaschbar sowie trocknergeeignet sein. Das Waschen vo'n Bekleidung im Unterbringungsraum ist untersagt. Die Kleidung und Wäsche wird durch einen Bediensteten der Einrichtung in ihrer Gegenwart kontrolliert. Besuche Die Besuch'szeiten entnehmen Sie bitte der _BesuChsordnung. Für vereinbar— te Besuchstermine halten Sie sich bitte 30 Minuten vor Besuchsbeginn abholbereit , -_damit die Besuchsdurchführung pünktlich erfolgen kann. Für Identitätsfeststellüngen und bei Durchsuchungen von Besuchern ist es erforderlich, dass VersChleierUngen und Verhüllungen abgenommen werden müssen. Unmittelbare Verhüllungen des Gesichtes während des Aufenthalts in der EinriChtung sind nicht gestattet. im Bedarfsfall kann eine Kopfbede— ckung zur-Verfügung gestellt werden. Alle Privatbesucher bedürfen. einer Genehmigung der Einrichtung. Rechtsanwälte , Notare und andere Behörden, die Sie in einer Sie betreffenden Rechtssache besuchen, bedürfen“ keiner BesuChserlaubnis. Besuche sollten von Ihnen grundsätzlich 2 Tage vor dem geplanten Termin unter Angabe von Datum und UhrZeit, eines evtl. Ersatztermins und der An— zahl und der Namen der Besucher beantragt werdenv Die Bestätigung des Termins wird Ihnen mitgeteilt. Die Benachrichtigung Ihrer Besucher obliegt Ihnen. Bitte nutzen Sie den Besuchstermin zur Abstimmung des nächsten Termins mit dem Besuchsbediensteten.. Sie dürfen von maximal 3 Personen gleichzeitig besucht werden. Schfiflverkehr Der Schriftverkehr kann, soweit es .aus Gründen der Behandlung oder der Sicherheit und Ordnung der Einrichtung erforderlich ist, überwacht werden. Als Untergebrachter haben Sie daher lhre Schreiben offen abzugeben. Der Einrichtungsleiter kann im Einzelfall eine Textkontrolle anordnen. Seite 5 von 10 7.3 b) <=) d) 7.4 7.5 8.1 FreistaatSACHSENLANDESDIREKTiONSACHSEN Nicht kontrolliert werden gemäß § 21 Abs. 5 SächsAHaftVollzG: Ihre Schreiben an Volksvertretungen des Bundes und der Länder sowie deren Mitglieder, soweit die Schreiben an die Anschriften dieser Volksvertretu 'ngen gerichtet sind und den Absender zutreffend angeben. Entsprechen— des gilt für Schreiben an das EuropäiSche Parlament und dessen Mitglieder, den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, das Europäische Komi— tee zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigende‘r Be— handlung oder Strafe. den Ausschuss der Vereinten Nationen gegen Folter, den zugehörigen Unterausschuss zur Verhütung Von Folter und die entsprechenden Nationalen Präventionsmechanismeni die Parlamentarische Ver— sammlung des Europarates, die Agentur der Europäischen Union für Grund— rechte, die konsula’rische Vertretung ihres Heimatlandes und weitere Einrichtungen , mitdenen der Schriftverkehr auf Grund Völkerrechtlicher Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland geschützt ist. Satz '1 gilt auch für den Schriftverkehr mit dem Bun‘d‘esbeauftragten für den Datenschutz und die lnformationsfreiheit, dem Sächsischen Datenschutzbeauftragten und anderen Landesdatenschutzbeauftragten Sowie dem Sächsischen Ausländerbe— auftrag'ten'. Nicht kontrolliert werden ferner Schreiben der Untergebrachten an Gerichte, Staatsanwaltschaften und die‘Aufsichtsbehörden. An Sie gerichtete Schreiben dieser Stellen, sofern die identität des Absenders - beispielsweise durch Freistempler, vorgedruckte Absenderangabe oder Dienstpost - zweifelsfrei feststeht. Der Schriftwechsel der Untergebrachten mit Rechtsanwälten und Notaren in einer die Untergebrachten betreffenden RechtSsache. Der SchriftWechsel mit dern Einrichtungsbeirat. Schreibbedarf können Sie durch Vermittlung der Einrichtung auf Ihre Kosten beschaffen. Die VenNendung von gepolsterten Umschlägen ist nicht gestattet . Sind Sie ohne Ihr Verschulden mittellos‚ können Sie per Antrag Schreibbedarf in angemessenem Umfang bei den Bediensteten empfangen. Sie sollen ihren Briefpartner darauf hinweisen„ dass Schreiben kontrolliert werden und deshalb keine anderen Einlagen als der Briefbogen, insbesondere Geld und Zeitungen, beigefügt und keine gepolsterten oder mit Aufklebern versehenen Umschläge verwendet werden dürfen. Unerlaubte Beilagen können auf Ihre Kosten an den Absender zurückgeschickt werden. Eingehende Schreiben. die mit Gebühren belastet sind, werden nur angenommen, wenn Sie für die Gebühren aufkommen können und wollen. Telefongespräche Mobilfunkendgeräte mit Kamerafunktion sindverboten. Seite 6 von 10 8.2 10. 11. 12. 12.1 12.2 12.3 1-2.4 ~-‘ FreistaatSACHSENLANDESDIREKTIONSACHSEN Als Untergebrachter können Sie ein eigenes Mobilfunkendgerät benutzen, sofern das Gerät keine Kamerafunktion besitzt. Die Kosten für Telefonate tragen Sie selbst. Im Weiteren können Sie den Vorhanden Internetraum zur Kontaktaufnahme mit Ihren Angehörigen nutzen. Beachten Sie bitte die vor— gegebenen Nutzungszeiten. Arbeit Für Untergebrachte besteht keine Pflicht zur Arbeit. Der Einrichtungsleiter kann prüfen, 'ob' Untergebrachten Arbeitsgelegenheiten nach § 5 des Asylbewerberleistungsgesetzes zur Verfügung gestellt werden können, sofern das Erfordernis dazu besteht und die persönliche Eignung gegeben ist. Bargeld Der Besitz von Bargeld ist in der Einrichtung nicht erlaubt. Teilen Sie bitte Ih— ren Angehörigen mit, dass die Übersendung von Bargeld in Postsendungen nicht zulässig “ist. Alle Taschengeldzahlungen erfolgen unbar und werden lhrem Konto gutgeschrieben. Einkauf Der Einkauf erfolgt u_nbar._ Sie können, sofern Sie über genügend Guthaben auf Ihrem Konto verfügen, anhand einer Bestenliste Waren ausWählen und diese liefern lassen. Gesundheitsfürsorge Nach Aufnahme in der Einrichtung werden Sie unverzüglich ärztlich untersucht und es wird eine Röntgenaufnahme gefertigt. Den ärztlichen Anwei— sungen haben Sie Folge zu leisten. Die Sprechstundenzeiten der Einrichtungsä'rzte werden Ihnen mitgeteilt. Die Anmeldung} zur Arztsprechstunde erfolgt bei den Bediensteten bis spä— testens 07:30 Uhr. Die Ausgabe der Medikamente erfolgt mittels einer Arzne‘imitielverordnung in der Regel von Bediensteten Ihres Bereiches. Medikamente sind grundsätzlich vor den Augen der Bediensteten einzunehmen. Arzneimittel dürfen nicht Seite 7 von 10 12.5 12.6 13. 14. 14.1 14.2 14.3 14.4 ‚ ‘ FreistaatSACHSENLANDESDIREKTIONSACHSEN gesammelt, missbraucht und an andere Untergebrachte weiter gegeben werden. Sie sind dazu verpflichtet, alle notwendigen Maßnahmen zum Gesundheitsschutz und zur Hygiene zu unterstützen. Sie erhalten regelmäßig Gelegen« heit zu duschen. Bei Bedarf werden Ihnen Körperpflegemitte‘l zur Verfügunggestellt. Unfälle, körperliche MisshandIUngen oder den Verdacht auf eine ansteckende K'rankheit melden Sie bitte umgehend den Bediensteten. Sie haben Anspruch auf notwendige medizinische Leistungen unter Beach— tung der Widschaftlichkeit nach den Maßgaben des Asylbewerberleistungs— ' gesetzes. Ais Untergebrachter kann Ihnen auf ihre Kosten die Untersuchung durch einen Arzt Ihrer Wahl gestattet werden. Die Konsultation erfolgt in der Regel in der Einrichtung. Rauchen, Alkohol, Drogen, Medikamente und offenes Feuer Rauchen, Alkohol— und Drogenkonsum sowie Medikamenten‘missbrauch gefährden . Ihre Gesundheit. Die Herstellung. der Erwerb, die Verbreitung und Einnahme alkoholischer Getränke, Drogen und nicht verordneter Medikamente sind‘ nicht- gestattet. Es gilt Ziffer 1.6. Für die vom Arzt verordnetenMedikamente gilt Ziffer 12.4. In der Einrichtung ist das Rauchen, mit Ausnahme an den dafür vorgesehe— nen Plätzen, verboten. Anträge und Sprechstunden lhr erster Ansprechpartner in allen Angelegenheiten des Vollzuges sind die Bediensteten der Einrichtung, bei denen Sie auch alle Anträge einreichen. Beachten Sie bei“ Ihrer Antragstellung bitte, dass die Bearbeitung eine gewis-se Dauer benötigt. Gegebenenfalls ist ’die HinZUZiehung eines Dolmetscherserforderlich. Sie können sich auch schriftlich an den Einrichtungsleiterwenden. Zuvorsoll-ten Sie sich jedoch in der Sie betreffenden Angelegenheit in der Regel an dieBediensteten wenden. Der Einrichtungsleit‘er hält Sprechstunden ab, zu denen Sie “sich schriftlich anmelden können. Vermerken Sie Ihr Anliegen auf dem Antrag. Seite 8 von 10 15. 16. 17. 18. Freistaat"" SACHSENLANDESDIREKTIONSACHSEN Beschwerden und Rechtsbehelfe Wenn Sie 'sich durch eine Maßnahme ungerecht behandelt oder in anderer Weise beschwert fühlen, können Sie zunächst beim Bediensteten und dann beim, Einrichtungsleiter mündlich oder schriftlich eine Klärung herbeiführen. Über Beschwerden gegen Einrichtunngedienstete entscheidet der Einrich— tungsleiter. Einrichtungsbeirat Sie Können sich mit Wünschen, Anregungen und Beanstandungen an den Einrichtungsbeirat, der aus Abgeordneten des Sächsischen Landtages und weiteren Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens besteht, wenden. Sie können sich auch an einzelne Mitglieder des Einrichtungsbeirates wenden. Die Namen der Beiratsmitglieder'erh'alt'en Sie auf Nachfrage. Gespräche und Schriftwechsel werden - bei Untergebrachten vorbehaltlich einer abweichen— den Anordnung des Richters — nicht flberwac'ht. Kontakt können Sie aufnehmen., indem Sie einen schriftlichen Antrag in einem verschlossenen Umschlag an einen Bediensteten geben, Beratung Sie können auf Antrag eine kostenlose ausländerrechtliche Rechtsberatung (Erstberatung) erhalten. Diese wird durch die Einrichtung vermittelt. Den Antrag erhalten Sie auf Wunsch von den Bediensteten, Darüber hinaus steht es Ihnen frei, sich von einschlägig tätigen Hilfs— und Un— ters‘tützungs’orga'nisationen beraten zu lassen. Eine Liste dieser Organisationen händigen Ihnen die Bediensteten auf Wunsch aus. Auf Wunsch erhalten Sie Informationen über eine Rechtsvertretung. Die Kos— ten der Rechtsvertretung werden nicht durch die Einrichtung getragen. In ausländerrechtlichen Angelegenheiten vermittelt die Einrichtung Ihnen bei Bedarf Kontakt zu derzuständigen Behörde. Sonsfiges Beachten Sie bitte unsere Aushänge auf den Einrichtungsetagen. Sie finden dort für Sie wichtige informationen. Seite 9 von 10 --‘ Freistaatm- SACHSENLANDESDIREKTIONSACHSEN 19. lnkrafttreten Die Hausregeln und Informationen zur Aushändigung an Untergebrachte treten am 1. Oktober 2018 in Kraft. Der Einrichtungsleiter Einrichtung zum Vollzug der Abschiebungshaft und des Ausreisegewahr— sams im Freistaat Sachsen Seite 10 von 10 Anlage 4 zu Drs.-Nr. 6/16402 33,: Freis aa"r„ SAtCit-l SEN\,)LANDES'DI’REKTIONSACHSEN Datenschutzrechtliche Informationen nach Artikel 13 Absatz 1 und 2 sowie Artikel 14 Absatz 1und 2 Datenschutz-Grundverordnung für die Unterbringung in der Einrichtung zum Vollzug der Abschiebungshaft und des Ausreisegewahrsams im Freistaat Sachsen Die Landesdirektion Sachsen erhebt von Ihnen personenbezogene Daten. Deshalb informieren wir Sie wie folgt: ihre personenbezogenen Daten werden verarbeitet durch die: Landesdirektion Sachsen 09105 Chemnitz E-Mail: post@lds.sachsen.de Telefon: +49 371/532-0 Fax: +49 371/532—1929 2 lhr Ansprechpartner bei Datenschutzbeauftragter der Landesdirektion Sachsen Fragen zum Datenschutz- 09105 Chemnitz recht, der Ihnen zu Ver- Wa’tungsverfahren und E-Mail: datenschutz@lds.sachsen.de Telefon: +49 371/532-0 sonstigen Verwaltungsangelegenheiten jedoch keine Auskunft geben kann, ist der behördliche Datenschutzbeauftragte: 3 Zu welchen Zwecken — VenNaltung desAufenthalts der Untergebrachten Egrbelten wur Ihre Da- - Ermöqlichuna und Vornahme von Zahlunqsverkehr - Anlegen eigener und zur VenNendung zugeleiteter Informationen der Untergebrachten - Verwendung von voilzugsrelevanten Informationen, insbesondere für den Aufenthalt, für die Absicherung. für die Verpflegung. Betreuung, Versorgung der Untergebrachten - Dokumentation der eingebrachten Habe der Untergebrachien und VenNenden der angelegten Informationen zur Habe - Verwaltung des Besuchs der Untergebrachten - Dokumentation von Lagen und Vorkommniseen zur Nachweisfüh— rung, zur Verwendung in der Schicht und zur Übermittlung derartiger Informationen an die nachfolgende Schicht. die Schichtleiter und die Einrichtungsleitung — Herstellung und Erhaltung der Gesundheit der Untergebrachten und Bediensteten — Sicherheit und Ordnung der Einrichtung 4 und aufgrund weicher — Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung Rechtsgrundlage? (DSGVO) i.V.m. §§ 3. 13 Sächsisches Datenschutzdurchführungsgesetz (SächsDSDG) i.V.m. §§ 1. 27 Abs. 1 , 36 f. Sächsisches Abschie— bungshaftvollzugsgesetz (SächsAHaftVollzG) i.V.m. §§ 1, 2 Abs. 1 Nr. 2, § 3 Nr. 3 Sächsisches Ausländerzuständigkeitsgesetz i.V.m.§§ 2. 6 Sächsisches VerwaItungsorganisationsgesetz (SächstOrgG) 5 Es werden personenbezogene Daten verarbeitet, die nicht bei Ihnen, sondern bei anderen Stellen erhoben werden. 5.1 Welche Kategorien per— - Persönliche Daten sonenbezogener Daten 1 , " FreistaatSACHSENLANDESDIREKTIONSACHSEN werden von uns verarbeitet ? Insbesondere, Name, Geburtsdatum, Geschlecht. Nationalität. Alias— namen, Familienstand, Geburtsland, Geburtsort, Kinder mit Geburts-. jahr, Personenbeschreibung, Foto,. Gesundheitsdaten — Daten zum Aufenthalt lnsbesondere: Beginn und Ende des, Aufenthaltes. Besuche während des Aufenthaltes. Tag und Dauer von Ausführungen, besondere Ereignisse während des Aufenthaltes, persönliche Habe bei Beginn des Aufenthaltes, ausgegebene Habe am Ende des Aufenthaltes — persönliches Erscheinungsbild Aus welchen Quellen 5.2 stammen Ihre personen- -Landesd|rekt|on Sachsen bezogenen Daten? - eigene Auskunft - medizinische Untersuchungen - andere Behörden - persönliches Erscheinungsbild - Videoüberwachung Es handelt sich — ggf. auch — um eine öffentlich zugängliche Quelle: |] ja IX] nein 6.:1 Die personenbezogenen Daten sollen natürlichen oderjuristischen Personen, Behörden. Einrichtungen oder anderen Stellen offengelegt werden. lja [:| nein 6 2‘ nur Wem gegenüber Gegebenenfalls' falls ‚ werden Ihre per— ‘ , Nr so'nenbezogenen deutschen Behörden und Gerichten (z.B. Ausländerbehörden, ggf. 6 1' Daten offenge— Gesundheitsbeh'örden). - „ ja: legt. - deutschen Strafverfolgungsbehörden (z.B. Staatsanwaltschaft) - Polizei (z.B. Bundespolizei) — Haugtkasse des Freistaates Sachsen — Gerichtsvollzieher _ - Dritte. die finanzielle Forderunqen lhnen qqü. haben Wie lange speichern wir . ‘ _7 Ihre :personenbezogenen Allgemerne Datenerfassung. Deten oder nach welchen - 10 Jahre —Aufbewahrungsfris‚t Wm" rrehten W" uns — Die Aufbewahrungsfris‘ten beginnen mit Ablauf des Kalenderjahres, inbei der Spelcherdauer? . ‚ .dem dle Akten oder Vorgange geschlossen wurden. -» gemäß Vem/altungsvorschrift Aktenführung unter Vlll ,,Aufbewahren“ VideoübenNachung: - Grundsätzlich werden die Aufnahmen 60 Tage gespeichert. »- Anlassbezogen erfolgt eine Löschung erst, wenn die Kenntnis zur Aufgabenerfüllung nicht mehr erforderlich ist. 8 Ihre Rechte als betroffene Nach der Datenschutz—Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rech— Person: te zu: - Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet. sohaben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person 2 -- ‘ FreistaatLANDESDIREKTION SACHSEN gespeicherten Daten zu erhalten (Artikel 15 Datenschutz- Grundverordnung). . Sollten unrichtige' personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Artikel 16 Datenschutz—Grundverordnung). - Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Adikei 17, 18 und 21 Datenschutz—Grund— verordnung). - Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewiiligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Da— tenübertragbarkeit zu (Artikel 20 DatensChutz-Grundverordnung ), Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen. prüft die Landesdirektion Sachsen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind 9 ihr Recht auf Beschwerde Sie haben nach Artikel 77'Datenschutz-Grundverordnung das Recht. beim Sächsischen Daten- sich bei der Aufsichtsbehörde zu beschweren, wenn Sie der Ansicht. schut'zbe‘a‘uftragtenz sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden persQnenbEZogenen Daten nicht rechtmäßig erfolgt. Aufsichtsbehörde ist: Der Sächsische Datenschutzbeaufiragte Postfach 12 00 16 01001 Dresden 10.1 Die pe’rsonenbezogene’n Date'n Sollen an ein Drittland oder—eine internationale Organisation übermittelt werden. Ü ja Xi nein falls ja: Die Übermittlung erfolgt an 10.2 nur Es liegt ein Angemessenheitsbeschluss nach Artikel 45 Datenschutz-Grundverordnung vor; falls mit dem die EU—Kommissi'on beschlossen hat, dass das Drittlandldie internationale Organi— Nr. sation ein angemessenes Datensohuizniveau bietet. :1 (_)‘1 Ü ja [:I neinja. 10.3 nur Es liegen geeignete und angemessene Garantien für die Übermittlung der personenbezofalls genen Daten vor. 2‘62 |___] Eine Kopie dieser Garantien können Sie unter folgender Adresse anfordern: nein: [___] Informationen über die geeigneten und angemessenen Garantien sind verfügbar unter: 11.1 DieBereitstellung der personenbezogenen Daten, die bei lhnen direkt erhoben werden, ist gesetz— lich vorgeschrieben.IZiiafalls ja: Rechtsgrundlage ist:- für die Untersuchung auf ansteckende’ Krankheiten:|] nein 3 LANDESD'IREKTI ON SACHSEN ‘ Freistaat SACHSEN Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e DSGVO i.V.m. § 3 S'a'chsDSDG i.V.m. §§ 1, 3_Ab's. 3", 36 f. Säch-sAHaftVoIizG i.V.m. §§ 1. 2 Abs. 1 Nr. 2. § 3 Nr. 3 Sächsisches Ausländerzuständigkeitsgesetzi.V.m.55 2. 6 SächstOrgG — Zwangsmaßnahmen auf dem Gebiet der Gesundheitsfürsorge (einschließlich medizinischer Un-tersuchung): - Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e _DSGVO i.V.m. § 3 SächsDSDG i.V.m. §§ 1_i 13, 36 f. SächsAHaft-VollzG i.V.m. §§ 1, 2 Abs, 1 Nr. 2, § 3 Nr. 3 Sächsisches Ausländerzuständigkeitsgesetz i._V.m.§§ 2. 6 SächstOrgG 11 ‚2 nur Sie sind verpflichtet, die personenbezogenen Daten bereitzustellen: 231"? @ ja |] nein ja: 11.3 nur Die Verpflichtung Insbesondere: falls bezieht sich auf .Nr. folgende perso— — Gesundhertsdaten 11.2 nenb‘ezogene ja: Daten: Die Nichtbereit- - Daten aus Videoüberwachung und von Dritten werden dennoch be-stellung der per— zogen. sonenbezogenen — Evtl. können bestimmte Wünsche oder persönliche Belange nichtDaten hatzur berü ks‘ hti twerdenFolge: c _rc g . - Es können eventuell bestimmte medizinische Belange und Ein— schränkungen nicht berücksichtigt werden. 11.4 Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten, die bei ihnen direkt erhoben werden. ist vertrag—v lich vereinbart.. E] ja @ nein 11.5 nur Die vertragliche falls Vereinbarung Nr. bezieht sich auf 11.4 folgende persoja : nenbezogene Daten: Die Ni'chtbereit— stellung ‘der per- .sonenbezogenen Daten hat zur Folge: 11.6 Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten, die bei Ihnen direkt erhoben werden, ist für einenVertragsabschluss erforderlich. [:1 ja IE nein 11.7 nur Die Nichtbereit— falls stellung der per— Nr. sonenbezogenen 11.6 Daten hat zur ja: F'olge: 12.1 Es findet eine automatisierte Entscheidungsfindung statt. 4 LANDESDIREKTION «_ Freistaat SACHSEN 1%}; SACHSEN @.”:" Elia [XI nein 12.2 nur falls Nr. 12.1 ja: Nachfolgend werden Sie _über die involvierte Logik sowie die Tragweite und die Auswirkungen dieser Verarbeitung für Sie informiert: 2019-02-20T11:16:27+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes