Der Staatsminister Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Postfach 10 03 29 | 01073 Dresden Durchwahl Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) PKL-1053/79/25-2019/8264 Telefon: 0351 564-80001 Telefax: 0351 564-80080 Dresden, 15. Februar 2019 Kleine Anfrage des Abgeordneten Frank Heidan (CDU) Drs.-Nr.: 6/16404 Thema: Breitbandausbau in Sachsen hier besonders Stadtgebiet Plauen Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Viele Gebiete in Sachsen gelten als erschlossen, wenn beim Bürger 30 Mbits/s als Datenmenge anliegt und vorhanden ist. Nach Auskunft des Breitbandkompetenzzentrums liegen Ungenauigkeiten in der Erhebung der Datenbasis vor.“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie entstanden diese Erhebungen und welche Ursachen liegen der Ungenauigkeit der Datenbasis zugrunde? Zur Beantwortung der Frage wird davon ausgegangen, dass unter „Ungenauigkeit“ die Unschärfe der Daten des Breitbandatlas des Bundes gemeint ist. Diese wird im Zuge der Ermittlung von förderfähigen Projektgebieten herangezogen. Der Breitbandatlas des Bundes wurde bis Ende 2018 im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) von der TÜV Rheinland Consulting GmbH bereitgestellt und gepflegt. Die Erfassung der Versorgungssituation erfolgt mithilfe einer vom TÜV Rheinland entwickelten Methode auf Basis eines Versorgungsrasters. Hierzu wurde ein deutschlandweites, einheitliches Versorgungsraster mit 250 m Kantenlänge erstellt. Die Breitbandanbieter stellen im Idealfall ihre Breitbandverfügbarkeit je Rasterzeile zur Verfügung. Hausanschrift Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Wilhelm-Buck-Straße 2 01097 Dresden Außenstellen Hoyerswerdaer Straße 1 01099 Dresden Glacisstraße 4 01099 Dresden www.smwa.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 - Haltestelle Carolaplatz Seite 1 von 3 * Information zum Zugang für verschlüsselte elektronische Dokumente unter www.smwa.sachsen.de/kontakt.htm poststelle@smwa-sachsen. de-mail.de Die einzelnen Raster der Breitbandanbieter werden zu einem Gesamtraster zusammengefasst, welches die Basis für die Auswertungen bildet. Die Breitbandverfügbarkeit für eine räumliche Einheit, wie zum Beispiel eine Gemeinde, ein Bundesland oder auch Gesamtdeutschland, errechnet sich danach, wie viele versorgte Haushalte es im Verhältnis zu den Gesamthaushalten in allen Rasterzellen der jeweiligen räumlichen Einheit gibt. Der Breitbandatlas verwendet bzgl. der Adressdaten vorrangig amtliche Daten. Für Adressen werden die amtlichen Daten des Bundesamtes für Kartographie und Geodäsie (PKG) genutzt. Diese werden regelmäßig von der Behörde aktualisiert. Die Breitbandverfügbarkeit wird in verschiedenen Kategorien angezeigt. Die höchste Kategorie geht von einer Verfügbarkeit >95 Prozent bis 100 Prozent aus. Dies bedeutet, dass selbst bei einer Rasterzelle, die als voll versorgt gilt, bis zu fünf von 100 Haushalten tatsächlich nicht angeschlossen sein können. Frage 2: Welche Auswirkungen hat das für die mit Glasfaser erschlossenen Gebiete und wie korrespondiert das mit den restlichen als fertig gemeldeten Ausbaugebieten? Frage 3: Welche Auswirkungen hat das im Straßenbau in Hinblick auf die Zielsetzung des Bundes bis 2025 alle Haushalte mit FTTH zu erschließen? Frage 4: Gibt es in Sachsen ähnliche Probleme und wie kann dem abgeholfen werden? Bitte tabellarisch aufführen. Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 2 bis 4: Bei der Beantwortung der Fragen 2-4 wird davon ausgegangen, dass unter „Auswirkungen“ die Konsequenzen für die Definition der Breitbandausbauprojekte gemeint ist. Unter Bezugnahme auf die Antwort der Frage 1 wird im Folgenden der Projektablauf grob skizziert, um die Auswirkungen bzw. den Umgang damit zu verdeutlichen. Der Breitbandatlas des Bundes ist ein wesentliches Informationsmedium zur Breitbandverfügbarkeit. Darüber hinaus sind die Zuwendungsempfänger nach der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung, die auf den Breitbandleitlinien der EU beruht, verpflichtet, im Rahmen einer öffentlichen Konsultation, einer sogenannten Markterkundung, festzustellen, ob im Zielgebiet in den nächsten drei Jahren private Investitionen in den Aufbau eines NGA Netzes zu erwarten sind. Die Markterkundung muss auf einem zentralen Onlineportal veröffentlicht werden. Die im Zielgebiet tätigen Betreiber müssen individuell aufgefordert werden, unternehmensspezifisch und detailliert Stellung zu nehmen und ihre aktuellen Up- und Downloadgeschwindigkeiten sowie ihre Ausbaupläne für die nächsten drei Jahre im Fördergebiet oder Teilen davon offenzulegen. Diese Bestandsaufnahme möglichst vollständig und mit zutreffenden aktuellen Daten durchzuführen, ist Aufgabe des Antragstellers. Fehler in der Datengrundlage setzen sich in der Projektrealisierung zwangsläufig fort. Es liegt somit in der alleinigen Verantwortung des Antragstellers, die Daten zu validieren und die noch verbleibenden förderfähigen Haushalte zu ermitteln und in das geplante Förderprojekt aufzunehmen. Seite 2 von 3 Die dargestellten Fehlerquellen und Ungenauigkeiten gelten gleichermaßen für alle Regionen des Geltungsbereiches der Bundesförderrichtlinie. Mit freundlichen Grüßen Martin Dulig Seite 3 von 3