SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Postfach 100510 | 01076Dresdan Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bern h ard-von-Li nde na u-Platz 1 01067 Dresden STAATSMINISTERìUM FÜR UMWELT UND LANDWìRTSCHAFT Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564-20000 Telefax +49 351 564-20007 poststelle@ smul.sechsen.de* lhr Zeichen lhre Nachricht vom 23. Januar 20.19 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) z-'t050t2t452 Dresden, /f, ü. JOf 9 Kle-ine Anfrage des Abgeordneten Wolfram Günther (BUNDNTS 90/DrE GRUNEN) Drs.-Nr.: 6/16405 Thema: lmport von Gülle nach Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage l: Auf welcher Gesamtfläche und ¡n welchen Landkreisen wurden in den letzten fünf Jahren welche Mengen an organischen Düngern ausgebracht? (Bitte jeweils nach Landkreisen auflisten) Der Staatsregierung liegen keine entsprechenden Daten vor, auf welcher Gesamtfläche und in welchen Landkreisen in den letzten fünf Jahren welche Mengen an organischen Düngern ausgebracht wurden. Es besteht keine Rechtsgrundlage, d¡e eine entsprechende Datenerhebung zu Ausbringungsflächen für Düngemittel bei betroffenen Personen und deren Flächen zulässt. Frage 2: Auf welcher Gesamtfläche und in welchen Landkreisen wurden in den letzten fünf Jahren welche Mengen an organischen Düngern aus den Niederlanden und speziell Gülle aus den Niederlanden ausgebracht? (Bitte jeweils nach Land kreisen aufl isten) Der Staatsregierung liegen in Umsetzung der düngerechtlichen Meldepflicht nach der Verordnung über das lnverkehrbringen und Befördern von Wirtschaftsdünger vom 21. Juli 2010 folgende Daten zur Menge an organischem Dünger vor, der in dem genannten Zeitraum aus den Niederlanden in den Freistaat Sachsen verbracht wurde: s¡mu[+ - - - - - - - ro C\¡ t o) o o¡ ob àru.tur.lù.fE d.r ùtuS¡Bñ¡NLI'dG foI UñEû ONd !.#Ebft Hausanschr¡ft: Sächsisches Staatsm¡nisterium fa¡r Umwelt und Landwirtschaft Archivstraße 1 01 097 Dresden www.smul.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Für Besucher mit Beh¡nderungen bef¡nden sich gekennzeichnete Parkplätze am Königsufer. Für alle Besucherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. Bitte beachten S¡e die allgemeinen Hinwe¡se zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft zur Erfüllung der lnformationspflichten nach der Europäischen Datenschutz-Grundverordnu ng auf www.smul.sachsen.de Seite 1 von2 STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 2014: 55,9 Tonnen Frischmasse Gülle in den Landkreis Leipzig 59,4 Tonnen Frischmasse Geflügelkot in den Vogtlandkreis 2015: 485,5 Tonnen Frischmasse Geflügelkot in den Landkreis Nordsachsen 83,1 Tonnen Frischmasse Geflügelkot in den Vogtlandkreis 2016: 181,3 Tonnen Frischmasse Geflügelkot in den Vogtlandkreis 2017: kein Wirtschaftsdüngerimport aus den Niederlanden in den Freistaat Sachsen. Für das Jahr 2018 können noch keine Angaben erfolgen, da nach $ 4 der Verordnung über das lnverkehrbringen und Befördern von Wirtschaftsdünger vom 21. Juli 2010 die Meldefrist für die Empfänger dieser Stoffe im Jahr 2018 erst am 31 . Mäz 2019 abläuft. Diese düngerechtliche Meldepflicht umfasst nach $ 4 Absatz 1 der Verordnung über das lnverkehrbringen und Befördern von Wirtschaftsdünger vom 21. Juli 2010 Angaben zum Abgeber (Name und Anschrift), zu Datum oder Zeitraum der Abnahme und der aufgenommenen Menge in Tonnen Frischmasse, nicht jedoch Angaben zu Ausbringflächen für importierte organische Dünger. Der Staatsregierung liegen insoweit keine Daten zu den Flächen vor, auf denen diese organischen Düngemittel ausgebracht worden sind. Frage 3: Auf welcher Gesamtfläche und in welchen Landkreisen wurden in den letzten fünf Jahren welche Mengen an organischen Düngern aus anderen europäischen Ländern und speziell Gülle aus anderen europäischen Ländern ausgebracht und um welche Länder handelte es sich? (Bitte jeweils nach Landkreisen auflisten) Auf die Beantwortung der Frage 2 wird veruviesen. Der Staatsregierung liegen darüber hinaus für den genannten Zeitraum keine weiteren Daten zu ausgebrachten Mengen an organischen Düngern aus anderen europäischen Ländern vor. Frage 4: Werden organische Dünger und insbesondere importierte organische Dünger seitens staatlicher Behörden auf Antibiotika-Rückstände untersucht und wenn nicht, warum nicht? lm Rahmen der amtlichen Überwachung (zum Beispiel Düngemittelverkehrskontrolle) erfolgt seitens staatlicher Behörden keine Untersuchung auf Antibiotika-Rückstände in organischen Düngemitteln. Das geltende Recht (Dünge- beziehungsweise Veterinärrecht ) enthält keine zu überuvachenden Vorgaben zur Kennzeichnung oder zu Gehaltswerten bezüglich Antibiotika. M ichen Grüßen Thomas Schmidt Seite 2 von 2 I 2019-02-15T10:45:15+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes