- - - - - - ¡^()í) t(t) oôt STAATSI\4'INISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Postfach 100510 | 01076Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bern ha rd-von- Li ndena u-Platz 1 01067 Dresden Kle-ine Anfrage des Abgeordneten Wolfram Günther (BUNDNTS 90/DtE GRUNEN) Drs.-Nr.: 6/16406 Thema: Sperrfristverschiebung bei der Gülleausbringung in Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage l: Wie viele Landwirtschaftsbetriebe stellten aktuell im Herbst 2018 in Sachsen einen Antrag auf Sperrfristverschiebung für die Ausbringung von Gülle nach dem l. November 2018 auf Grünland oder mehrjährigem Feldfutter und wie viele Betriebe erhielten die Bewilligung? (Bitte jeweils nach Landkreisen auflisten) lm Herbst 2018 stellten im Freistaat Sachsen gB Betriebe einen Antrag auf Verschiebung der Sperzeit nach der Düngeverordnung (DüV) für die Ausbringung von Düngemitteln mit wesentlichem Gehalt an Stickstoff(insbesondere für organische Düngemittel, wie Gtille) nach dem 1. November 2018 auf Grtinland oder mehrjährigem Feldfutter. lm Ergebnis der fachlichen Prüfung wurden durch das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) als zuständige Behörde im Freistaat Sachsen auf Grundlage von $ 6 Absatz 10 DüV alle eingereichten Antragstellungen genehmigt. Auflistung der Genehmigungen nach Landkreisen: Landkreis/Kreisfreie Stadt Anzahl Zwickau 7Vogtlandkreis 13Ezgebirgskreis 30 Sächsische Schweiz/ Ostezgebirge I Seite 1 von 2 Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl ïelefon +49 351 564-20000 Telefax +49 351 564-20007 poststelle@ smul.sachsen.de* lhr Zeichen lhre Nachricht vom 23. Januar 2019 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) z-1050t2t453 oh luruidnllLdw &r $ôdrhì bbnhßt.dußh.Ulwhuidbddebft Hausanschrift: Sächs¡sches Staatsministerlum ff¡r Umwelt und Landw¡rtschaft Archivstraße 1 01097 Dresden www.smul.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mlt den Straßenbahnlinien 3, 6,7, 8, 13 Für Besucher m¡t Behinderungen befinden sich gekennzeichnete Parkplätze am Königsufer. Für alle Besucherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. Bitte beachten Sie die allgemeinen Hinweise zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch das Sächsische Staatsministerium ft¡r Umwelt und Landw¡rtschaft zur Erfüllung der lnformationspflichten nach der Europäischen Datenschutz-G rundverord nu ng auf www.smul.sachsen.de Dresden, /\f,d,lOrt9 s¡mu[+ STAATSMINISTERIUM FÜR UN4WELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 Meißen/Stadt Dresden Mittelsachsen/Stadt Chem nitz Bautzen Görlitz Nordsachsen Landkreis Leipzisl Stadt Leipziq 4 't5 1 1 3 2 4 Summe Frage 2: 98 Mit welcher Begründung erfolgte die Bewilligung der Sperrfristverschiebung und aus welchen Gründen eine Ablehnung? (Bitte jeweils nach Landkreisen auflisten) Alle antragsgemäß um zwei Wochen verschobenen Sperzeiten konnten unter Berücksichtigung der aktuellen Witterungssituation, die die Nährstoffaufnahme durch Grünland- beziehungsweise Feldfutterbestände gewährleistete, genehmigt werden. Die Herbstdüngung erfolgte zur Abdeckung des bestehenden Düngebedarfs im Sinne einer Stabilisierung der infolge Trockenheit geschwächten Grünland- beziehungsweise Feldfutterbestände . Hinsichtlich der Auflistung der Landkreise wird auf die Beantwortung zu Frage 1 verwiesen. Frage 3: Wurde die ausgebrachte Güllemenge auf den Betrieben nach Bewilligung der Sperrfristverschiebung erfasst bzw. kontrolliert und wenn ja, welche GÍillemengen wurden nach dem l. November 2018 ausgebracht ? (Bitte nach Flächen und Landkreisen einzeln auflisten) Der Staatsregierung liegen keine entsprechenden Daten über eine Erfassung der ausgebrachten Düngemittelmengen vor. Für eine Melde- oder Mitteilungspflicht zur Dtingemittelanwendung besteht keine Rechtsgrundlage. Die Ausbringungsmengen von Stickstoffdüngern auf Grünland und mehrschnittigem Feldfutter richten sich nach dem gemäß S 4 Absatz 2 DüV schlagbezogen ermittelten Düngebedarf. Frage 4: Wie wird die Einhaltung der Dauer der Sperrfrist von drei Monaten auf Betrieben nach Bewilligung der Sperrfristverschiebung kontrolliert und wenn keinê Kontrolle erfolgt, warum nicht? Die Einhaltung der Sperzeiten wird anlassbezogen von den örtlich zuständigen Stellen (Förder- und Fachbildungszentren beziehungsweise lnformations- und Servicestellen des LfULG) kontrolliert. ï: ndlichen Grüßen Thomas Schmidt Seite 2 von 2 2019-02-15T10:40:49+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes