STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUC~ERSC~UTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 1 0 I 01 097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Volkmar Zschocke, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/1641 Thema: Kompetenzentwicklung für Schülerinnen und Schüler an Förderschulen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele und welche Förderschulen wurden in welchem Umfang (Fördersumme , Zahl der StellenNZÄ und Personen) und über welchen Träger in der vergangenen EU-Förderperiode über das Programm "Sozialpädagogische Vorhaben zur Kompetenzentwicklung bei Schülern" gefördert? ln der ESF-Förderperiode 2007 bis 2013 wurden durch die zuständige Bewilligungsbehörde , die Sächsische Aufbaubank (SAß), 272 Projekte mit einer Fördersumme von 18 Mio € im Bereich der Sozialpädagogischen Vorhaben zur Kompetenzentwicklung von Schülerinnen und Schülern bewilligt. Die Antragsteller waren gemäß der ESF-Richtlinie i.d.R. Träger der freien Kinder - und Jugendhilfe. Durch diese wurden in und an allgemeinbildenden Schulen einschließlich Förderschulen entsprechende Projekte umgesetzt. Eine weitere separate statistische Erhebung, insbesondere in Bezug auf die einzelnen Schularten erfolgte nicht. Es liegen keine weiteren dezidierten Daten zu den Förderschulen vor. Frage 2: Wie viele und welche Förderschulen bzw. Träger haben sich seit Beginn der neuen EU-Förderperiode um eine Förderung über das Programm "Soziale Schule - sozialpädagogische Begleitung zur Kompetenzentwicklung für Schüler" beworben? Nach der Bekanntmachung vom 10.09.2014 haben sich 21 Träger mit insgesamt 27 Projektvorschlägen um die Durchführung von Maßnahmen zur "Sozialen Schule - sozialpädagogische Begleitung zur Kompetenzentwicklung Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 42-0141.51-15/232 Dresden, 0 . Juni2015 Hausanschrlft: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 1 0 01097 Dresden www.sms.sachsen.de STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUC~ERSC~UTZ für Schüler" an 38 Förderschulen beworben. Auch in der aktuellen ESF-Förderperiode erfolgt keine Untergliederung im Rahmen der statistischen Erfassung hinsichtlich der einzelnen Schularten. Frage 3: Wie viele und welche Anträge von Förderschulen wurden mit welcher Begründung abgelehnt? Die Förderschulen bzw. deren Träger selbst sind keine zugelassenen Antragsteller. Von den im Ergebnis der Auswahlentscheidung zur Antragstellung aufgeforderten Trägern wurden 18 Anträge für Maßnahmen an Förderschulen eingereicht, alle wurden bewilligt bzw. befinden sich noch im Bewilligungsprozess. Frage 4: Welche Möglichkeiten haben Förderschulen, am Programm Soziale Schule zu partizipieren, wenn gemäß Förderbaustein "Vorhaben an Allgemeinbildenden Förderschulen [ ... ] nur im Ausnahmefall mit ausreichender Begründung zugelassen " werden? Träger von Maßnahmen an Förderschulen haben grundsätzlich die gleiche Möglichkeit am Programm Soziale Schule zu partizipieren, wie andere Träger mit Maßnahmen an allgemeinbildenden Schulen. Maßgeblich sind der Bedarf und die Erforderlichkeit. Frage 5: Welche Begründung gab es für die Ablehnung des Antrags der Friedrich-FröbeiSchule zur Lernförderung in Olbersdorf? Nach der ersten Auswahl im Rahmen des zweistufigen Verfahrens wurde dem Antragsteller durch die Bewilligungsbehörde für das Projekt an der Friedrich-Fröbei-Schule Olbersdorf die Möglichkeit zur Überarbeitung seiner Unterlagen gegeben. U.a. ging es um Fragen zur Qualifikation des Personals. Durch den Antragsteller wurden keine überarbeiteten Unterlagen eingereicht. Die Gründe dafür sind nicht bekannt. Mit freundlichen Grüßen Seite2 von 2 Freistaat SACHSEN 2015-06-04T07:55:35+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes