FreistaatSACHSENSTAATSMiNiSTERIUMDES INNERN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 3-1053/72/189 Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard—von—Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Dresden, 20. Februar 2019 Kleine Anfrage des Abgeordneten Sebastian Wippel (AfD) Drs.-Nr.: 6/16417 Thema: Krankenstand bei der sächsischen Polizei für den Zeitraum 2018 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie hoch war der Krankenstand (durchschnittliche Krankheitstage und Angabe in Prozent der Bediensteten) im Jahr 2018, aufgeteilt nach Tarifbeschäftigten und Beamten bis zum 51. Lebensjahr in den jeweiligen Behörden sowie deren nachgeordneten Dienststellen? (Bitte vollständige Auflistung der nachgeordneten Dienststellen!) Der Krankenstand der Beamten bis zum 51. Lebensjahr im Jahr 2018 stellt sich in den einzelnen Dienststellen wie folgt dar: Dienststellen und Einrichtungen Krankenstand Q) Tage % Polizeidirektion (PD) Chemnitz 25 6,9 Hausanschrift: PD Dresden 25 6 8 äächsisches Staatsministerium ' lPD Görlitz 28 7,7 V&Eefliflcksm 2 PD Leipzig 28 7,6 01097 Dresden PD ZWiCkaU 23 6,4 Telefon +49 351 554.0 Landeskriminalamt (LKA) Sachsen 19 5,2 HZLTEZSSSLSZ‘ZW Präsidium der Bereitschaftspoiizei ' ' ' (BPP) 15 4,2 Verkeh_rsanbin_dung: . Polizeiverwaltungsamt (PVA) 14 3,7 3;:rgf'g‘“;“8f";‘3de” Straßenbahn" Hochschule der Sächsischen Polizei B h k ' ätz : (FH) 9 2'4 Bijtseugeifrrrléargpgang fNilheIm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Der Krankenstand der Tarifbeschäftigten bis zum 51. Lebensjahr im Jahr 2018 stellt sich in den einzelnen Dienststellen wie folgt dar: FreistaatSACHSEN Dienststellen und Einrichtungen Krankenstand (0 Tage % PD Chemnitz 18 5,0 PD Dresden 27 7,5 PD Görlitz 21 5,9 PD Leipzig 28 7,8 PD Zwickau 24 6,7 LKA Sachsen 20 5,4 BPP 28 7,6 PVA 16 4,3 Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) 14 3,8 Frage 2: Wie hoch war der Krankenstand (durchschnittliche Krankheitstage und Angabe in Prozent der Bediensteten) im Jahr 2018, aufgeteilt nach Tarifbeschäftigten und Beamten ab dem 51. Lebensjahr in den jeweiligen Behörden sowie deren nachgeordneten Dienststellen? (Bitte vollständige Auflistung der nachgeordneten Dienststellen!) Der Krankenstand der Beamten ab dem 51. Lebensjahr im Jahr 2018 stellt sich in den einzelnen Dienststellen wie folgt dar: Dienststellen und Einrichtungen Krankenstand (2) Tage % PD Chemnitz 41 11,2 PD Dresden 42 11,6 PD Görlitz 57 15,6 PD Leipzig 55 15,0 PD Zwickau 36 10,0 LKA Sachsen 44 12,2 BPP 31 8,4 PVA 30 8,2 Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) 31 8,6 Seite 2 von 7 STAATSMINISTERIUM DES iNNERN Der Krankenstand der Tarifbeschäftigten ab dem 51. Lebensjahr im Jahr 2018 stellt sich in den einzelnen Dienststellen wie folgt dar: Dienststellen und Einrichtungen Krankenstand (2) Tage % PD Chemnitz 42 11,4 PD Dresden 48 13,3 PD Görlitz 39 10,6 PD Leipzig 44 12,1 PD Zwickau 25 6,7 LKA Sachsen 34 9,2 BPP 28 7,8 PVA 28 7,7 Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) 29 8,1 Frage 3: Wie hoch ist derjeweilige Anteil an Tarifbeschäftigten und Beamten in den jeweiligen Behörden sowie deren nachgeordneten Dienststellen und Alterskohorten (bis bzw. ab dem 51. Lebensjahr), die länger als zwölf Wochen bzw. sechs Monate krank sind? (Bitte vollständige Auflistung der nachgeordneten Dienststellen!) Von einer umfassenden Beantwortung seitens der Staatsregierung wird abgesehen. Die zur Beantwortung der Frage notwendigen Erkenntnisse hinsichtlich der Erkrankungsdauer von mehr als sechs Monaten liegen der Staatsregierung nicht unmittelbar vor. Sie müssten aufwändig recherchiert werden. Gemäß Artikel 51 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen ist die Staatsregierung verpflichtet, Fragen einzelner Abgeordneter oder parlamentarische Anfragen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten. Nach dem Grundsatz der Verfassungsorgantreue ist jedes Verfassungsorgan verpflichtet, bei der Ausübung seiner Befugnisse den Funktionsbereich zu respektieren, den die hierdurch mitbetroffenen Verfassungsorgane in eigener Verantwortung wahrzunehmen haben. Dieser Grundsatz gilt zwischen der Staatsregierung und dem Parlament sowie seinen einzelnen Abgeordneten, so dass das parlamentarische Fragerecht durch die Pflicht des Abgeordneten zur Rücksichtnahme auf die Funktions- und Arbeitsfähigkeit der Staatsregierung begrenzt ist. Die Staatsregierung muss nur das mitteilen, was innerhalb der Antwortfrist mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung gebracht werden kann. Im vorliegenden Fall wäre durch eine vollständige Beantwortung die Arbeits- und Funktionsfähigkeit der Staatsregierung gefährdet, weil bei der statistischen Erfassung der Krankheitsdaten eine Differenzierung nur nach der Erkrankungsdauer von weniger als sechs Wochen, länger als sechs Wochen und länger als zwölf Wochen erfolgt. Eine elektronische Recherche hinsichtlich der Erkrankungsdauer von mehr als sechs Monaten ist nicht ohne Weiteres möglich. Die notwendigen Daten können nur durch die händische Auswertung von mehr als 14.000 Personalakten erlangt werden. Für die Auswertung im Sinne der Fragestellung wird von einer Bearbeitungszeit von nicht unter zehn Minuten pro Akte ausgegangen. Ausgehend von einer 40-h-Woche sind daher Seite 3 von 7 FreistaatSACHSEN STAATSNHNiSTERIUM DES iNNERN mindestens 14 Mitarbeiter notwendig, um die Frage innerhalb des zur Verfügung stehenden Zeitraums von vier Wochen zu beantworten. Andere Aufgaben, wie z. 8. die den Behörden obliegende PersonalvenNaltung können währenddessen nicht wahrge— nommen werden. Hinzu treten Bedenken hinsichtlich des Datenschutzes, da es sich bei der Personengruppe „der länger als sechs Monate Erkrankten“ um einen kleinen Kreis handelt, so dass eine Anonymisierung zumindest nicht in allen Fällen gewährleistet werden könnte. Bezüglich des Krankenstandes im Jahr 2018 liegen, wie bereits erwéhnt, für die Bediensteten unter anderem Daten zum Gesamtkrankenstand und zum Krankenstand ohne Erkrankungen, die länger als zwölf Wochen andauerten, vor. Aus der Differenz dieser beiden Werte ließe sich der Krankenstand der Bedienstetengruppen mit Erkrankungen , die Iänger als zwölf Wochen andauerten, zwar errechnen, jedoch würde hier ein Durchschnittswert in Tagen keine statistische Aussagekraft besitzen, da nicht erhoben wird, wie viele Bedienstete die angefallenen Krankentage verursachten. Der prozentuale Wert stellt das Verhältnis der Anzahl der Tage des Jahres 2018 zur Zahl der krankheitsbedingten Ausfalltage dar. Ein Durchschnittswer’t in Tagen würde sich auf die Gesamtzahl der jeweiligen Bedienstetengruppe der jeweiligen Dienststelle bzw. Einrichtung beziehen. Unter Hinweis auf die bereits gemachten Erläuterungen bezieht sich die Antwort auf den Krankenstand der Tarifbeschäftigten und Beamten im Jahr 2018 ohne Erkrankungen , die Iänger als zwölf Wochen andauer‘cen, und den entsprechenden Durchschnitt pro Kopf. Der Krankenstand der Beamten bis zum 51. Lebensjahr im Jahr 2018 ohne Erkrankungen , die Iänger als zwölf Wochen andauerten, stellt sich in den einzelnen Dienststellen wie folgt dar: FreistaatSACHSEN Dienststellen und Einrichtungen Krankenstand (2) Tage % PD Chemnitz 19 5,1 PD Dresden 18 5,0 PD Görlitz 20 5,4 PD Leipzig 22 6,1 PD Zwickau 16 4,5 LKA Sachsen 15 4,1 BPP 14 3,9 PVA 12 3,3 Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) 9 2,3 Seite 4 von 7 STAATSMINISTERIUM DES INNERN Der Krankenstand der Beamten ab dem 51. Lebensjahr im Jahr 2018 ohne Erkrankungen , die Iänger als zwölf Wochen andauerten, stellt sich in den einzelnen Dienststellen wie folgt dar: Dienststellen und Einrichtungen Krankenstand @ Tage % PD Chemnitz 28 7,6 PD Dresden 27 7,5 PD Görlitz 31 8,4 PD Leipzig 31 8,6 PD Zwickau 23 6,3 LKA Sachsen 27 7,4 BPP 25 6,8 PVA 18 5,0 Hochschule der Sächsischen . Polizei (FH) 21 5,8 Der Krankenstand der Tarifbeschäftigten bis zum 51. Lebensjahr im Jahr 2018 ohne Erkrankungen, die länger als zwölf Wochen andauerten, stellt sich in den einzelnen Dienststellen wie folgt dar: Dienststellen und Einrichtungen Krankenstand (2) Tage % PD Chemnitz 17 4,6 PD Dresden 21 5,8 PD Görlitz 19 5,2 PD Leipzig 28 7,8 PD Zwickau 21 5,8 LKA Sachsen 15 4,1 BPP 18 4,9 PVA 13 3,6 Hochschule der SächsischenPolizei (FH) 14 3'8 Der Krankenstand der Tarifbeschäftigten ab dem 51. Lebensjahr im Jahr 2018 ohne Erkrankungen, die länger als zwölf Wochen andauerten, stellt sich in den einzelnen Dienststellen wie folgt dar: Dienststellen und Einrichtungen Krankenstand (2) Tage % PD Chemnitz 29 8,0 PD Dresden 29 7,9 PD Görlitz 25 6,9 PD Leipzig 29 7,9 PD Zwickau 17 4,6 LKA Sachsen 24 6,5 BPP 24 6,5 PVA 20 5,6 Hochschule der SächsischenPolizei (FH) 25 6'8 Seite 5 von 7 SACHSEN STAATSIVHNISTERIUM DES iNNERN Frage 4: Wie hoch war der Krankenstand (durchschnittliche Krankheitstage und Angabe in Prozent der Bediensteten) im Jahr 2018 in den jeweiligen Laufbahngruppen der Behörden sowie deren nachgeordneten Dienststellen? (Bitte vollständige Auflistung der nachgeordneten Dienststellen!) Der Krankenstand der Beamten im Jahr 2018 nach Laufbahngruppen stellt sich wie folgt dar: FreistaatSACHSEN Dienststellen und Einrichtungen Krankenstand LG* 1.2 LG 2.1 LG 2.2 (2) Tage % (2) Tage % (D Tage % PD Chemnitz 35 9,7 25 6,9 16 4,4 PD Dresden 35 9,6 24 6,6 11 3,0 PD Görlitz 40 11,0 37 10,2 9 2,6 PD Leipzig 41 11,3 30 8,1 12 3,4 PD Zwickau 35 9,7 19 5,2 7 1,8 LKA Sachsen 26 7,1 27 7,4 21 5,7 BPP 17 4,6 17 4,7 10 2,6 PVA 22 6,1 26 7,0 7 2,0 Eigfiäesicéuliie) der Sach5|schen 85 2314 9 2'5 31 8,5 * Laufbahngruppe Da im Bereich der Tarifbeschäftigten keine Laufbahngruppen existieren, erfolgte hier eine fiktive Zuordnung entsprechend den Festlegungen in Nr. 3.1.1 Bst. f) der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen zur Sächsischen Haushaltsordnung zu § 49 Sächsische Haushaltsordnung. Unter dieser Prämisse stellt sich im Jahr 2018 der Krankenstand der Tarifbeschäftigten wie folgt der: Seite 6 von 7 STAATSMIMSTERIUM DES INNERN Dienststellen und Einrichtungen Krankenstand entspr. LG* entspr. LG 1.2 entspr. LG 2.1 2.2 (2) Ta- (2) Tage % (D Tage % ge % PD Chemnitz 33 9,0 15 4,2 0 0,0 PD Dresden 37 10,2 39 10,8 0 0,0 PD Görlitz 31 8,4 11 2,9 0 0,0 PD Leipzig 39 10,6 4 1,1 0 0,0 PD Zwickau 25 6,8 22 6,0 0 0,0 LKA Sachsen 28 7,7 27 7,4 13 3,5 BPP 30 8,3 19 5,3 4 1,2 PVA 23 6,4 17 4,8 5 1,3 Hochschule der SächsischenPolizei (FH) 25 7,0 18 4,8 23 6,2 *Laufbahngruppe MltpundllchenGrüßen ri Dr. Roland Wéjller Seite 7 von 7 FreistaatSACHSEN 2019-02-20T11:10:20+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes