STAATSMINISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau—Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Carsten Hütter (AfD) Drs.-Nr.: 6/16430 Thema: Entlassung des Inspekteurs der sächsischen Polizei Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Aus welchen Gründen wurde der lnspekteur der sächsischen Polizei, Herr Reiner Seidlitz, am 16.01.2019, 08.00 Uhr, von seiner Funktion durch lnnenminister Herrn Prof. Dr. Roland Wöller entbunden? Wurden diese Gründe Herrn Reiner Seidlitz durch den Dienstherrn mitgeteilt und wenn ja, wann? Der Funktionsentbindung liegt die Einschätzung zugrunde, dass sich Herr Seidlitz in der Funktion des Inspekteurs der Polizei nicht bewährt hat. Die Gründe für seine Entbindung von der Funktion des Inspekteurs der Polizei wurden Herrn Seidlitz am 16. Januar 2019, um 8:00 Uhr mitgeteilt. Frage 2: Welche Tätigkeit wird Herr Reiner Seidlitz zukünftig ausüben? lnwieweit macht diese auszuübende Tätigkeit die umgehende Abberufung von seiner bisherigen Position notwendig? Herr Seidlitz wird die Funktion des Leiters des Referate§ 34 — Technik der Polizei — im Staatsministerium des Innern ausüben. Im Ubrigen wird auf die Antwort auf die Frage 1 verwiesen. Freista atSACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 12-1053/68/10 Dresden, 20. Februar 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck—Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3. 6,7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang WilheIm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSNHNISTERiUM DES iNNERN Frage 3: Laut Presseberichten wurde in der offiziellen Mitteilung des lnnenministeriums Herrn Reiner Seidlitz die übliche Dankesformel für die geleistete Arbeit nach 38 Jahren Polizeidienst versagt. Warum wurde auf eine Dankesformel verzichtet und welcher Zusammenhang besteht insofern zu einer geplante Neuausrichtung der Führungsebene der Polizei? Eine Dankesformel für die geleistete Arbeit ist in Medieninformationen des Staatsministeriums des Innern ausschließlich bei einem Ausscheiden des Betroffenen aus dem Dienst— oder Arbeitsverhältnis geboten. Frage 4: Laut Presseberichten gab es des Öfteren Dissens zwischen der fachlichen Meinung des ehemaligen Inspekteurs Seidlitz und der politischen Meinung des Innenministers , der zu einem Vertrauensverlust in die Arbeit des Inspekteurs führte . Um welche Konflikte handelte es sich dabei im Einzelnen? Dissense zwischen der fachlichen Meinung des ehemaligen Inspekteurs der Polizei, Herrn Seidlitz, und der politischen Meinung des Staatsministers des Innern haben nicht bestanden. Frage 5: Zu welchem Termin ist mit einer Neubesetzung des Postens Inspekteur der sächsischen Polizei zu rechnen oder ist eine Abschaffung des Postens beabsichtigt ? Von einer Beantwortung seitens der Staatsregierung wird abgesehen. Gemäß Artikel 51 Absatz 2 der Verfassung des Freistaates Sachsen kann die Staatsregierung die Beantwortung von Fragen ablehnen, wenn diese den „Kernbereich exekutiver Eigenverantwonung“ berühren. Die Frage berührt den Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung, weil sie sich auf einen internen Abstimmungs— und Willensbildungsprozess innerhalb der Staatsregierung bezieht. Auch eine Abwägung zwischen dem verfassungsrechtlich geschützten Interesse des Abgeordneten an der Beantwortung seiner Frage und dem ebenfalls verfassungsrechtlich garantierten Kernbereichsschutz ergibt nicht, dass die Frage zu beantworten ist. Der interne Entscheidungsprozess innerhalb der Staatsregierung bezüglich der Funkti— on des Inspekteurs der Polizei ist noch nicht abgeschlossen. Mit undlichen GrüßenHA7: Prof. Dr. Roland Wöller Seite 2 von 2 FreistaatSACHSEN 2019-02-20T11:06:54+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes