SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER FINANZEN Postfach 100 948 1 01076 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden STAATSMlNlSTERlUM DER FINANZEN Kleine Anfrage des Abgeordneten Volkmar Zschocke, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/1644 Thema: Gefängnis Chemnitz-Kaßberg - Immobilie Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „In einem Artikel der Freien Presse vom 13.04.2015 heißt es, der Freistaat komme mit seinen Bemühungen zum Verkauf des früheren Kaßberg -Gefängnisses offenbar nicht so recht vorwärts. Ein möglicher Investor würde einen Rückzug aus den Verhandlungen erwägen." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche konkreten Maßnahmen hat der SIB bislang mit welchen Ergebnissen ergriffen, um die Immobilie zu veräußern? Frage 2: Wie ist der aktuelle Stand der Verhandlungen mit möglichen Investoren? Frage 3: Was sind die Gründe dafür, dass es keinen Fortschritt bei den Bemühungen um eine Verwertung des Gebäudekomplexes gibt? Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) UK/46-W 2200/5/7/179- 2015/23371 Dresden, 0 A . Juni 2015 r Zertifikat seit 2013 audit berufundfamilie Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium der Finanzen Carolaplatz 1 01097 Dresden Telefon +49 351 564 4000 Telefax +49 351 564 4009 minister@smf.sachsen.de* www.smf.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, B Haltestelle Carolaplatz Für Besucher mit Behinderungen befinden sich Parkplätze im Innenhof. Bitte beim Pförtnerdienst melden . *Kein Zugang für verschlüsselte elektronische Dokumente. Zugang für qualifiziert elektronisch signierte Dokumente nur unter den auf www.smf.sachsen.de/eSignatur.html vermerkten Voraussetzunqen. zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 - 3: STAATSMlNlSTERlUM DER FlNANZEN Nach Feststellung der Entbehrlichkeit der Liegenschaft für Staatsaufgaben und der Entscheidung zur Veräußerung der landeseigenen Immobilie hat der Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement (SIB) veräußerungsvorbereitende Maßnahmen durchgeführt. Es erfolgten Abstimmungen mit der Stadt Chemnitz zu Nachnutzungsmöglichkeiten sowie zu bau- und denkmalschutzrechtlichen Fragen und eine Marktsondierung. Im Rahmen eines lnteressenbekundungsverfahrens wurde die Veräußerungsabsicht öffentlich bekannt gemacht. Der Staatsbetrieb SIB hat dann mit den interessierten Investoren Sondierungsgespräche geführt und mit dem favorisierten Kaufinteressenten konkrete Verhandlungen aufgenommen. Ein abschließendes Verhandlungsergebnis konnte bislang nicht erreicht werden, weil die notwendigen, umfangreichen und langwierigen Abstimmungsprozesse zur konkreten Ausgestaltung, Errichtung und dauerhaften Betreibung des Gedenkortes sowie zu den denkmalpflegerischen Belangen der Immobilie noch nicht vollständig abgeschlossen sind. Frage 4: Welchen Einfluss hat der Landtagsbeschluss aus dem Jahr 2011 zur Einrichtung eines Gedenkortes Gefängnis Chemnitz-Kaßberg auf die bisherigen und anstehenden Verkaufsbemühungen und wie wurde und wird dieser Beschluss dabei berücksichtigt? Einvernehmliches Ziel nach dem Landtagsbeschluss aus dem Jahr 2011 ist es, die landeseigene Liegenschaft der ehemaligen JVA Chemnitz-Kaßberg insgesamt zu veräußern mit den Bedingungen, einen angemessenen und offenen Gedenkort einzurichten , dauerhaft zu erhalten und zu betreiben. Der Staatsbetrieb SIB führt die Verkaufsverhandlungen mit dieser Maßgabe durch. Beim Abschluss eines Kaufvertrages wird die Errichtung des Gedenkortes dinglich gesichert werden. Durch die Entscheidung zur Errichtung des Gedenkortes haben sich die Erfolgsaussichten zur Veräußerung der Immobilie nicht wesentlich verschlechtert. Die Entscheidung hat den Veräußerungsprozess aber verzögert und wird voraussichtlich den Veräußerungserlös mindern. Seite 2 von 3 Freistaat SACHSEN STAATSMlNlSTERlUM DER FINANZEN Alternativ zur Verpflichtung des Investors besteht die Möglichkeit, die Immobilie zu teilen und die vom Gedenkort nicht betroffene Teilfläche verpflichtungsfrei zu veräußern. Der Freistaat Sachsen erwägt diese Alternative, falls die bisherigen Veräußerungsbemühungen nicht zeitnah abgeschlossen werden können. Frage 5: Welche Alternativen gibt es zur vollständigen bzw. teilweisen Veräußerung des Gebäudekomplexes? Es gibt wegen der dem Freistaat entstehenden Leerstandskosten keine wirtschaftlich vertretbare Alternative zur Veräußerung der Immobilie. Mit freundlichen Grüßen Seite 3 von 3 Freistaat SACHSEN 2015-06-02T11:55:42+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes