STAATSMINISTERIUM DES iNNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von—Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Sebastian Wippel (AfD) Drs.-Nr.: 6/16442 Thema: Rückkehrberatung für abgelehnte Asylbewerber 2. Halbjahr 2018 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Teams mit jeweils wie vielen Mitarbeitern der mobilen Rückkehrberatung gibt es derzeit? (Bitte aufschlüsseln nach Standorten bzw. Einsatzgebiet/Erstaufnahmeeinrichtungen!) Der Vertrag zur mobilen Rückkehrberatung mit dem DRK Kreisverband Chemnitzer Umland e. V. ist zum 31. Dezember 2018 ausgelaufen. Seit dem 1. Januar 2019 wird die Rückkehrberatung durch Mitarbeiter des Bun— desamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) im AnkER-Zentrum Dresden und in den Ankunftszentren Chemnitz und Leipzig durchgeführt. Das BAMF setzt an den drei Standorten je ein Team mit zwei Mitarbeitern an fünf Tagen in der Woche für die Rückkehrberatung ein. Frage 2: Wie hoch sind die Kosten der mobilen Rückkehrberatung im 2. Halbjahr 2018 für den Freistaat Sachsen? Die Kosten der mobilen Rückkehrberatung im zweiten Halbjahr 2018 belie— fen sich auf 374.946,00 EUR. FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 2-1053/71/42 Dresden, 21. Februar 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern WilheIm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3,6‚7‚8‚ 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wiihelm-Buck- Str. 2 oder 4 meiden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Frage 3: Wie viele abgelehnte Asylbewerber haben die mobile Rückkehrberatung im 2. Halbjahr 2018 in Anspruch genommen? Im zweiten Halbjahr 2018 wurden im Rahmen der mobilen Rückkehrberatung 14 Erstberatungen für insgesamt 21 abgelehnte Asylbewerber (einschließlich minderjähriger Familienangehöriger) durchgeführt. Dazu kommen sechs abgelehnte Asylbewerber, die im zweiten Halbjahr 2018 erneut die mobile Rückkehrberatung aufsuchten, ihre Erstberatung jedoch bereits zuvor erhielten. Frage 4: Wie viele abgelehnte Asylbewerber, die die mobile Rückkehrberatung in Anspruch genommen haben, sind tatsächlich im 2. Halbjahr 2018 in ihre Heimat freiwillig zurückgekehrt bzw. aus der Bundesrepublik Deutschland ausgereist (freiwillige Ausreise)? Im zweiten Halbjahr 2018 kehrten 22 abgelehnte Asylbewerber mit Hilfe der mobilen Rückkehrberatung freiwillig in ihre Heimatländer zurück. Frage 5: Wie viele abgelehnte Asylbewerber haben die vom Integrationsministerium finanzierten Rückkehrberatungen in den Kommunen im 2. Halbjahr 2018 in Anspruch genommen? Wie viele davon wiederum sind tatsächlich freiwillig ausgereist ? Im zweiten Halbjahr 2018 haben insgesamt 1.347 Personen die vom Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz, Geschäftsbereich Gleichstellung und Integration, finanzierten Rückkehrberatungen in den Kommunen in Anspruch genommen. Davon sind insgesamt 414 Personen freiwillig ausgereist. Bei den erfassten Beratungen handelt es sich um freiwillige Rückkehrberatungen. Die darin enthaltene Anzahl abgelehnter Asylbewerber Wird nicht erfasst. Mitjr undlichen Grüßen (M (.1. Prof. Dr. Roland Wöller Seite 2 von 2 FreistaatSACHSEN 2019-02-21T11:33:43+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes