Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Postfach 1 0 03 29 101073 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden STAATS MINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Frauke Petry (fraktionslos) Drs.-Nr.: 6/16445 Thema: Art und Umfang von Ausgleichsmaßnahmen für den Ausbau der Niederschlesien Magistrale zwischen Knappenrode und Horka Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Der Bahnabschnitt zwischen Knappenrode und Horka wurden als Teil der Niederschlesien Magistrale zweigleisig ausgebaut und elektrifiziert. Dabei durchschneidet die Bahnstrecke Teile des Biosphärenreservater Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft sowie zahlreiche Lebensräume geschützter und gefährdeter Tierarten. Aufgrund der neuen Gleisanlagen, aber vor allem durch die deutlich erhöhte Streckenkapazität sowie der Erhöhung der Maximalgeschwindigkeit von 50 km/h auf 160 km/h, müssten neben dem Totfahrmonitoring umfangreiche Ausgleichsmaßnahmen im Sinne des Naturschutzes umgesetzt worden sein. Neben dem zuständigen Eisenbahnbundesamt sind auch die regionalen Naturschutzbehörden in die Planung und Umsetzung der Ausgleichsmaßnahmen eingebunden." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Stellungnahmen und Gutachten über die Auswirkungen des Ausbaus des Bahnabschnittes zwischen Knappenrode und Horka auf das Biosphärenreservat Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft sowie auf betroffene Tierund Pflanzenpopulationen lagen für die Planung der Ausgleichsmaßnahmen vor? (Bitte Auflistung für welche Tierund Pflanzenarten bzw. für welche konkreten Flächen Gutachten und Stellungnahmen vorlagen und von wem diese angefertigt wurden.) Seite 1 von 3 ~SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon: 0351 564-80001 Telefax: 0351 564-80080 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) PKL-1 053/81 /33-2019/5042 Dresden, -eff1. lf'. ~ r , ... Zert iU:at seit 2006 audit ber1.1fundfam1hc Hausanschrift Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Wilhelm-Buck-Straße 2 01097 Dresden Außenstellen Hoyerswerdaer Straße 1 01099 Dresden Glacisstraße 4 01099 Dresden www.smwa.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnl1nren 3, 7, 8 - Haltestelle Carolaplatz ,. Information zum Zugang für verschlüsselte elektronische Dokumente unter www.smwa.sachsen.de/kontakt.htm ~ poststelle@smwa-sachsen de-mail.de STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR ~SACHSEN Frage 2: Welche konkreten Ausgleichsmaßnahmen wurden im Zuge des Ausbaus der Bahnstrecke geplant und in welchem Zeithorizont wurden bzw. werden diese noch umgesetzt? (Bitte Auflistung aller Ausgleichsmaßnahmen inkl. Nennung wo die Maßnahmen stattfanden, wann eine Abnahme der Maßnahmen stattfand und durch wen die Maßnahmenumsetzung kontrolliert wurde. Bei finanziellen Ausgleichsleistungen bitte Auflistung der Empfänger und der geplanten Verwendung der Mittel.) Frage 3: Entlang des Streckenabschnittes wurde vollständig auf eine Umzäunung der Gleise und den Bau von Wildquerungshilfen verzichtet, trotz der deutlichen Erhöhung von Maximalgeschwindigkeit und Streckenkapazität . Auf welchen Erfahrungswerten und Studien beruht die Einschätzung , dass allein akustische und optische Warnsignale für betroffene , insbesondere auch gefährdete Tierarten, einen ausreichenden Schutz gegenüber herannahenden Zügen bieten können und die Auswirkungen des Bahnbetriebes auf die jeweiligen Populationen für den Zeitraum des Totfahrmonitoring dem Schutz entsprechend Bundesnaturschutzgesetz und FFH-Recht nicht entgegenstehen? Frage 4: Welche Wildwarnsysteme kommen entlang des Streckenabschnittes genau zum Einsatz, wie sind die Warnsysteme entlang der Gleisstrecke konkret verteilt und für welche Tierarten wird eine Wirksamkeit dieser jeweils vermutet? (Bitte Angabe entlang welcher Strecken welche Wildwarnsysteme für welche Tierarten installiert wurden, inkl. Angabe so gesicherten Streckenkilometer.) Frage 5: Zur Abschätzung der Auswirkungen des zukünftigen Zugverkehrs auf der Bahnstrecke wurde die Durchführung eines Totfahrmonitorings vereinbahrt. Für welche Tierarten wird das Totfahrmonitoring durchgeführt , wie erfolgt die genaue Durchführung, welche wissenschaftlichen Methoden kommen zum Einsatz und an welchen Streckenabschnitten bzw. Bahnhöfen, Haltepunkten, etc. erfolgen Probenahmen bzw. Dokumentationen ? zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 5: Von einer vollständigen Beantwortung der Fragen wird abgesehen. Gemäß Artikel 50 der Verfassung des Freistaates Sachsen ist die Staatsregierung verpflichtet , über ihre Tätigkeit den Landtag insoweit zu informieren, als dies zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich ist. Sie ist daher nur in solchen Angelegenheiten zur Auskunft verpflichtet, die in ihre Zuständigkeit fallen und muss nicht auf Fragen eingehen, die Vorgänge oder Umstände außerhalb ihres Verantwortungsbereiches betreffen . Letzteres ist hier der Fall. Beim Bauvorhaben Ausbau und Elektrifizierung Knappenrode •- - Horka - Grenze DIPL handelt es sich um eine Bedarfsplanmaßnahme des Bundes. Dem Freistaat Sachsen liegen daher keine konkreten Informationen im Sinne der Fragestellung vor. Seite 2 von 3 STAATSMlNlSTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR ~SACHSEN Im Vorfeld eines jeden Projektes, das den Bau oder die wesentliche Änderung einer Eisenbahnbetriebsanlage beinhaltet, steht ein formales Verwaltungsverfahren, bei dem die von der Maßnahme berührten öffentlichen und privaten Belange gegen- und untereinander abgewogen werden . Im Zentrum dieses Planfeststellungsverfahrens steht die Prüfung aller für das Vorhaben relevanten technischen und rechtlichen Aspekte. Im Rahmen des Prozesses werden auch die Einwendungen von Betroffenen aufgenommen und gewürdigt. Ablauf und Fristen des Panfeststellungsverfahrens sind für die Betriebsanlagen der Bahn im Verwaltungsverfahrensgesetz des Bundes (VwVfG) sowie in den §§ 18 ff des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) geregelt. Für die Genehmigungsverfahren wurde die Strecke zwischen Knappenrode und der deutsch-polnischen Grenze in vier Planfeststellungsabschnitte unterteilt. Die Baugenehmigung für den Umbau des Bahnhofs Knappenrode hat das Eisenbahn-Bundesamt 2011 erteilt. Für den Abschnitt Güterbahnhof Horka - Grenze DIPL im Jahr 2013, fü r den Abschnitt zwischen Knappenrode und Niesky in 2014 und für den Abschnitt zwischen Niesky und Horka wurde der Planfeststellungsbeschluss im Januar 2017 vom Eisenbahn-Bundesamt erlassen. Die Planfeststellungsbeschlüsse können auf folgender Website eingesehen werden : www.eba.bund.de. Mit freundlichen Grüßen In Ve etung Seite 3 von 3 2019-02-20T09:00:02+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes