STAATSMINISTERIUM DES iNNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Frauke Petry (fraktionslos) Drs.-Nr.: 6I16447 Thema: Auswirkungen des Ausbau der Niederschlesien Magistrale auf die Arbeit der Rettungswache am Bänfvalder See Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Im Oktober 2013 wurde die neue Rettungswache am Bärwalder See eingeweiht. Ziel war neben einer moderneren Ausstattung und die Ermöglichung einer 24-Stunden-Besetzung, die Verkürzung der Zeiten zu erreichen, innerhalb welcher potentielle Patienten ins Krankenhaus gebracht werden können. Unmittelbar südlich dieser Rettungswache verläuft jedoch der zwischen Horka und Knappenrode neu ausgebaute Teilabschnitt der Niederschlesienmagistrale . Die umliegenden Bahnübergänge sind dabei lediglich mit Signalanlagen ausgestattet, so dass die notwendigen Zeiten zum Passieren der Gleise vom Zugverkehr abhängig sind. Trotz Modernisierung der Sicherungsanlagen zur Verkürzung der Schließzeiten pro Zug, rechnet die Deutsche Bahn bei Vollauslastung mit Schließzeiten von bis zu 12 Stunden. Bei einer Streckenkapazität von bis zu 160 Zügen pro Tag ergeben sich hieraus durchschnittliche Schließzeiten von 4,5 Minuten. Dies wirkt sich unvermeidlich auch auf die Erreichbarkeit potentieller Patienten in Notfallsituationen aus.“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Bei der Beantwortung der Fragen wird davon ausgegangen, dass mit der Rettungswache am Bän/valder See die Rettungswache Klitten, Am Hafen 3, 02943 Boxberg/Oberlausitz gemeint ist. Die Landkreise Görlitz und Bautzen haben als Aufgabenträger für den bodengebundenen Rettungsdienst vertraglich vereinban, dass die Rettungswache Klitten bereichsübergreifend den Versorgungsauftrag für entfernt liegende Gemeinden im Landkreis Bautzen mit übernimmt. FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 3-1053/72/204 Dresden, 21. Februar 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6. 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSMiNiSTERiUM DES iNNERN Frage 1: Wie verändern sich die prognostizierten Fristen südlich der Bahnstrecke zwischen Knappenrode und Horka, innerhalb welcher Patienten ins Krankenhaus gebracht werden können, mit lnbetriebnahme der ausgebauten Bahnstrecke zwischen Knappenrode und Horka und wie werden die Fristen bei Vollauslastung der Bahnstrecke eingeschätzt? Die Erstellung einer belastbaren Prognose ist nicht möglich, da die voraussichtlichen Schließzeiten von Bahnübergängen zwar in der Summe errechnet werden können, aber trotzdem als zufallsabhängig zu bewerten sind. Frage 2: In welchem Umfang und mit welchen Zielvorgaben wurden der Neubau, die Modernisierung und der Betrieb der Rettungswache am Bärwalder See durch den Freistaat Sachsen gefördert? Der Neubau, die Modernisierung und der Betrieb der Rettungswache Klitten wurden durch den Freistaat Sachsen nicht gefördert. Frage 3: Welche Möglichkeiten bestehen Rettungswagen (RTW, KTW und NEF) südlich der Bahnstrecke einsatzbereit zu halten, um die Hilfsfristen auch bei hoher Auslastung der Bahnstrecke einhalten zu können? Die Hilfsfrist ist eine planerische Vorgabe für den Einsatz der Rettungsmittel bei der Notfallrettung. Die Rettungszweckverbände sowie die Landkreise und Kreisfreien Städte , die sich nicht zu einem Rettungszweckverband zusammengeschlossen haben, haben als Aufgabenträger für den bodengebundenen Rettungsdienst Vorkehrungen zu treffen, dass die Hilfsfrist bei 95 Prozent der in einem Jahr im Rettungsdienstbereich zu enNartenden Notfalleinsätze planerisch eingehalten werden kann, vgl. § 4 Abs. 1 und 2 Sächsische Landesrettungsdienstplanverordnung (SächsLRettDPVO). Dies erfolgt durch entsprechende Festlegungen, insbesondere der Anzahl und Standorte der Rettungswachen sowie der Anzahl, Standorte und Vorhaltedauer von Rettungsmitteln in den Bereichsplänen, vgl. § 2 Abs. 1 SächsLRettDPVO. Ebenso obliegt den Trägern des Rettungsdienstes die Erfassung und Kontrolle der tatsächlichen Einhaltung der Hilfsfrist und ggf. die Einleitung erforderlicher Maßnahmen, die bei der Aktualisierung der Bereichspläne zu beachten sind, vgl. § 4 Abs. 4 und 5 SächsLRettDPVO. Ob und inwieweit der Ausbau der Bahnstrecke Auswirkungen auf die tatsächliche Einhaltung der Hilfsfristen in den betroffenen Landkreisen Görlitz und Bautzen haben wird, lässt sich derzeit nicht abschätzen. Unabhängig davon hat der Landkreis Görlitz mitgeteilt , dass südlich der Bahnstrecke die Rettungswagenvorhaltung am Standort Mücka in diesem Jahr erhöht wird. Daneben würden an der Rettungswache Niesky weitere Rettungsmittel zur Verfügung stehen. Der Landkreis Bautzen hat mitgeteilt, dass durch die zwischen den Landkreisen Görlitz und Bautzen vertraglich vereinbarte rettungsdienstbereichsübergreifende Disponierung der Rettungsmittel an der Rettungswache Klitten eine deutliche Verbesserung der Versorgung der Bevölkerung in entfernt gelegenen Ortschaften des Landkreises Bautzen erreicht werden konnte. Seite 2 von 3 FreistaatSACHSEN STAATSMINISTERlUM DES iNNERN Frage 4: Gab es während der Planungs- und Bauzeit der Ausbaustrecke Knappenrode — Horka Einwände oder Hinweise, dass sich die Erhöhung der Auslastung der Bahnstrecke um das über dreifache auch auf die Arbeit des Rettungsdienstes im Landkreis Bautzen auswirkt? Wenn ja, welche konkreten Einwendungen oder Hinweise wurden durch wen vorgebracht? Von einer Beantwortung seitens der Staatsregierung wird abgesehen. Gemäß Artikel 50 der Verfassung des Freistaates Sachsen ist die Staatsregierung verpflichtet , über ihre Tätigkeit den Landtag insoweit zu informieren, als dies zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich ist. Sie ist daher nur in solchen Angelegenheiten zur Auskunft verpflichtet, die in ihre Zuständigkeit fallen und muss nicht auf Fragen eingehen, die Vorgänge oder Umstände außerhalb ihres Verantwortungsbereiches betreffen. Beim Bauvorhaben „Ausbau und Elektrifizierung Knappenrode — Horka — Grenze Bundesrepublik Deutschland/Republik Polen" handelt es sich um eine Bedarfsplanmaßnahme des Bundes. Dem Freistaat Sachsen liegen daher keine Informationen im Sinne der Fragestellung vor. lm Vorfeld eines jeden Projektes, das den Bau oder die wesentliche Änderung einer Eisenbahnbetriebsanlage beinhaltet, steht ein formales Verwaltungsverfahren, bei dem die von der Maßnahme berührten öffentlichen und privaten Belange gegen- und untereinander abgewogen werden. lm Zentrum dieses Pianfeststeliungsverfahrens steht die Prüfung aller für das Vorhaben relevanten technischen und rechtlichen Aspekte. lm Rahmen des Prozesses werden auch die Einwendungen von Betroffenen aufgenommen und gewürdigt. Ablauf und Fristen des Panfeststellungsverfahrens sind für die Betriebsanlagen der Bahn im Verwaltungsverfahrensgesetz des Bundes sowie in den §§ 18 ff. Allgemeines Eisenbahngesetz geregelt. Für die Genehmigungsverfahren wurde die Strecke zwischen Knappenrode und der deutsch-polnischen Grenze in vier Planfeststellungsabschnitte unterteilt. Die Baugenehmigung für den Umbau des Bahnhofs Knappenrode hat das Eisenbahn— Bundesamt im Jahr 2011 erteilt, für den Abschnitt Güterbahnhof Horka — Grenze Bundesrepublik Deutschland/Republik Polen im Jahr 2013, für den Abschnitt zwischen Knappenrode und Niesky im Jahr 2014 und für den Abschnitt zwischen Niesky und Horka wurde der Planfeststeiiungsbeschluss im Januar 2017 vom Eisenbahn- Bundesamt erlassen. Die Planfeststellungsbeschiüsse können auf der Internetseite des Eisenbahn-Bundesamtes (www.eba.bund.de) eingesehen werden. Mit freundlichen GrüßenZL/ÄA f.Dr. Roland Wöller Seite 3 von 3 FreistaatSACHSEN 2019-02-21T11:37:58+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes