Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Postfach 1 o 03 29 1 01073 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden STAATSMINJSTERJUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Frauke Petry (fraktionslos) Drs.-Nr.: 6/16448 Thema: Auswirkung auf den Verkehrsfluss durch den Ausbau der Niederschlesien Magistrale zwischen Knappenrode und Horka Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Am 08. Dezember 2018 wurde offiziell der Zugverkehr auf dem nun zweigleisig ausgebauten und elektrifizierten Bahnabschnitt zwischen Knappenrode und Horka aufgenommen. Dieser Abschnitt ist Teil der sogenannten Niederschlesien Magistrale. Große Teile der kreuzenden Straßen, inklusive kreuzender Bundestraßen , wurden dabei lediglich mit Verkehrssignalanlagen und Schranken ausgestattet. Zusätzliche Brücken oder Untertunnelungen wurden kaum gebaut. Dabei soll die Streckenkapazität von aktuell 50 auf 160 Züge pro Tag gesteigert werden. Trotz Modernisierung der Sicherungsanlagen zur Verkürzung der Schließzeiten pro Zug, rechnet die Deutsche Bahn bei Vollauslastung mit Schließzeiten von bis zu 12 Stunden. Bei der geplanten Streckenkapazität von bis zu 160 Zügen pro Tag ergeben sich hieraus durchschnittliche Schließzeiten von 4,5 Minuten. Der Verkehrsfluss wird unter diesen Umständen in der Region erheblich gestört." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Bundes-, Landes-, Kreis- und Gemeindestraßen kreuzen die Bahnstrecke zwischen Knappenrode und Horka, wie viele dieser Straßen queren die Bahnstrecke mit Brücken oder Tunneln und wie viele dieser Querungen mit Brücken sowie Tunneln wurden im Zuge des Streckenausbaus neu errichtet? (Bitte Auflistung pro Straßenkategorie) Seite 1 von 3 ~SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon : 0351 564-80001 Telefax: 0351 564-80080 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) PKL-1 053/81 /36-2019/9681 Dresden,~?, P~ • 1'?' , .- Zertif ,kat seit 2006 audit berufund famil,e Hausanschrift Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Wilhelm-Buck-Straße 2 01097 Dresden Außenstellen Hoyerswerdaer Straße 1 01099 Dresden Glacisstraße 4 01099 Dresden www.smwa.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnltnien 3, 7, 8 - Haltestelle Carolaplatz * Information zum Zugang für verschlüsselte elektronische Dokumente unter www.smwa.sachsen.de/kontakt.htm ~ poststelle@smwa-sachsen. de-mail.de STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR ~SACHSEN Frage 2: Welche Ergebnisse lieferten Untersuchungen zu den Auswirkungen des Zugbetriebs auf dem genannten Bahnabschnitt auf den Verkehrsfluss , insbesondere in Bezug auf die Verkehrsbehinderung zu den Hauptverkehrszeiten und welche Unternehmen bzw. Subunternehmen waren an der Durchführung dieser Untersuchungen beteiligt? Frage 3: Mit welchen Verkehrsprognosen wurden die Untersuchungen entsprechend Frage 2 durchgeführt, für welche Zeithorizonte galten die Prognosen ? Frage 4: Wie wurde die Verkehrsentwicklung konkret für den Verkehr auf den Bundes- und Landesstraßen prognostiziert, die die Bahnstrecke direkt kreuzen, in welchem Maß werden Verkehrsbehinderungen abhängig der Auslastung des Bahnabschnittes erwartet und aus welchen Gründen hielt die Staatsregierung für diese Straßen den Bau eines Tunnels oder einer Brücke für entbehrlich? Frage 5: Wann und in welchem Rahmen gab es Absprachen und Gespräche mit Bürgerinitiativen, Gemeindevertretern und Kreistagsmitgliedern in Bezug auf die Auswirkungen der Inbetriebnahme der Niederschlesienmagistrale auf den Verkehrsfluss und die Finanzierung von Brücken oder Tunneln a. im Bereich des Bahnabschnittes zwischen Knappenrode und Horka, b. in angrenzenden bzw. auf deutscher Seite nachfolgenden Gebieten, welche indirekt durch die erhebliche Steigerung des Zugverkehrs in Folge des Ausbaus ebenfalls betroffen sind. zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 5: Von einer vollständigen Beantwortung der Fragen wird abgesehen. Gemäß Artikel 50 der Verfassung des Freistaates Sachsen ist die Staatsregierung verpflichtet , über ihre Tätigkeit den Landtag insoweit zu informieren, als dies zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich ist. Sie ist daher nur in solchen Angelegenheiten zur Auskunft verpflichtet, die in ihre Zuständigkeit fallen und muss nicht auf Fragen eingehen, die Vorgänge oder Umstände außerhalb ihres Verantwortungsbereiches betreffen. Letzteres ist hier der Fall . Beim Bauvorhaben Ausbau und Elektrifizierung Knappenrode - Horka - Grenze DIPL handelt es sich um eine Bedarfsplanmaßnahme des Bundes. Dem Freistaat Sachsen liegen daher keine konkreten Informationen im Sinne der Fragestellung vor. Im Vorfeld eines jeden Projektes, das den Bau oder die wesentliche Änderung einer Eisenbahnbetriebsanlage beinhaltet, steht ein formales Verwaltungsverfahren , bei dem die von der Maßnahme berührten öffentlichen und privaten Belange gegen- und untereinander abgewogen werden. Im Zentrum dieses Planfeststellungsverfahrens steht die Prüfung aller für das Vorhaben relevanten technischen und rechtlichen Aspekte. Im Rahmen des Prozesses werden auch die Einwendungen von Betroffenen aufgenommen und gewürdigt. Ablauf und Fristen des Panfeststellungsverfahrens sind für die Be- Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR ~SACHSEN triebsanlagen der Bahn im Verwaltungsverfahrensgesetz des Bundes (VwVfG) sowie in den §§ 18 ff des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) geregelt. Für die Genehmigungsverfahren wurde die Strecke zwischen Knappenrode und der deutsch-polnischen Grenze in vier Planfeststellungsabschnitte unterteilt. Die Baugenehmigung für den Umbau des Bahnhofs Knappenrode hat das Eisenbahn-Bundesamt 2011 erteilt. Für den Abschnitt Güterbahnhof Horka - Grenze DIPL im Jahr 2013, für den Abschnitt zwischen Knappenrode und Niesky in 2014 und für den Abschnitt zwischen Niesky und Horka wurde der Planfeststellungsbeschluss im Januar 2017 vom Eisenbahn-Bundesamt erlassen. Die Planfeststellungsbeschlüsse können auf folgender Website eingesehen werden: www.eba.bund.de. Mit freundlichen Grüßen l"Z;/4,,/" Dr. Eva-Maria Stange Seite 3 von 3 2019-02-20T09:00:42+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes