SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS Postfach 10 09 10 1 01079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Rolf Weigand (AfD) Drs.-Nr.: 6/16454 Thema: Praktische Ausbildung von Seiteneinsteigern an Schulen Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "An s·ächsischen Schulen gibt es große Unterschiede beim prozentualen Anteil von Seiteneinsteigern an der Gesamtheit der Lehrkräfte (Drs 6/14754). Die Schwankungen gehen dabei von 1% bis 60%." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Gibt es seitens der Staatsregierung Empfehlungen für den maximalen Anteil an Seiteneinsteigern je Schulform und wenn ja, wie lauten diese? Frage 2: Wie kann und soll an Schulen mit einem Seiteneinsteigeranteil von größer 50% ein vernünftiger Erfahrungsaustausch zwischen grundständig ausgebildeten Lehrern und Seiteneinsteigern erfolgen? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Empfehlungen für den maximalen Anteil von Seiteneinsteigern je Schulart (gemäß § 4 Absatz 1 SächsSchuiG gliedert sich das Schulwesen im Freistaat Sachsen in Schularten und nicht in Schulformen) gibt es nicht. Eine Empfehlung für einen maximalen Seiteneinsteigeranteil wäre aus schulfachlicher Sicht nur schwer abschätzbar, da die Ausbildung der Seiteneinsteiger, deren individuelle Voraussetzungen für den Lehrerberuf und der Anteil ihres Einsatzes im Unterricht sehr unterschiedlich sein können. Vorrangig geht es darum, den Unterricht in einer guten Qualität abzusichern. Deshalb prüft die Schulaufsicht vor Ort, wie viele und welche Seiteneinsteiger an den Schulen zum Einsatz kommen können, um sowohl den Unterricht Seite 1 von 3 Freistaat SACHSEN Der Staatsminister IhrZeichen Ihre Nachricht vom 25. Januar2019 Geschäftszeichen (bitte bei Antwort angeben) Z-1 053/16/127 Dresden, ;f.. Februar 2019 Hausanschrift Sächsisches Staatsministerium fOr Kultus Carolaplatz 1 01 097 Dresden WNW.smk.sachsen.de De-Maii-Zugang: poststelle@smk-sachsen.de-mail.de Verkehrsverbindung : Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3. 7. 8 STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS abzusichern als auch einen Qualitätsanspruch zu wahren. Dabei muss beachtet werden , dass die Seiteneinsteiger gewinnbringend für ihre eigene Entwicklung, aber auch insgesamt für den schulischen Entwicklungsprozess, begleitet werden können. Frage 2: Wie viele der aktuell an sächsischen Schulen tätigen Seiteneinsteiger haben für die Zeit ihrer berufsbegleitenden Qualifikation freiwillig Teilzeit beantragt ? Von den 347 Seiteneinsteigern in schulpraktischer Ausbildung sind 232 auf der Basis eines Teilzeitvertrages tätig. Bei den 641 Seiteneinsteigern in universitärer Ausbildung sind 561 auf der Basis eines Teilzeitvertrages tätig. Datengrundlage sind die Eintragungen in der Landespersonaldatenbank Kultus (LPDK) zum 28.01 .2019. Frage 3: Wie wird die aufgrund der berufsbegleitenden Qualifizierung von Seiteneinsteigern reduzierte Lehrtätigkeit (20 bzw. 16 Unterrichtsstunden pro Woche) an den Schulen personell ausgeglichen? Die freiwerdenden Unterrichtsressourcen, die aufgrundder Reduzierungen des Lehrerdeputates im Rahmen der berufsbegleitenden Seiteneinsteigerqualifizierungen entstehen , können über das Programm Unterrichtsversorgung zur befristeten Kompensierung des fehlenden Arbeitsvermögens verwendet werden . Des Weiteren bestehen die Möglichkeiten , Ressourcen aus dem Ergänzungsbereich für die Absicherung des Unterrichts im Grundbereich einzusetzen, bezahlte Mehrarbeitsunterrichtsstunden anzuordnen oder teilzeitbeschäftigte Lehrkräfte bis zur Vollzeitbeschäftigung und für einen befristeten Zeitraum auch darüber hinaus aufzustocken sowie Unterrichtsvermögen von anderen Schulen (Abordnung, Versetzung) bzw. durch Neueinsteilungen der betreffenden Einrichtung zu zuführen. Frage 4: Wie lang dauert sowohl die wissenschaftliche Ausbildung als auch die schulpraktische Ausbildung bzw. der berufsbegleitende Vorbereitungsdienst für die jeweiligen Seiteneinsteiger tatsächlich und aktuell? (Bitte absolute Anzahl der Seiteneinsteiger gestaffelt nach Zeitspannen angeben. Z.B. 1, 2; 3; 4; >4 Jahre.) Das Qualifizierungsangebot für Seiteneinsteiger verfolgt das Ziel, es jedem Seiteneinsteiger zu ermöglichen, im Verlaufe seiner Tätigkeit als Lehrer berufsbegleitend einen Ausbildungsstand zu erreichen, der denen der grundständig ausgebildeten Lehrkräfte vergleichbar ist. ln der Folge ergibt sich eine gleichwertige Vergütung oder die Möglichkeit einer Verbeamtung. Aufgrund der sehr unterschiedlichen Bildungsvoraussetzungen , die die Seiteneinsteiger aus den beruflich bisher bereits erreichten Qualifikationen mitbringen, liegt der Konzeption zur Qualifizierung von Seiteneinsteigern ein Modell zugrunde, was jedoch - soweit möglich - auf die individuellen Bedarfe und Gegebenheiten des Einzelnen angepasst absolviert werden kann. Im Wesentlichen ergeben sich folgende Fallkonstellationen: Seite 2 von 3 Freistaat SACHSEN Studium vorhandener Fach 1 FG Abschluss Dauer 2 Jahre 1 Wissenschaftlicher Hochschulabschluss mit zwei Fächern 2 Wissenschaftlicher Hochschulabschluss mit einem Fach 3 Wissenschaft- X licher Hochschulabschlussohne Fach Studium Fach 2 Dauer 2 Jahre X X STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS Schulprak- berufsbetische Aus- gleitender bildung VBD 1 Jahr 1 Jahr X X X Gesamtdauer 1 Jahr 3 Jahre 5 Jahre Für Seiteneinsteiger, die der Fallgruppe 1 zugeordnet werden können, kann verbindlich festgestellt werden, dass ihre Qualifizierungsdauer ein Jahr umfasst. Bezüglich der Zahlen, wie viele Seiteneinsteiger bisher den berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst (VBD) absolviert haben, wird auf den Bericht des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus (SMK) an den Sächsischen Landtag vom 14.11.2018 verwiesen. Für Seiteneinsteiger, die der Fallgruppe 2 zugeordnet werden können, kann verbindlich festgestellt werden, dass ihre Qualifizierungsdauer mindestens ein Jahr umfasst. Auf der Basis ihres ersten Faches absolvieren sie die schulpraktische Ausbildung und erwerben nach erfolgreichem Bestehen die Lehrbefähigung für dieses erste Fach. Das Studium eines zweiten Faches ist keine zwingende arbeitsvertragliche Festlegung und insoweit in die persönliche Entscheidung des Seiteneinsteigers gestellt. Bezüglich der Zahlen, wie viele Seiteneinsteiger die schulpraktische Ausbildung absolviert haben, wird auf den Bericht des SMK an den Sächsischen Landtag vom 14.11.2018 verwiesen . Für Seiteneinsteiger, die der Fallgruppe 3 zugeordnet werden können, kann verbindlich festgestellt werden, dass ihre Qualifizierungsdauer mindestens drei Jahre umfasst. Da der erworbene Hochschulabschluss keinem Fach der Schulart zugewiesen werden kann, muss zunächst ein solches erstes Fach berufsbegleitend studiert werden. Es schließt sich die schulpraktische Ausbildung an, nach deren erfolgreichem Bestehen die Lehrbefähigung für dieses erste Fach erreicht wird. Das Studium eines zweiten Faches ist keine zwingende arbeitsvertragliche Festlegung und insoweit in die persönliche Entscheidung des Seiteneinsteigers gestellt. Mit freundlichen Grüßen -/.ni~ Seite 3 von 3 Freistaat SACHSEN 2019-02-13T08:42:28+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes