SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 10 | 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Rolf Weigand (AfD) Drs.-Nr.: 6/16456 Thema: Bereitstellung von Arbeitsgelegenheiten Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Vorbemerkung: Im Leitfaden zur Bereitstellung von Arbeitsgelegenheiten im Freistaat Sachsen nach § 5 Asylbewerberleistungsgesetz können Leistungsberechtigte nach § 1 Abs.1 AsylbLG einer Arbeitsgelegenheit innerhalb oder außerhalb ihrer Asylunterkunft nachgehen.“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Leistungsberechtigte nach § 1 Abs.1 AsylbLG gab es in den letzten 3 Jahren insgesamt? (Bitte nach Jahr, Landkreis und kreisfreien Städten aufschlüsseln Die Anzahl der Leistungsberechtigten ist Anlage 1 zu entnehmen. Die Anzahl ist jeweils der Jahresdurchschnitt. Frage 2: Wie viele Leistungsberechtigte nach § 1 Abs.1 AsylbLG waren dabei den Kategorien a) Erwerbsfähige bis zum 27. Lebensjahr, die nicht eine schulische Ausbildung aufnehmen oder ihre bisherige Schullaufbahn an einer sächsischen Schule fortsetzen und b) in Erwerbsfähige ab dem 27. Lebensjahr? (Bitte nach Jahr, Landkreis und kreisfreien Städten aufschlüsseln .) Von einer vollständigen Beantwortung wird abgesehen. Die zur Beantwortung der Frage notwendigen Erkenntnisse liegen der Staatsregierung nicht vor, da diese Daten mit Ausnahme des Landkreises Meißen und der Stadt Chemnitz (teilweise) nicht statistisch erfasst werden. Eine händische Auswertung der einzelnen Akten ist hinsichtlich des erforderlichen Zeitaufwandes nicht zumutbar. Je Akte ist von einem Aufwand von Die Staatsministerin für Gleichstellung und Integration Durchwahl Telefon +49 351 564-54905 Telefax +49 351 564-54909 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) INT-0141.51-19/70 Dresden, 20. Februar 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 10 01097 Dresden Besucheradresse: Bautzner Straße 19a 01099 Dresden www.sms.sachsen.de Seite 2 von 2 mindestens 30 Minuten auszugehen, betreffend die Anzahl der Akten wird auf Frage 1 verwiesen. Landkreis Meißen Jahr Anzahl Erwerbsfähige bis 27. Lebensjahr Anzahl Erwerbsfähige ab 27. Lebensjahr 2016 561 656 2017 420 512 2018 315 511 Stadt Chemnitz Jahr Anzahl Erwerbsfähige ab 27. Lebensjahr 2017 552 2018 599 Frage 3: Wie viele der Leistungsberechtigten nach § 1 Abs.1 AsylbLG haben davon die Möglichkeit einer Arbeitsgelegenheit wahrgenommen und wo waren die jeweiligen Einsatzgebiete ? (Bitte nach Jahr, Landkreis und kreisfreien Städten, sowie Einsatzgebieten laut oben genannten Leitfaden aufschlüsseln.) Die Anzahl ist Anlage 2 zu entnehmen. Frage 4: Wie viele Asylkoordinatoren gibt es aktuell in Sachsen? (Bitte für jede kreisfreie Stadt und jeden Landkreis aufschlüsseln.) Der Begriff Asylkoordinator ist nicht definiert, so dass die Frage nicht beantwortet werden kann. Mit freundlichen Grüßen Petra Köpping Anlage(n) Frage 1 Anzahl der Leistungsberechtigten nach § 1 Abs. 1 AsylbLG Anlage 1 zu Drs. 6/16456 Landkreis 2016 2017 2018 Bautzen 2666 1701 1498 Erzgebirgskreis 2729 2000 1869 Görlitz 1465 1127 1083 Leipzig 2226 1572 1394 Meißen 2010 1383 1212 Mittelsachsen 2538 1748 1585 Nordsachsen 1731 1314 1197 Sächssiche Schweiz-Osterzgebirge 1855 1329 1213 Vogtlandkreis 1875 1417 1378 Zwickau 2748 1866 1693 Kreisfreie Stadt Chemnitz 2219 1576 1526 Dresden 4322 3171 2897 Leipzig 4584 3309 2941 Zahlen beruhen auf Mittlungen, da kein konkreter Stichtag benannt ist, und die Anzahl der Leistungsberechtigten pro Jahr schwankt. Frage 3 Anzahl der Leistungsberechtigten nach § 1 Abs. 1 AsylbLG, die einer Arbeitsgelegenheit nach § 5 AsylbLG und einer FIM § 5a AsylbLG zugewiesen waren Anlage 2 zu Drs. 6/16456 Anzahl § 5 Anzahl § 5a Anzahl § 5 Anzahl § 5a Anzahl § 5 Anzahl § 5a Bautzen 52 4 59 Gemeinschaftsunterkunft 12 2 9 Soz. Einrichtungen Landschafts-, Grünpflege 10 Werkstätten Erzgebirgskreis 42 23 28 Gemeinschaftsunterkunft 42 41 34 4 40 Soz. Einrichtungen 140 4 65 26 43 Landschafts-, Grünpflege 13 19 76 60 Werkstätten Görlitz 17 32 23 Gemeinschaftsunterkunft 40 15 24 Soz. Einrichtungen 5 2 11 Landschafts-, Grünpflege 10 6 8 Werkstätten Leipzig Gemeinschaftsunterkunft 7 14 8 Soz. Einrichtungen 19 40 32 Landschafts-, Grünpflege 15 22 12 Werkstätten Meißen 3 1 1 Gemeinschaftsunterkunft 48 3 20 9 16 3 Soz. Einrichtungen 88 18 30 33 20 20 Landschafts-, Grünpflege Werkstätten Mittelsachsen 98 56 34 33 30 Gemeinschaftsunterkunft 7 2 22 10 7 Soz. Einrichtungen 17 4 54 10 62 Landschafts-, Grünpflege 4 59 30 Werkstätten Nordsachsen Gemeinschaftsunterkunft 15 3 Soz. Einrichtungen 9 21 Landschafts-, Grünpflege Werkstätten 2018 Landkreis / kreisfreie Stadt Einsatzgebiet 2016 2017 Frage 3 Anzahl der Leistungsberechtigten nach § 1 Abs. 1 AsylbLG, die einer Arbeitsgelegenheit nach § 5 AsylbLG und einer FIM § 5a AsylbLG zugewiesen waren Anlage 2 zu Drs. 6/16456 Anzahl § 5 Anzahl § 5a Anzahl § 5 Anzahl § 5a Anzahl § 5 Anzahl § 5a 2018 Landkreis / kreisfreie Stadt Einsatzgebiet 2016 2017 Sächsische Schweiz-Osterzgebirge 25 4 27 1 25 Gemeinschaftsunterkunft 2 1 1 4 Soz. Einrichtungen 1 Landschafts-, Grünpflege 3 Werkstätten Vogtlandkreis 27 15 6 Gemeinschaftsunterkunft 7 6 26 14 25 Soz. Einrichtungen 4 11 Landschafts-, Grünpflege Werkstätten Zwickau 12 33 12 Gemeinschaftsunterkunft 20 1 9 4 Soz. Einrichtungen 40 6 2 1 3 Landschafts-, Grünpflege 28 4 32 6 5 Werkstätten Chemnitz 2 2 1 Gemeinschaftsunterkunft Soz. Einrichtungen 6 11 18 Landschafts-, Grünpflege 55 67 45 124 181 106 Werkstätten Dresden 42 BAMF-Integrationskurs Gemeinschaftsunterkunft 9 9 464 470 829 214 Soz. Einrichtungen 2 5 110 255 231 227 Landschafts-, Grünpflege 6 4 222 334 453 174 Werkstätten Leipzig 32 89 140 Gemeinschaftsunterkunft * 6 6 7 Soz. Einrichtungen 56 2 102 Landschafts-, Grünpflege Werkstätten * ab 2018 keine FIM-Angebote mehr 105 92 13 27 7 KA-Drs.-Nr. 6-16456 rs KA-Drs-Nr. 6-16456 - Anlage 1 Tabelle1 KA-Drs-Nr. 6-16456 - Anlage 2 Tabelle1 2019-02-21T09:55:22+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes