Freistaat STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT SACHSEN UND KUNST Die Staatsministerin STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Aktenzelchen Postfach 10 09 20 I 01079 Dresden (bitte bei Antwort angeben) L-1053/5/22-2019/4434 Präsidenten des Sächsischen Landtages Dresden, Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 .02.2019 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Rolf Weigand (AfD) Drs.-Nr.; 6/16467 Thema: Landesverband Soziokultur- Nachfrage zu 6/15597 Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Aus den Antworten der Staatsregierung ergeben sich folgende Nachfragen:" Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Zertifikat seit 2007 audlt berufunil^milie Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welchen Anteil nimmt die institutionelle Förderung durch den Freistaat Sachsen an den Gesamteinnahmen des Landesverbands So ziokultur ein? (Bitte für die letzten 5 Jahre angeben.) Jahr ^2014 Gesamteinnahmen 2017 267.529,94 EUR 210.154,00 EUR 318.128,61 EUR 411.243,19 EUR 2018 458.802,00 EUR (geplant) Pzois ! 2016 Zuwendung SMWK 96.000,00 EUR 110.000,00 EUR 112.000,00 EUR 186.835,00 EUR 181.400,00 EUR Hausanschrift: Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst Frage 2: Wie setzen sich die jährlichen Ausgaben für Personal und Wigardstraße 17 01097 Dresden Sachmittel für das Fördervorhaben „Grundsatzreferentin des Landes www.smwk.sachsen.de verbandes Soziokultur e.V."(2014-2018)zusammen und warum wurden 2018 weniger Sachmittel bewilligt als beantragt? (Bitte pro Jahr auf Verkehrsanbindung: schlüsseln) Zu erreichen mit den Straßen bahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Die Aufteilung der Ausgaben in Personal- und Sachausgaben sind der Anlage 1 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/15597 zu entnehmen. Die Personalausgaben wurden im Zeitraum 2014 bis 2018 für eine Personalstelle „Grundsatzreferentin" mit einem Stellenumfang von 1,0 VzÄ in Anlehnung an die Entgeltgruppe 9 TV-L gewährt. Im Rahmen der Tätigkeit der „Grundsatzreferen tin" fielen in allen Jahren notwendige Sachausgaben an, z. B. Büromaterial, Porto, Fachliteratur, Weiterbildung, Reisekosten, anteilige Miet- und Mietneben kosten. Für Besucher mit Behinderungen befinden sich gekennzeichnete Parkplätze am Hintereingang der Wigardstraße 17. Für alle Besu cherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. *Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente, STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Im Jahr 2018 wurden zum Teil Sachausgaben beantragt, die nach Prüfung durch die Bewil ligungsbehörde nicht als zuwendungsfähig anerkannt werden konnten. Da die Zuwendung die zuwendungsfähigen Ausgaben nicht übersteigen darf, war die Zuwendung entsprechend zu reduzieren. Frage 3: Welche Aufgaben bzw. Mehraufgaben (bei steigenden Ausgaben) sind dem Fördervorhaben „Grundsatzreferentin des Landesverbandes Soziokultur e.V." zugeordnet? (Bitte pro Jahr aufschlüsseln) Die nachfolgenden Angaben beziehen sich auf den Zeitraum 2014 bis 2018. Die Aufgaben der „Grundsatzreferentin" umfassen im Kontext der soziokulturellen Jugendar beit(§ 11 SGB VIII) insbesondere - die Planung von Bildungsmaßnahmen/Fachtagungen (Bedarfsanalyse, Erstellung Fortbil dungsangebot, Referentenauswahl); - die Organisation von Bildungsmaßnahmen/Fachtagungen (Vorbereitung, Information der Teilnehmenden, Sicherstellung der materiell-technischen Bedingungen, Teilnehmerbe treuung im Zeitraum der Bildungsmaßnahme, Abrechnung von Honoraren, Seminarge bühren und Reisekosten); - die Evaluation der Bildungsmaßnahmen/Fachtagungen (inkl. Auswertung der Evaluation, Dokumentation); - Öffentlichkeitsarbeit; - Referententätigkeiten (inkl. Mitwirkung in Fachgremien); - Beratungstätigkeiten (gegenüber Mitgliedern, Interessenten,(Fach-)Öffentlichkeit usw.). Frage 4: Ist dem SMWK seitens des Zuwendungsempfängers für eine institutio nelle Förderung ein Verwendungsnachweis vorzulegen und wenn ja, bis zu wel chem Stichtag müssen diese eingereicht sein? Gemäß Nr. 7.1 der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur institutio nellen Förderung (ANBest-l) ist die Verwendung der Zuwendung innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf des Haushalts- und Wirtschaftsjahres nachzuweisen. Der Verwen dungsnachweis ist daher jeweils bis zum 30.06. dem Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst vorzulegen. Frage 6: Wenn die Frage 4 mit Ja beantwortet wurde, wie wurden die Fördermittel pro Jahr verwendet?(Bitte pro Jahr seit 2014 aufschlüsseln.) Soweit die Verwendungsnachweise geprüft sind, wurde festgestellt, dass die Zuwendung antragsgemäß und zweckentsprechend verwendet wurde. Mit freundlichen Grüßen Dr. Eva-Maria Stange Seite 2 von 2 Freistaat SACHSEN