STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 1 o 1 01 097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Carsten Hütter (AfD) Drs.-Nr.: 6/16476 Thema: Förderung des Jugendvereins "Roter Baum" e.V. Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Erhielt der Jugendverein „Roter Baum" e.V., Großenhainer Str. 93, 01127 Dresden in den Haushaltsjahren 2015 bis 2018 Zuwendungen vom Freistaat Sachsen? (Bitte nach Haushaltsjahren, zugrundeliegender Rechtsgrundlage bzw. Förderrichtlinie für die Zuwendungen, Projekten und Zuwendungshöhe für jedes einzelne Projekt aufgliedern) Frage 2: Welche Konzepte, Handlungsziele, Maßnahmen zur Umsetzung der Handlungsziele und Zielgruppen lagen den einzelnen Projekten nach Ziffer 1. zugrunde? (Bitte nach Haushaltsjahren und Projekten aufgliedern ) Frage 3: Welche einzelnen Maßnahmen, insbesondere Personal- und Verwaltungskosten für die Organisation, Veranstaltungen, Vorträge, Druckerzeugnisse usw. hat der Jugendverein „Roter Baum" e.V. im Rahmen der Durchführung der Projekte zu Ziffer 1. geplant und jeweils in welcher Höhe Mittel dafür ausgezahlt bekommen? (Bitte nach Haushaltsjahren und Projekten aufgliedern) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 - 3: Die Angaben sind der Anlage zu entnehmen. Frage 4: Bekam der Jugendverein „Roter Baum" e.V. weitere allgemeine Zuwendungen in den Jahren 2015 bis 2018 oder sonstige Unterstützungsleistungen vom Freistaat Sachsen, also Zuwendungen über jene sich aus Frage 1. ergebende hinaus? (Bitte nach Haushaltsjahren, Art der Leistung, zugrundeliegender Rechtsgrundlage bzw. Förderrichtlinie für die nicht-projektbezogenen Zuwendungen und Zuwendungshöhe aufgliedern) Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-55001 Telefax +49 351 564-55010 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 42-0141.51-19/87 Dresden, etJ . Februar 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 1 O 01097 Dresden www.sms.sachsen.de STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Der Jugendverein „Roter Baum" e.V. erhielt keine über die Frage 1 hinausgehenden Zuwendungen oder Unterstützungsleistungen. Frage 5: Lagen die geförderten Projekte innerhalb des satzungsgemäßen Zwecks des Vereins? Die geförderten Projekte lagen innerhalb des satzungsgemäßen Zwecks des Vereins. Mit freundlichen Grüßen ~~ Dr. Eva-Maria Stange Anlage Seite 2 von 2 Freistaat SACHSEN Anlage zur Kleinen Anfrage 6/16476 - Fragen 1 bis 3 Förderung des Jugendvereins "Roter Baum" e.V. Jahr Förderrichtlinie Projekt Zuwendungshöhe Konzepte, Handlungsziele Maßnahmen zur Umsetzung der Handlungsziele Zielgruppen Zuwendungen für Maßnahmen, insbesondere Personal- und verwaltungskosten, Veranstaltungen, Vorträge, Druckerzeugnisse u.ä. 2015 Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales zur förerung des bürgerschaftlichen Engagements (FRL "Wir für Sachsen") Ehrenamtsförderung 4.960,00 Euro Projektkonzept, Förderung des bürgerschaftlichen Engagements Ausreichung der Ehrenamtspauschale ehrenamtlich Tätige Die Zuwendung erfolgt als pauschale monatliche Aufwandsentschädigungen, die über den Projektträger ausgereicht werden. 2016 Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales zur förerung des bürgerschaftlichen Engagements (FRL "Wir für Sachsen") Ehrenamtsförderung 10.960,00 Euro Projektkonzept, Förderung des bürgerschaftlichen Engagements Ausreichung der Ehrenamtspauschale ehrenamtlich Tätige Die Zuwendung erfolgt als pauschale monatliche Aufwandsentschädigungen, die über den Projektträger ausgereicht werden. 2017 Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales zur förerung des bürgerschaftlichen Engagements (FRL "Wir für Sachsen") Ehrenamtsförderung 11.160,00 Euro Projektkonzept, Förderung des bürgerschaftlichen Engagements Ausreichung der Ehrenamtspauschale ehrenamtlich Tätige Die Zuwendung erfolgt als pauschale monatliche Aufwandsentschädigungen, die über den Projektträger ausgereicht werden. 2017 Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz zur Förderung von Trägern der freien Jugendhilfe bei der Erbringung von Angeboten des überörtlichen Bedarfs (FRL überörtlicher Bedarf) Kinder- und Jugenderholungsmaßnahmen 22.209,90 Euro Projektkonzept, Erholung, Förderung der seelischen, geistigen und körperlichen Entwicklung, Entwicklung von gegenseitigem Verständnis und Toeranz, Vermittlung von sozialen und gemeinwesenbezogenen Erfahrungen Durchführung der Erholungsmaßnahmen, Freizeitaktivitäten Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 18 Jahren Die Zuwendung erfolgt als Festbetrag je Teilnehmer und Maßnahmetag. 2017 Richtlinie der Sächsischen Staatskanzlei zur Förderung der interregionalen und grenzübergreifenden Zusammenarbeit sowie des Europagedankens (Richtlinie Internationale Zusammenarbeit) deutsch-tschechische Jugendbegegnung "Reiterferien in Böhmen - Legenden verbinden" 2.500,00 Euro Projektkonzept, Erholung, interkulturelle Lernerfahrungen, Vertiefung der Zusammenarbeit mit tschechischen Partnern, Förderung von persönlichen, kulturellen, sportlichen und sprachlichen Gemeinsamkeiten Workshops, Bastelangebote, Gelände- und Outdoorspiele, diverse Freizeitaktivitäten, Präsentation der Workshopsergebnisse, gemeinsamer Reitunterricht in gemischten Gruppen Kinder zwischen 6 und 14 Jahren zuwendungsfähige Ausgaben: Honorare 2.624,70 Euro, Fahrtkosten 596,00 Euro, Übernachtungs- und Verpflegungskosten 5.010,00 Euro, Ausrüstungsgegenstände 297,00 Euro, Spielund Bastelmaterial 250,00 Euro, Vorbereitung und Organisation 975,30 Euro 2019-02-21T09:54:35+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes