STAATSMINISTERìUM FÜR UMWELT UND LANDWìRTSCHAFT SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Postfach 100510 | 01076Drasden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Jana Pinka (DlE LINKE) Drs.-Nr.: 6/16480 Thema: Sächsische Wolfsmanagement-Verordnung Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: ,,Der Entwurf der Sächsischen Wolfsmanagement Verordnung wurde u nter https ://wunu. umwelt.sac hse n. de/u mwelUnatu r/48573. htm on I i ne gestellt. Die folgenden Fragen beziehen sich auf den dort veröffentlichten Bearbeitungsstand vom 05.1 2.2018 10:00 Uhr." Namens und im Auftrag der sächsischen staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Der Entwurf der Sächsischen Wolfsmanagementverordnung - Sächs- WolfMVO wurde am 11. Dezember 2018 von der Staatsregierung zur Anhörung freigegeben. Die Frist zur Einreichung von Stellungnahmen endete am 31. Januar 2019. Die Anhörung dient der Einbeziehung der Belange der Öffentlichkeit in die Entstehung des Verordnungstextes. Der Meinungsbildungsprozess der Staatsregierung ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen, sondern wird durch die Anhörungsergebnisse beeinflusst. Der Verordnungstext kann im Ergebnis der Auswertung der Anhörung Anderungen erfahren. Ein Abschluss des Meinungsbildungsprozesses der Staatsregierung ist erst erfolgt, wenn die verordnung von der staatsregierung erlassen wird. lnsoweit ist eine Beantwortung der Fragen zum gegenwärtigen Zeitpunkt nur eingeschränkt möglich. Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564-20000 Telefax +49 351 564-20007 poststelle@ smul.sachsen.de* lhr Zeichen lhre Nachricht vom 25. Januar 201 9 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) z-1050t2t458 o¡esaen,J/A¿. r'? s¡mu1+ - --=@ -(Ð - - - o¡. &ruñto¡ñU¡tu &r Sdd.bbn¡ñkl.luß ft¡ Umwlt !ñd Hdebñ Hausanschr¡ft: Sächsisches Staatsministerium f{¡r Umwelt und Landwirtschaft Archivstraße 1 01 097 Dresden www.smul.sachsen.de Verkehrsverb¡ndung: Zu erreichen mit den Straßenbahnl ¡nien 3, 6,7, 8, 13 Ftlr Besucher mit Behinderungen bef¡nden sich gekennzeichnete Parkplätze am Königsufer. Für alle Besucherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. Bitte beachten Sie die allgemeinen Hinweise zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft zur Erfúllung der lnformationspflichten nach der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung auf www.smul.sachsen.de Seite 1 von 3 STAATSMìNìSTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWìRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 Frage 1: wölfe sind erst in der Regel mit 22 Monaten geschlechtsreif und komplett eigenständig; inwiefern ist die Definition ,,etwechsener Wolf, in $ I Nr. 9 i.V.m.a. S 5 l, b. S 6 I Nr. I und 2, c. S 6 il, d. g 7 I Nr.2, e. S I I, f. S 9 | und g. S 1l I Entwurf der Sächsischen Wolfsmanagement verordnung vor diesem Hintergrund sachlich dennoch bereits bei 12 Monate alten wölfen korrekt und ggf. wie inhalflich begründbar ? Vor dem Hintergrund, dass Wölfe bereits ab dem zehnten Monat das elterliche Rudel verlassen können, um ein eigenes Territorium und einen Paarungspartner zu suchen, wurde auf eine sonst übliche Differenzierung Welpe, Jungwolf (Jährling), geschlechtsreifer Wolf (Altwolf) vezichtet. Auch wenn Jährlinge noch nicht immer alle Verhaltensmerkmale von Altwölfen aufweisen, sind sie deutlich in ihrem Verhalten von Welpen zu unterscheiden. Auf die Vorbemerkung wird venruiesen. Frage 2: Wie viele Gehege mit jeweils welcher Kapazität sind a. in Sachsen und b. in anderen Bundesländern bzw. Staaten vorhanden und welche vertraglichen Regelungen zur etwaigen Übernahme gem. S 6 V Entwurfder Sächsischen Wolfsmanagement Verordnung (vgl. Begründung: ,,dauerhafte unterbringung von wölfen in Gehegen lediglich bei Welpen, die jünger als drei Monate sind") wie vieler entnommener Wölfe in diese Gehege sind bereits geschlossen oder angebahnt? Vor dem Hintergrund, dass in mehr als 20 Jahren Wolfsanwesenheit im Freistaat Sachsen noch kein Fall bekannt wurde, in dem ein Wolf oder ein Wolfswelpe bis drei Monate dauerhaft in einem Gehege unterzubringen gewesen wäre, wird für diesen - auch in Zukunft höchst seltenen Fall - mit verschiedenen Gehegen das Gespräch gesucht, um eine verbindliche Vereinbarung zu treffen. Eine verbindliche Vereinbarung für eine langfristige Unterbringung in einem Gehege ist bisher nicht abgeschlossen worden. Für die kurzfristige Unterbringung von Wölfen oder Wolfswelpen zum Zweck einer Untersuchung steht wie bisher eine Quarantänestation im Naturschutztierpark Görlitz zur Verfügung, die speziell für solche Fälle eingerichtet wurde. Frage 3: lnwiefern ist die auch anteilige Finanzierung von in Gehegen untergebrachten wölfen durch den Freistaat sachsen in welcher Haushaltsstelle vorgesehen und mit welchem finanziellen Aufwand in welchem Zeitraum wird gerechnet? Dezeit sind staatliche Mittel für die Unterbringung nicht vorgesehen. Mit einer Unterbringung wird nur im seltenen Ausnahmefall gerechnet. Frage 4: ln welchen Fällen ist bereits die ,,Hege" im Sinne des S 7 I Nr. 2Entwurf der Sächsischen Wolfsmanagement Verordnung von W¡ldtieren , die unter dem Schutz von Bundesnaturschutzgesetz/ Bundesartenschutzverordnung als streng geschützte Art bzw. Flora-Fauna- Habitatrichtlinie, Anhang ll und Anhang lv stehen, hier oder anderswo Praxis? Seite 2 von 3 STAATSI\4 I N ì STERI U I\4 FÜR UMWELT UND LANDWìRTSCHAFT Freistaat SACHSENl5 lm Freistaat Sachsen sind keine derartigen Fälle bekannt. Ob es diese oder vergleichbare Regelungen in anderen Bundesländern gibt und ob diese dort zur Anwendung kommen, ist nicht bekannt. Frage 5: welche absolute, relative und flächenbezogene Gebietskulisse umfasst derzeit die ,,Gebiete, in denen die Voraussetzungen nach Satz I Nummer 2 vorliegen" (S 9 I Entwurf der Sächsischen Wolfsmanagement verordnung) und nach welchen wie lautenden Kriterien werden diese Flächen ausgewählt? (Bitte Karte beifügen und absoluten sowie relativen Flächenumfang bezogen auf die Gesamtfläche des Freistaates darstellen; Kriterienkatalog der Antwort beifügen) Der zur Anhörung freigegebene Entwurf des Verordnungstextes sieht vor, dass die Aufgabe der Bestimmung der Gebietskulisse mit Erlass der Verordnung entsteht. Auf die Vorbemerkung wird venryiesen. Mit freundlichen Grüßen nveyátung h¿ørz Eva-Maria Stang/ Seite 3 von 3 2019-02-22T08:37:02+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes