STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 1-1053/68/16 Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Dresden, 25. Februar 2019 Kleine Anfrage des Abgeordneten Carsten Hütter (AfD) Drs.-Nr.: Thema: 6/16483 Mitarbeiterbefragungen zu Mitgliedschaften in Parteien und politischen Organisationen in sächsischen Behörden Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung darüber, ob in sächsischen Behörden von Seiten der Dienststellenleiter, Referatsleiter, Abteilungsleiter oder sonstiger Führungsverantwortlicher Angestellte und Beamte nach deren Mitgliedschaften in Parteien, insbesondere der Alternative für Deutschland, bzw. in Gliederungen der Parteien und an Parteien angelehnte Gruppen gefragt werden bzw. wurden? Frage 2: Sofern Erkenntnisse bestehen, wo, wann und in welchem Umfang wurden von wie vielen Mitarbeitern solche Auskünfte erbeten bzw. erlangt ? Frage 3: Wurden entsprechende Auskünfte nach Ziffer 1. auf anderem Wege, als in Ziffer 1. beschrieben, begehrtlerhoben (nicht durch die dort genannten Personen, aber anderen)? Wenn ja, auf welchem Wege und in welchem Umfang? Frage 4: Auf welcher Rechtsgrundlage und zu welchen Zwecken erfolg(t)en Nachfragen im Sinne der Ziffern 1. und 3.? Frage 5: Wie wird mit den Auskünften und Daten der Mitarbeiter bezüglich der Mitgliedschaft in einer Partei bzw. Gliederung dieser oder angelehnten Gruppe datenschutzrechtlich umgegangen? Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564—0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6. 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang WilheIm-BuckStr. 2 oder 4 melden. STAATSMiNiSTERIUM DES iNNERN Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 5: Der Staatsregierung liegen keine Erkenntnisse vor, dass von Seiten der Führungsverantwortlichen/Dienstvorgesetzten Bedienstete (Beschäftigte und Beamte) nach deren Mitgliedschaften in Parteien etc. gefragt werden bzw. wurden. Bei der Wahrnehmung von Aufgaben, für die eine Sicherheitsüberprüfung vorgesehen ist, wird im Rahmen eines Sicherheitsüberprüfungsverfahrens gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Sächsisches Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SächsSÜG) und der dazu notwendigen Sicherheitserklärung (Mitwirkungspflicht gemäß § 2 SächsSÜG) festgestellt, ob „Zweifel am Bekenntnis der betroffenen Person zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes oder am jederzeitigen Eintreten für deren Erhaltung" bestehen. Dabei können auch Mitgliedschaften in Parteien und/oder deren Gliederungen relevant sein, bei denen festgestellt wurde, dass zu ihnen tatsächliche Anhaltspunkte auf verfassungsfeindliche Bestrebungen vorliegen. Der Umgang mit den Daten d__er sicherheitsüberprüften Personen folgt den Bestimmungen der §§ 19 bis 24 SächsSUG. Ein bei einer Verbeamtung eines Bediensteten auszufüllendes Formblatt verlangt vor dem Hintergrund der möglichen Berücksichtigung von Vorbeschäftigungen u. a. Aus— kunft über Funktionen in Parteien oder sonstigen gesellschaftlichen Organisationen der ehemaligen DDR. Dies dient der Prüfung, ob eine Anrechnung der Vorbeschäftigungen in der ehemaligen DDR nach § 29 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 Sächsisches Besoldungsgesetz ausgeschlossen ist, weil eine besondere Nähe zum System der ehemaligen DDR widerlegbar vermutet wird. Aktuelle Mitgliedschaften in Parteien oder sonstigen Organisationen werden durch dieses Formblattjedoch nicht erfragt. Das Formblatt unterfällt den datenschutzrechtlichen Bestimmungen zum Umgang mit Personalakten. undlichen Grüßen Seite 2 von 2 Freistaat SACHSEN