Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Postfach 10 03 29101073 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Jana Pinka (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/16487 Thema: Neubau 110-kV-Hochspannungsfreileitung Abzweig Obereisdorf Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Die Bürgerinitiative „Erdverkabelung" Tauscha / Penig hat das SMUL seit 2017 fortlaufend zum Planungsstand „Neubau 110-kV- Hochspannungsfreileitung Abzweig Obereisdorf" informiert. Der Vorhabenträger Mitnetz Strom beantragte 2014 sowie ebenso 2018 bei der Genehmigungsbehörde ausschließlich einen Freileitungsneubau, was nach Ansicht der Bürgerinitiative nicht gesetzeskonform ist, denn seit 2011 besteht lt. 43 h EnWG Erdkabelvorrang." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Warum wurde bezüglich des Neubaus der 110-kV-Trasse "Abzweig Obereisdorf' nicht von vornherein gefordert, dass auch eine Erdkabelvariante mit betrachtet wird, was bereits im Raumordnungsverfahren 2014 zur Findung einer optimalen Trassenvariante unabdingbar war? In ihrer raumordnerischen Beurteilung vom 18. März 2015 weist die Landesdirektion Sachsen (LOS) völlig zutreffend darauf hin , dass nach der Raumordnungsverordnung für Hochspannungserdkabel kein Raumordnungsverfahren erforderlich ist. Mit Blick auf das anschließende Planfeststellungsverfahren hebt die LOS die Berücksichtigung des § 43h EnWG ausdrücklich hervor. Seite 1 von 3 ~SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon : 0351 564-80001 Telefax: 0351 564-80080 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) PKL-1053/79/26-2019/8259 Dresden, -df JI. ~ ,f' , ... Ze r1Jf kat se it 2006 audit berufundfamihe Hausanschrift Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Wilhelm-Buck-Straße 2 01097 Dresden Außenstellen Hoyerswerdaer Straße 1 01099 Dresden Glacisstraße 4 01099 Dresden www.smwa.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 - Haltestelle Carolaplatz * Information zum Zugang für verschlüsselte elektronische Dokumente unter www.smwa.sachsen.de/kontakt.htm ~ poststelle@smwa-sachsen de-mail.de STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR ~SACHSEN Im Vorfeld der Einreichung der Antragsunterlagen zu dem zwischenzeitlich eingeleiteten Planfeststellungsverfahren hat die LOS der Vorhabensträgerin mitgeteilt, in den Antragsunterlagen über die Prüfung einer vollständigen Erdkabelvariante hinaus auch auf die Frage einer möglichen Teilerdverkabelung einzugehen . Vor diesem Hintergrund besteht aus Sicht der Staatsregierung kein Grund zur Annahme , dass Behörden des Freistaates Sachsen die sich aus § 43h EnWG ergebenden Verpflichtungen nicht ausreichend berücksichtigt haben. Mit Blick auf die Vorbemerkung wird ausdrücklich hervorgehoben, dass § 43h EnWG keinen absoluten Erdkabelvorrang formuliert , sondern ihn an kumulativ erforderliche Bedingungen knüpft. So müssen die Gesamtkosten für die Errichtung und den Betrieb des Erdkabels den Schwellenwert des höchstens 2,75-fachen der Gesamtkosten der technisch vergleichbaren Freileitung einhalten . Darüber hinaus dürfen auch keine naturschutzfachlichen Belange entgegenstehen. Die Prüfung und Abwägung aller im Rahmen des laufenden Planfeststellungsverfahrens relevanten Interessen wird ergeben , in welcher Ausführungsform das vorgesehene Leitungsbauvorhaben realisiert wird . Dem kann an dieser Stelle nicht vorgegriffen werden. Frage 2: Welche Möglichkeiten wurden bzw. werden genutzt, um auf die Untere wie auch Obere Naturschutzbehörde einzuwirken, damit neben der Gesetzestreue (v. a. BNatSchG) auch die Vorgaben der Landeswie Regionalplanung v. a. für das sensible Landschaftsschutzgebiet , die Einhaltung der Vorgaben der Landes- wie auch Regionalplanungsbehörden , wie Monitoringindikator (MI) 3 Landschaftszerschneidung , MI 6 Schutzgebiete (LSG), MI 8 FFH-Richtlinie / Vogel - schutzrichtlinie, MI 9 erlebniswirksame Landschaftsbereiche (neue Freileitung = kumulativer negativer Effekt!) beachtet werden? Wie bereits erwähnt, wird das Leitungsbauvorhaben gegenwärtig im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens bei der LOS geprüft. Einzelne fachbehördliche Genehmigungsverfahren sind hierfür nicht erforderlich , da das gesamte Verfahren hinsichtlich aller einschlägigen Rechtsmaterien bei der Planfeststellungsbehörde konzentriert ist. Die in der Frage genannten Behörden werden als Träger öffentlicher Belange in das Verfahren einbezogen . Für die Staatsregierung gibt es daher keinen Anlass , in das laufende, rechtlich geordnete Verfahren einzugreifen. Frage 3 Ein Freileitungsbau wird regional massiv abgelehnt: 1120 Unterschriften direkt Betroffener bzw. ca. 330 Einwender; Ablehnung von Naturschutzvereinigungen sowie Gegengutachten; Ablehnung durch die betroffenen Landeigentümer und Nutzer der vorwiegend landwirtschaftlich genutzten Flächen; Beschlüsse von Ortschafts /Gemeinde- und Stadträten fordern Erdverkabelung). Welche Bedeutung haben für die Staatsregierung die massiven regionalen Proteste? Die Staatsregierung hat zu diesem Vorhaben , wie auch ähnlichen Leitungsvorhaben , die dem Gesamtinteresse dienen, stets unterstrichen, dass es zu einer Abwägung aller betroffenen Interessen kommen muss. Seite 2 von 3 STAATS MINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR ~SACHSEN Dies geschieht im gerade laufenden Planfeststellungsverfahren. Der Umstand, dass die Planfeststellungsbehörde der Vorhabensträgerin explizit aufgegeben hat, ihre Planung zu überarbeiten und auch eine Teilerdverkabelung zum Bestandteil der Planunterlagen zu machen, belegt das Anliegen der Staatsregierung, die Interessen der betroffenen Wohnbevölkerung in die Gesamtabwägung angemessen einzubeziehen. Mit freundlichen Grüßen In Vertretung ß~/4~ Dr. Eva-Maria Stange Seite 3 von 3 2019-02-20T09:01:53+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes