STAATSMINISTERIUM DES 1NNEKN Freistaat SACHSEN DerStaatsminister SÄCHSISCHES STAATSMIHISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bemhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 33-0141.50/8799 Dresden, ^ . Mai 2015 Kleine Anfrage des Abgeordneten Valentin Lippmann, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/1649 Thema: Nazi-Demonstration am 14. März 2015 in Bautzen Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "Vorbemerkung: Am 14. März 2015 demonstrierten in Bautzen 300 Neonazis unter dem Motto ,Volk steh' auf, erkämpfe dein Recht' gegen Flüchtlingsunterkünfte. Zuvor fand eine Gegendemonstration unter dem Motto ,Bautzen geht bunt' statt, die nach Berichten der Internetseite ,netz-gegen-nazis.de' (http://www.netz-geaen-nazis.de/artikel/wirmachen -euch-alle-kalt-%E2%80%93-nazi-aewalt-bautzen-10165) und der Sächsischen Zeitung (http://www.sz-online.de/sachsen/einzeichen -geaen-den-hass-3058972.html) kam es dabei zu Angriffen von Neonazis auf linke Gegendemonstranten. So sollen Demonstranten zu Boden geworfen und getreten worden sein. Auch sollen die Neonazis ,Antifaschisten sind Hurensöhne!' und ,Wir machen euch alle kalt!' skandiert haben." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie stellt sich dieser Sachverhalt aus Sicht der Staatsregierung dar? Frage 2: Inwieweit (wann, wegen welcher Delikte, gegen wie viele Täter, etc.) wurde aufgrund einer Anzeige eines Geschädigten und/oder eines anderen Anzeigenerstatters oder von Amtswegen ein (Vor-)Ermittlungsverfahren eingeleitet? Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax+49 351 564-3199 wwwsmi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straße nbahnlinien 3, 6. 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-BuckStr . 2 oder 4 melden. STAAT5MINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 3: Inwieweit wurden zu welchem Zeitpunkt durch das OAZ bzw. durch den Staatsschütz Ermittlungen gegen die mutmaßlichen Angreifer eingeleitet? Frage 4: Aus welchen Gründen wurden die gewalttätigen Übergriffe durch die anwesenden Polizeikräfte nicht unterbunden? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 4: Die in der Vorbemerkung benannten Vorfälle sind der Polizeidirektion Görlitz nicht im Zusammenhang mit den polizeilichen Maßnahmen anlässlich des Demonstrationsgeschehene am 14. März 2015 bekannt geworden. Am 21. April 2015 ging bei der Polizeidirektion Görlitz eine schriftliche Strafanzeige gegen Unbekannt wegen Bedrohung und Nötigung im Zusammenhang mit dem Demonstrationsgeschehen in Bautzen ein. Dabei soll eine Versammlungsteilnehmerin am Kornmarkt von mindestens einem bislang unbekannten Täter unter Vorzeigen eines Stockes bedroht worden sein. Die Geschädigte geht dabei von einem politischen Tatmotiv aus. Die Ermittlungen dazu führt der Polizeiliche Staatsschutz der Polizeidirektion Görlitz. In die Ermittlungen einbezogen wurden nunmehr auch die Hinweise des Fragestellers in der Vorbemerkung auf mögliche weitere strafbare Handlungen. Frage 5: Welche konkreten Maßnahmen wurden getroffen, um künftig Demonstranten, als auch Geflüchtete und Menschen, die massiver Bedrohung ausgesetzt sind, vor weiteren Übergriffen zu schützen? Die sächsische Polizei wird auch zukünftig lageangepasst erforderliche Maßnahmen zum Schutz von Versammlungsteilnehmern und zur Verhinderung bzw. Beseitigung von Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung treffen. Mit freundlichen Grüßen In Vertretung Sebastian Gemkow Seite 2 von 2 2015-06-02T08:03:37+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes